Antwort auf: fvbmanuel92

zu erstmal zu meinem Vorposter:
Für mich persönlich ist die Todesstrafe nicht kaltblütig, wenn die Schuld des Täters zu 100 % erwiesen ist.

Kaltblütiger Mord bedeutet für mich und im allgemeinen Sprachgebrauch, einen Menschen in vollem Bewusstsein der Tat, der Beendigung des Lebens des anderen, und ohne Reue dabei zu empfinden, zu töten.
Da ist es völlig irrelevant, ob derjenige irgendeiner Tat schuldig ist oder nicht. Dies ändert nichts an der Kaltblütigkeit.

Antwort auf: fvbmanuel92

Ich finde sowieso der Statt mischt sich zu sehr in dieses heikle Thema ein. Mit welchem Recht dürfen die sagen, du musst weiterleben, bis irgendwann dein Herz aussetzt.

Das sagt der Staat nicht, sonst wäre (versuchter) Selbstmord eine Straftat. Jeder darf den Zeitpunkt seines Todes selber wählen, er muss nur selber einen Weg finden, sich umzubringen und darf sich nicht umbringen lassen.

Antwort auf: fvbmanuel92

Ob gesund oder krank, ob jung oder alt , die Entscheidung wann ein Mensch sterben will sollte er nur alleine treffen dürfen. Kein Staat der dich nach einem Suizid versuch, in die nächste Klappse steckt und dich mit Medikamenten vollpumpt....

Ich bezweifle ja, dass du schon einen Suizidversuch hinter dir hast. Von daher solltest du auch mit deinen Äußerungen vorsichtig sein. Man wird nicht zwingend mit Psychopharmaka vollgepumpt, sobald man in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.