Mychannel AGB


Antwort auf: Punkt 11.3
Der Zugang zu öffentlichen MyChanneln darf einzelnen Personen nicht willkürlich oder grundlos verwehrt werden. Es dürfen allerdings Themenchannel erstellt werden, zu denen, dem Thema entsprechend, nur bestimmte Gruppen Zugang haben (z.B.: nur Frauen, nur Männer, nur Personen über 18 etc.). Wird der Zugang so auf eine bestimmte Gruppe beschränkt, darf sich diese Beschränkung nicht als Diskriminierung einer anderen Gruppe darstellen.
Unabhängig von möglichen Zugangsbeschränkungen dürfen Mitglieder der Administration sowie Mitarbeiter des Chatbetreibers jeden MyChannel zu administrativen Zwecken betreten.


Nimmt man diesen Absatz und gewährt nun Personen, die nicht die erforderlichen Beschränkungen erfüllen Zugriffsrechte. So ist das klare Diskriminierung anderer Personengruppen.
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.