du erwartest aber nicht das ich das jetzt alles lese oder?
Das heißt also, dass ein Mensch, nach einer gewissen Zeit (15-25 Jahre) seine freiheit wiedererlangen kann, sofern es keine SV (Sicherheitsverwahrung) vorliegt.
wie bereits erwähnt ist der mensch nach
15 jahren wieder auf ''freiem fuss''
wie aber auch erwähnt steht er dann auf bewährung (aber auf freiem fuss wie du sagst) kann aber genauso schnell wieder einwandern
fazit: demnach haben wir beide recht du hast mich wohl nur falsch verstanden
_________________________
Liebe Grüße aus der Beratungstätte Süd-Niedersachsen
Direkter Kontakt: Auch erreichbar unter ~> /m 0001 ALO 1000 <~
in Liebe, der sehr engagierte Deny