Zitat:
wie bereits erwähnt ist der mensch nach 15 jahren wieder auf ''freiem fuss''


Ich weiss, dass die Leute das immer denken, aber dem ist nicht unbedingt so. Stellt ein Gericht die "besondere schwere der Schuld" fest, so kann ein verurteilter auch gerne mal 20 Jahre in Haft sitzen ehe er aus dem Gefängnis kommen kann. Ebenso kann bei besonders "gefährlichen" Menschen eine zusätzliche Sicherungsverwahrung angeordnet wären. Es gibt Leute die sind erst nach über 25 Jahren in die Freiheit entlassen worden auch jemanden der 50 Jahren in haft saß. Du hast nur das Recht jedes Jahr einen Antrag zu stellen in dem geprüft wird ob man Dich wieder auf die Allgemeinheit los lassen kann. Dem muss aber nicht statt gegeben werden.

Aber mal abgesehen davon: Das ist etwas vollkommen anderes als hier. Hier kann sich der User jederzeit einen neuen Nick machen. Ich kann mir aber nicht einfach ein neues Leben schaffen und mein altes im Knast die Strafe verbüßen lassen und mit dem neuem alles besser machen. :-D