Antwort auf: smarty1404

Der Vermieter sieht die Notwendigkeit eines zweiten Kellerschlüssels nicht. Wenn man z.B. das Fahrrad geholt hat, kann man den Schlüssel ja wieder in die Wohnung legen, damit der andere ihn später benutzen kann.. %-)


So einfach kann sich der Vermieter nicht rausreden, wenn im Mietrecht steht, zwei komplette Sätze und dazu gehört auch der Kellerschlüssel, dann muss er auch einen 2. zweiten aushändigen. Die kosten dazu muss auch der Vermieter tragen.
Inwiefern du den dann eigenmächtig Nachmachen lassen und die Kosten dann den Vermieter in Rechnung stellen kannst um dein Recht durch zusetzen bin ich überfragt.

Ich würde den Vermieter noch mal zu einem Gespräch bitten und ihm freundlich mit dem Auszug aus dem Mitrecht auf seine Pflichten (bzw. deine Rechte) hinzuweisen, dass er doch bitte dir einen 2. Kellerschlüssel aushändigt und ihn eine angemesse Frist, i.d.R. 14 Tage, setzt diesem Nachzukommen. Sollte er dem nicht nachkommen, dann bist du gezwungen diesen selbst nachmachen zu lassen und stellt ihm die Kosten, die du dafür hast in Rechnung.
Informier dich darüber aber noch mal ganz genau und nimm für evtl. Beweiszwecke gleich einen Auszug mit. Noch besser ist es wenn du einen Zeugen mit nimmst, dann kann er später nicht in Ausreden flüchten.

Manchmal bewirkt ein gewisser Nachdruck doch Wunder :) Alles andere hast du ja schon versucht.
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