Antwort auf: Systm
Interessant... Also lügen Rechtsanwälte, wenn sie sagen, ihr Mandant hätte das Geständnis widerrufen? Ich wusste es, man kann echt niemandem mehr vertrauen, man wird echt nur noch angelogen und getäuscht.

Memo an mich selbst: Wenn du das nächste Mal etwas hörst oder liest, selbst wenn es von einem Rechtsanwalt ist, glaube es auf keinen Fall, da es gelogen und ein Täuschungsversuch ist. Memo ende.

Hier steht, man kann es widerrufen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/aussagen-bei-polizei-und-staatsanwaltschaft-und-ihre-folgen_148134.html


Man kann vieles.

Zitat:
Durch ein Geständnis wird die gestehende Partei grundsätzlich gebunden. Umstritten ist im Zivilprozess, ob ein bewusst unwahres Geständnis wegen der Bedeutung der Wahrheitspflicht entgegen § 290 ZPO jederzeit widerrufen werden kann. Der BGH jedenfalls lehnt einen Widerruf ab. Ein Widerruf gilt nur, wenn die Partei nachweist, dass das abgegebene Geständnis objektiv falsch ist und auf einem Irrtum beruht (§ 290 ZPO). Strafprozessrechtlich gilt, dass der Widerruf das Geständnis nicht beseitigt und die Gerichte sich bei einem Widerruf ausführlich mit dem Zustandekommen des früheren Geständnisses auseinanderzusetzen haben. Abgesehen von den Verwertungsverboten müssen die früheren – möglicherweise unüberlegten – Angaben des Beschuldigten Eingang in die richterliche Beweiswürdigung finden. Dabei wird der spätere Widerruf auf seine Plausibilität hin überprüft.


Darüber hinaus halten wir noch folgendes fest:

Antwort auf: DragonWolf
In einem realen Dialog kann man das gesprochene Wort auch nicht einfach wieder zurückziehen und ungesagt machen.


Zitat:
[...] das Geständnis mit dem Widerruf keinesfalls „aus der Welt geschaffen“ ist, denn es kann auf mehreren Wegen dennoch zum Gegenstand des Strafprozesses gemacht werden.

Insbesondere kann ein Geständnis gemäß § 254 Abs. 1 StPO auch in der Hauptverhandlung verlesen werden.



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Honey, you should see me in a crown.