Noch eine kleine Anmerkung:

1. Fotos von Prominenten
Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bilder von Personen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder publiziert werden. Für Prominente, bekannte Sportler und Celebrities, die im Juristendeutsch als „Personen der Zeitgeschichte“ bezeichnet werden, gilt dieser Grundsatz aber nicht uneingeschränkt.

Nach § 23 Absatz 1 KunstUrhG dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Einwilligung der jeweiligen Person verbreitet und zur Schau gestellt werden.

Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht unbeschränkt; es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalls, da auch Prominente ein Recht auf Privatleben haben. Es immer eine A

Fazit:
Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung in Bildern dulden, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer öffentlichen Wahrnehmung steht.


2. Bilder im Internet benötigen eine Quellenangabe
Man muss den Urheber und teilweise die Lizenz ausdrücklich nennen sowie häufig auch verlinken. Bei Bildern, die beispielsweise bei Flickr und Wikimedia Commons unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, sind die Nennung und die Verlinkung vorgeschrieben, teilweise müssen die Bildbeschreibung und weitere Angaben ergänzt werden. Wer keine oder eine unvollständige Quellenangabe veröffentlicht, riskiert eine kostenpflichtige Creative Commons-Abmahnung.

Fazit:
Bilder müssen immer mit einer Quellenangabe veröffentlicht werden. Nur wenn ausdrücklich keine Quellenangabe vorgeschrieben ist, darf man darauf verzichten.

3. Möglichkeiten für die rechtssichere Verwendung von Bildern im Internet
Bilder im Internet können trotz Abmahnungen und einem restriktiven Urheberrecht mit hoher Rechtssicherheit verwendet werden, insbesondere durch Beachtung der oben erwähnten vier Faustregeln.

In jedem Fall rechtssicher sind die folgenden Möglichkeiten:

  • Selbst erstellte Bilder verwenden, zum Beispiel selbst fotografierte Food-Bilder oder Produktfotos
  • Bilder verwenden, die nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt sind, entweder, weil der Urheber seit 71 oder mehr Jahren tot ist oder weil der Urheber freiwillig auf den Urheberrechtsschutz verzichtet hat (Public Domain)
  • Bilder von Bildagenturen und aus Bilderdatenbanken, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig, in Kenntnis der genauen Lizenzbedingungen verwenden, wobei auf zeitlich beschränkte Lizenzen verzichtet werden sollte
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Einen Löwen interessiert es nicht, was die Schafe über ihn denken