Hallo,

Antwort auf: Subsilver
Praktisches Beispiel: Ungeduscht rumlaufen ist nicht verboten. Es gibt keine Duschpflicht, du kannst also wenn du möchtest 3 Jahre nicht duschen gehen.
Betrittst du aber einen Laden, und der Besitzer sagt dir wiederholt: Dein Geruch ist unangenehm, so kannst du hier nicht einkaufen und dennoch wiederholt ungeduscht den Laden betrittst, dann kriegst du irgendwann als Konsequenz Hausverbot. Weil sich schlicht und ergreifend niemand von deinem Geruch belästigen lassen MUSS.


Wobei die Jahre davor der stinkende als zahlender Kunde sehr gemocht wurde! :-D Mehr sag ich dazu nicht, meine Meinung zu dem Thema sollte allseits bekannt sein. Schade das man es vorher nicht wusste wohin es sich Hinentwickelt, dann hätte ich hier einiges an Euros nicht versenkt :-D
du verstehst das Beispiel falsch oder interpretierst es bewusst falsch.

Denn: "Der zahlende Kunde" hat vielleicht die Jahre zuvor immer geduscht (und wurde deshalb auch gemocht), aber hat dann irgendwann mit dem duschen aufgehört... ;-)


Gute Grüße
Helge 8-)