Scheitert es nicht, weil man dann einfach bei Punkt 1 und 2, die ich als unerheblich ansehe, wieder anfängt. Sage nicht, dass es wenig Arbeit wäre, was wohl auch der Grund sein dürfte, wieso es bisher anders bearbeitet wird. Sage weiterhin nicht, dass die Anfragen dadurch zurückgehen würden (was ich aber vermute). Geht eher darum, dass es einen offiziellen Rahmen gibt, der es untersagt. Und darum geht's. Um mehr nicht. Nur um den Rahmen (also mir zumindest). Nur weil wir ein StGb haben, heißt das schließlich auch nicht, dass plötzlich keiner mehr eine dann definierte Straftat begeht.