Heyho,

Antwort auf: sarcasm
1. Laut §622 Abs. 3 BGB kann die Probezeit höchstens sechs Monate lang sein.

das bezieht sich auf ein normaler Arbeitsverhältnis. In einer Ausbildung beträgt die maximale Höchstdauer der Probezeit 4 Monate - siehe §20 BBiG.
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Wanting to believe the best about people doesn't make it true.