Zitat:
Kannst du deine Frage noch einmal genauer erklären. Ich bin mir nicht sicher welche Daten wer veröffentlichen sollte und weshalb wer Strafen zahlen soll.


Die Frage lautet: Wenn aufgrund der Veröffentlichung der Userdatenbank nun ein Admin-Account abhanden kommt, wer haftet dann für die Schäden? Z.B wenn mithilfe des Admin-Accounts dann weitere Nutzerdaten ausspioniert werden.

Zitat:
Knuddels muss dafür gar nicht haften punkt aus.


Das würde ich nicht so selbstsicher vertreten. Man könnte im Zweifelsfall durchaus auf Fahrlässigkeit klagen.
Betreiber können durchaus für solche Angriffe haftbar gemacht werden. Nämlich immer dann, wenn sie grob Fahrlässig gehandelt haben (veraltete/unsichere Technik, Passwörter im Klartext speichern (was hier der Fall Ist/war), Nutzer-Daten ohne Passwortschutz speichern). Ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt müsste dann ein Gericht entscheiden.