Antwort auf: Mordor Ork
Selbstverständlich ist es möglich. Und da er überhaupt keine Leistungen beziehen möchte, hat das Amt auch überhaupt kein Mitspracherecht. Daher viel Spaß in eurer WG.

Mordor Ork


Das würde nur funktionieren wenn sein Job am Ende eines Monates endet und der neue am nächsten Tag beginnt. Da er aber in eine komplett andere Stadt ziehen will stell ich mir das etwas schwierig vor, muss er nicht nur einen Lehre finden sondern auch eine neue Wohnung und diese will dann auch wieder eingerichtet werden. Logisches Schlussfolgerung er muss seinen alten Job etwas eher aufgeben und damit muss er sich wieder arbeitslos melden auch wenn es nur formal zur Überbrückung.


Roiber.