du erwartest aber nicht das ich das jetzt alles lese oder? :-D

Antwort auf: MR Bitter
Das heißt also, dass ein Mensch, nach einer gewissen Zeit (15-25 Jahre) seine freiheit wiedererlangen kann, sofern es keine SV (Sicherheitsverwahrung) vorliegt.


wie bereits erwähnt ist der mensch nach 15 jahren wieder auf ''freiem fuss''

wie aber auch erwähnt steht er dann auf bewährung (aber auf freiem fuss wie du sagst) kann aber genauso schnell wieder einwandern ;-)

fazit: demnach haben wir beide recht du hast mich wohl nur falsch verstanden :-P
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