in solchen fällen wird das Verfahren i.d.r durch die Staatsanwaltschaft eingestellt,
Oder auch nicht , mir sind fälle bekannt wo es zur verurteilung kam . Ok es waren keine großen Strafen aber immer hin.
Anders siehts aus wenn man älter als 16 ist, da kann es dann schon mal zu ner verhandlung kommen...
Bei über 16 Jährigen würde ich nach ermeßen handeln weil 3-4 jahre unterschied nicht wirklich viel sind.