Antwort auf: Sysadm




Das wäre im Grunde auch meine Argumentation gewesen, aber bringt ja nichts, egal wie ich es umschreibe, vorgefertigte Texte sind anscheind blöd :-D


Nein, blöd sind die nicht, ich sagte ja, sie sind a) eine schöne Orientierungshilfe und b) sofern sie so gestaltet sind dass sie modifizierbar sind, eine große Hilfe in der Fallbearbeitung. Dumm ist der, der Dummes tut, Lieutenant Dan! :-D Zumal, was daran gut ist und für mich einer der Hauptgründe ist, warum es sie weiterhin auf jeden Fall geben sollte: Man kann nicht von jedem erwarten, dass er ein stilistisches Genie in der schnellen Verfassung von Sanktionsbegründungen ist. Dem einen liegt das, dem anderen nicht. Dementsprechend mag es auch der Fall sein, dass der eine Hilfe braucht, der andere nicht. Sie sollte aber da sein. Denn die Qualität der Fallbearbeitung ist hier das, was dadurch letzten Endes gefördert werden soll


Bearbeitet von bubbletink (12.10.2015, 15:10:35)