Antwort auf: Jennyhamster
Die Erlaubnis kann der Mieter aber vom Vermieter verlangen, sofern er eben gute Gründe hat, und das trifft ja hier zu.

Gut, ich möchte aber nicht über 20€ zahlen, wenn mir der Schlüssel eigentlich vom Vermieter gestellt werden muss..

Einen Universalschlüssel, der in Haus- und Wohnungstür passt, haben wir aber nicht. Das Schloss von der Haustür wurde wohl irgendwann mal ausgetauscht und ist neuer als die anderen. Der Schlüssel lässt sich theoretisch auch nachmachen, aber das nützt ja noch nichts, wenn wir den Wohnungsschlüssel nicht nachmachen können. Der gehört nämlich zu diesem Sicherheitsschloss, genauso wie der Kellerschlüssel (der passt übrigens auch in die Tür für den Speicher).

Der Vermieter sieht die Notwendigkeit eines zweiten Kellerschlüssels nicht. Wenn man z.B. das Fahrrad geholt hat, kann man den Schlüssel ja wieder in die Wohnung legen, damit der andere ihn später benutzen kann.. %-)