Antwort auf: DragonWolf
In einem realen Dialog kann man das gesprochene Wort auch nicht einfach wieder zurückziehen und ungesagt machen.

Sorry, aber dem muss ich ganz klar widersprechen!

Beispiel: Jemand wird von der Polizei verhört (Zeuge oder beschuldigter) und erzählt da irgendwas oder macht ein Geständnis, dann kann man trotzdem jederzeit die Aussage widerrufen! Das einzige wo ich zustimmen muss: Der Widerruf macht das gesprochene Wort nicht ungesagt, da in diesem Fall ein Polizist das gehört hat. Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, dass man auch ein gesprochenes Wort zu jederzeit Widerrufen kann (kann man in etwa mit zurückziehen vergleichen).

Oder ein anderes Beispiel (was es ja auch hin und wieder gibt) Interview per Telefon: Da kann man auch zu jederzeit (solange es noch nicht öffentlich ist) sagen, dass man sein Interview widerruft und dies nicht veröffentlicht werden soll.

Somit steht fast: Auch ein gesprochenes Wort kann und darf zu jeder Zeit widerrufen werden!