Antwort auf: Sephiroth ME
Antwort auf: igelchenm
...Wenn ein Entwickler dies so macht und alle automatisch in einen Newsletter einträgt, so ist das sein gutes Recht. Denn in meinen Augen entsteht so keinem einen Schaden

Nein.
Dazu gibt es zig Gerichtsurteile, dass der Nutzer dies vorher Bestätigen muss. Doppelt sogar, wenn man es genau nimmt. Ein Blick in den Wikipedia Artikel zu Opt-In genügt da bereits.
Und dies trifft auf sämtliche Formen von Werbung zu, sei es via /m oder /p. Es ist ein automatisierter Nachrichtenversand und wird auch noch "Newsletter" genannt.
Die gesamte Werbung, die einige MyChannel versenden, nachdem man einmalig kurz drin war, aus welchem Grund auch immer, ist einfach nur rechtswidrig, dennoch wird an der Stelle nichts geahnded?

Es ist nicht sein gutes Recht, genau. Zwar ist die Gesetzesgebung hier bezogen auf den Anbieter, sprich Knuddels, daher nicht Anwendbar (oder eher eine Grauzone), aber als "Subunternehmen", wie man es bezeichnen könnte, muss der Anbieter dem Nutzer, der externen Content bereitstellt, dies genehmigen - Es wird ja in der Form geduldet, also liegt seitens des Anbieters eine Stillschweigende Genehmigung vor.

Wenn es "sein gutes Recht" ist, wäre es dann auch mein Gutes Recht als AppEntwickler alle meine öffentlichen Apps hierzu missbrauchen um über deren Installationen Werbung zu verbreiten? Wenn es sein gutes Recht ist, ist es auch mein gutes Recht und damit dann auch nicht Diskussionswürdig. Dementsprechend würde ich das ganze dann auch so nutzen, auch wenn das ganze vielleicht Nutzer verärgern würde.


Bearbeitet von Bizarrus (19.09.2017, 07:25:59)