Antwort auf: CreativeChaos
Antwort auf: LenaQu
Die Umsetzung funktioniert aus vielen Gründen nicht.
Alleine welche Grundrechte verletzt werden müssten um echte Prüfungen durch zu führen ginge weder nach deutschen Recht noch nach EU-Recht!

Mich würde mal interessieren gegen welches Gesetz das verstößt, sowohl das deutsche ... vorallem aber das EU Recht. Kannst du mir das mal bitte zeigen?

---> Da in der EU Gesetze eines Landes nur soweit vorhanden sein dürfen, sprich Geltung haben können solang sie NICHT gegen EU-Recht verstoßen, sind somit deutsche Gesetze auch nach dem EU-Recht!
1. GG: art. 2 abs. 1, art 3. abs. 1-3, art. 5 abs. 1
2. Urheberrecht: "Recht am eigenen Bild" nennt sich das.

Antwort auf: CreativeChaos
Antwort auf: LenaQu
Weiterhin der Aufwand der nicht durch ehrenamtliche sondern durch hauseigene Mitarbeiter betrieben werden müsste, wo man mehr Personal bräuchte, wäre so groß, dass es schon blöd kommt wenn man bei der Registrierung 10 € für die Prüfung vorab zahlen müsste um das zu finanzieren.
Punkt 1 und 4 finde ich ok - Punkt 2 mit der Pflicht ein Profilfoto hochzuladen verstößt alleine schon gegen 4-5 Artikel des Grundgesetzes. Punkt 3 (die Prüfung!) schrieb ich eben schon, wäre ein Fass ohne Boden...


Auch hier, kannst du mir mal bitte die Auszüge zeigen? Ein Plattformbetreiber hat immer noch das Hausrecht. Ein Discobetreiber kann auch sagen, Menschen mit kurzer Hose werden nicht herein gelassen. Ich bin gespannt auf deine Gesetztestexte, die einem Plattformbetreiber verbietet, dass er nicht verlangen darf, dass man ein Foto hochladen MUSS.

---> Hausrecht wie du es nennst geht NIEMALS über geltendes Recht! Keine AGB kann oder darf somit gegen geltendes Recht verstoßen! Knuddels ihre AGB verstoßen auch gegen nichts - würden sie aber wenn sie wie du meinst genau das erzwingen würden.

Antwort auf: CreativeChaos
Antwort auf: LenaQu
Halbe Stasi-Methoden bringen uns hier aber nicht weiter - Der DDR hat es am Ende auch nichts gebracht! ;D


Uff.


Antwort auf: CreativeChaos
Antwort auf: LenaQu
3. Die Punkte 1 und 2 alle Woche einmal erneut bestätigen lassen via autom. SMS und Mail die man erhält
---> In der SMS steht ein Code, den muss man eingeben, dann erhält man die Aufforderung eine von 20 TANs die man bekam ein zu geben + das gleiche auf der Emiladrese.


Du gehst hier von dir selbst aus. Für dich, als sehr aktive Chatterin wäre das nicht schlimm. Aber was ist mir denen, die nur immer mal da sind? Wird der Nick dann gesperrt?

---> Der User erhält, in meinem Beispiel autom. ja die Mail/SMS auf die er JEDERZEIT reagieren kann - auch nach Ablauf der Woche und kaum drauf reagiert, klappt der Login auch wieder.
Diese Art "Schutz" ist nichts Neues. Standard bei Google zum einloggen oder sonstiges Diensten ist es seit gut 5 Jahren.

Antwort auf: CreativeChaos
Antwort auf: LenaQu
4. Die Anzahl der registrierbaren Nicks pro Nummer/Email auf 3 beschränken.
---> Sollte man 1 von 3 Nicks löschen, hat man wieder "Platz" für einen neuen Nick!


Wieso? Damit würdest du mehr echten Chattern an die Kache pissen als Fakes.

---> Ja gut, kann sein dass ich da anders denke. Frage mich dann wozu ich mehr als 3 Nicks brauche wohl... also ICH für MICH... - Kann sein das andere mehr als 3 Nicks brauchen, keine Ahnung...
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Räschtshraihbunk ihßd aihnä Kuhnzd di Nihmahnt viehrklisch behährschd! :D