Antwort auf: Dai Moroboshi
Antwort auf: Kapsonfire
Von welchem AGB verstoß reden wir hier überhaupt? Kannst du den entsprechenden Part aus den AGB bitte zitieren?]


Das wurde hier bereits mehrfach genannt, aber gerne auch nochmal für dich extra:

Zitat:
11.3

Der Zugang zu öffentlichen MyChanneln darf einzelnen Personen nicht willkürlich oder grundlos verwehrt werden. Es dürfen allerdings Themenchannel erstellt werden, zu denen, dem Thema entsprechend, nur bestimmte Gruppen Zugang haben (z.B.: nur Frauen, nur Männer, nur Personen über 18 etc.). Wird der Zugang so auf eine bestimmte Gruppe beschränkt, darf sich diese Beschränkung nicht als Diskriminierung einer anderen Gruppe darstellen.
Unabhängig von möglichen Zugangsbeschränkungen dürfen Mitglieder der Administration sowie Mitarbeiter des Chatbetreibers jeden MyChannel zu administrativen Zwecken betreten.


Wieso unter den genannten Bedingungen eben gegen diesen Punkt verstoßen wurden, haben bereits einige hier mehr als gut erklärt. Insofern erürbrigt es sich, dass ich das ebenfalls mache.



Der Fokus liegt hier aber auf den Teil: "willkürlich oder grundlos". Es gab hier einen "Grund" und es war ebenso wenig "willkürlich". Der CL Text ist zwar naja, aber sonst ist es alles legitim.

Ich denke die Regel gibt es eher, damit nicht einfach Nicks für ihre alleinige Anwesenheit raus befördert werden. Wenn mich Zuhause jemand so anblafft: "Ich zeig dich an etc." oder mit irgendwelchen Behörden bedroht, würde ich die Person ebenfalls vor die Tür setzen.

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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius