Hiii :-D

Mal eine Frage falls jemand schonmal Erfahrung damit gemacht hat.
Wurde direkt nach einem Überholvorgang zweier LKW's geblitzt und aus dem Verkehr gezogen.
Wenn ich Wiederspruch einlege und sage dass ein Auto von vorne kam und ich beschleunigen müsste könnte man mir glaube ich mit "Gefährdung im Straßenverkehr" ans Bein pissen.

Wenn ich aber sage, dass das Fahrzeug welches ich überholt habe beschleunigt hat und es notwendig war kurz zu beschleunigen, habe ich Chancen :-D ?
Ja ok.. es waren LKW's, weiß nun nicht ob sowas protokolliert wird oder ob man in dem wisch dann liest dass ich Fahrzeuge überholt habe.

Also, hatte schonmal jemand solch eine Situation und kann berichten ob es anerkannt wurde?
Falls nein, würdet ihr es versuchen?
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Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.