Antwort auf: Misterious
Ich war die ersten sechs Monate und auch die Zeit davor jeweils in Steuerklasse 1, bzw. muss(TE?) keine Steuern zahlen. Wie das aktuell aussieht, weiß ich auch nicht. Steuerklasse ist für mich Steuerklasse, das sagt mir gar nichts. Aber irgendwas muss sich theoretisch ja für mich geändert haben... Naja. :-|

Eine Rente (egal welcher Art) zählt auch zu den steuerpflichtigen Beträgen, meist unter dem Stichwort "sonstige Einkünfte". Dadurch würde ich nun schätzen, dass deine erste Lohnsteuerkarte (und damit Lohnsteuerklasse I) geblockt ist. Allerdings wirst du mit deinen 14€ pro Monat zu 100% nicht den Grundfreibetrag der Steuerklasse übersteigen. Dieser liegt für 2013 bei 8.130 € und für 2014 bei 8.354 € pro Jahr. Sprich dort wird schon einmal nichts versteuert, sofern du nur diese Einkünfte auf der ersten Lohnkarte (wovon ich bei einem Schüler mal ausgehe) stehen hast.

Wenn's nun um deinen Minijob geht, wäre die Frage wohl, ob dein Arbeitgeber deinen Lohn pauschal mit 2% versteuert, denn dann könntest du ohne Lohnsteuerkarte arbeiten oder ob er dies nicht tut, dann wird es über deine Lohnsteuerkarte versteuert. Da nun deine erste Lohnsteuerkarte schon geblockt ist, würde ich tippen, dass dies nun automatisch auf neuer Steuerkarte geschieht und damit bist du dann automatisch in der Steuerklasse VI.

Ich würde in dem Fall mal deinen Arbeitgeber fragen oder im Arbeitsvertrag nachschauen, was vereinbart ist oder wurde. Du solltest auch darum bitten können, dass dein Arbeitgeber deine Einkünfte pauschal versteuert, sofern er das noch nicht tut. Das wäre wahrscheinlich am einfachsten, denn dann sparst du dir die zweite Lohnsteuerkarte.

Wenn es nun so wäre, wie ich mir das gerade zusammen reime, sprich Lohnsteuerkarte I durch Rente belegt und geblockt, dein Arbeitgeber versteuert nicht pauschal mit 2%, sondern lässt dich über die Lohnsteuerkarte arbeiten, musst du am Ende noch immer keine Steuern zahlen. Allerdings wäre der Aufwand dann größer. Du könntest dann deinen Freibetrag aus der ersten Steuerklasse auf den in der zweiten Steuerklasse (in dem Fall Steuerklasse VI) übertragen lassen. Wenn du im Schnitt nur 14€ pro Monat durch die Rente bekommst, brauchst du die vollen 8.130€ Freibetrag schließlich nicht. Dann lässt du einfach z.B. 5.500€ als Freibetrag umtragen und zahlst dann in der Steuerklasse VI auch keine Steuern. Allerdings wird dann korrespondierend dazu in der ersten Steuerklasse ein Hinzurechnungsbetrag angesetzt. Dieser Hinzurechnungsbetrag wird bei der Ermittlung der Lohnsteuer aus dem ersten Dienstverhältnis als fiktiver Arbeitslohn dem tatsächlich gezahlten Lohn hinzugerechnet, aber selbst damit sollte es bei dir zu keinen Problemen kommen, denn 5.500€ + Halbwaisenrente ergeben pro Jahr bestimmt nichts, was über die 8.130€ geht. Später muss man da vielleicht genauer rechnen und taktieren, wie man den Freibetrag am geschicktesten verteilt. [img]http://oi59.tinypic.com/2zxozdt.jpg[/img]

So erkläre ich mir als Laie jetzt deinen Fall. Professionellere Erklärungen erhälst du dann aber hoffentlich bald hinzukommend.

Was es mit den Steuerklassen auf sich hat, hat Kev schon ganz gut verlinkt. So lange du ledig bist und keine Kinder hast, stehst du wohl hauptsächlich in der Steuerklasse I. Zusätzliche Arbeitsverhältnisse (Minijobs), die nicht pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden und über die Lohnsteuerkarte laufen, führen dann dazu, dass man damit in Steuerklasse VI landet. Alles dazwischen ist für Verheiratete oder Menschen mit Kindern und ermöglicht damit im besten Fall Steuerersparnis für eben diese Personen, denn Ehe und Kinder sind uns schließlich heilig.


Bearbeitet von xXsmartlXx (15.04.2014, 12:42:40)
Bearbeitungsgrund: Ei schon gefunden