Hier haben wir den typischen Konflikt zwischen Täterfeststellung und Opferschutz... Es ist richtig, den Täter zu outen, ob es auch richtig ist das Mädchen als Opfer bloßzustellen ist mehr als fraglich...

Auch wenn der Artikel einen erfolgversprechenden Weg aufzeigt und es sich ziemlich sicher un eine korrekte Zuordnung der Nicknamen handelt, wofür auch die außergewöhnliche Abwesenheit des Nicks spricht.