Hallo,

Kolloid hatte hier bereits geschrieben, wie die DSGVO/BDSG auf die administrativen Informationen angewendet wird und weshalb nicht alle Informationen veröffentlicht werden (müssen).

Zitat:
(Technischer) Betrieb der Chatplattform:
Mit der Preisgabe von administrativen Informationen (z.B. Comments) und Informationen, die zur Administration verwendet werden (z.B. vom Nutzer eingestellte Inhalte) oder der detaillierten Offenlegung von Prozessabläufen, Löschungen usw., wird offengelegt, wie man technische Maßnahmen umgehen kann. Man könnte mit verschiedenen Nicks Vorgehen ausprobieren, seine Daten beauskunften lassen und die Erkenntnisse gegen das System verwenden und der Community technisch, strukturell und wirtschaftlich schaden. Bei den Einsichten werden das Interesse des Nutzer (DSGVO) und die Notwendigkeit für die Administration (z.B. Fakeerkennung, Wahrung der Rechte Dritter, Verhinderung von negativem Verhalten uvm.) berücksichtigt.

Sicherung der Administration, Schutz der Nutzer, Strafverfolgung:
Mit der Preisgabe der Admininfo oder Informationen, die zur Administration verwendet werden, kann man nachvollziehen, ob (s)ein Nick bereits aufgefallen ist und auf einen neuen, bis dato Unbekannten wechseln. Man kann sich den administrativen Schutzmechanismen bis hin zur Strafverfolgung entziehen.

Schutz der Daten Dritter:
Mit der Preisgabe der Admininfo werden möglicherweise Daten zu Nicks Dritter weitergegeben, z.B. Nicknamen die bei einer Beschwerde beteiligt waren, ansonsten aber in keiner Verbindung zum beauskunfteten Nick stehen. Damit erhält man als anfragende Person ebenfalls Details wie Alter, Geschlecht, Zeitangaben, wann diese Personen online waren usw. Darüber hinaus können meldende Nutzer, agierende Admins oder Teamler persönlich angefeindet werden.


Grüße, D.


Bearbeitet von master6474 (05.12.2018, 01:54:57)