Hallo Riesaboy,

ich hab damals sachlich, ohne Beleidigung Kritik geäußert, natürlich hab ich NICHT mit anwaltlichen Schreiben gedroht, ich äußerte nur die Tatsache, das die Möglichkeit besteht, ja, evt wahrscheinlich ist, das ein Anwalt eine solche Drittanbietererklärung , abgegeben von einer 14 Jährigen Nutzerin zB, mit Wonne auseinandernimmt, was die Rechtmäßigkeit und den Rechtsbestand betrifft.

Ergebins war dann der Amtsentzug seinerzeit.