Theoretisch gesehen ja, schließlich überträgt dein Arzt mit seinen Willen die Konsultation, zudem ist dieses so von den Gesundheitsversicherungen vorgesehen. Gründe sind hierfür vorgesehen um kurativ auf die Beinträchtigung eingehen zu können.

Praktisch gesehen wird es nicht immer gemacht, ein Hausarzt kennt den Werdegang der Krankheiten seines Patienten und meist waren zuvor schon andere Fachärzte bzw. es wurde ein bestimmter Facharzt konsultiert, da entfallen natürlich solche Fragen schließlich ist es dann nur ein Verwaltungsakt den Überweisungsschein auszustellen. Einfach so, ohne erkennbare Gründe kann ich es verstehen das ein Hausarzt auf die Kausalität der Überweisung eingehen will.

Du kannst ohne Überweisung zu einen Facharzt gehen, dann entspricht dieses deinem Willen. In diesem Fall wird eine zusätzliche Praxisgebühr von 10 Euro für den selbst herbeigezogenen Facharzt fällig. Deine Beschwerden, den Grund solltest du dann spätestens dem Facharzt persönlich nennen.