Servus an alle,


zu erstmal zu meinem Vorposter:
Für mich persönlich ist die Todesstrafe nicht kaltblütig, wenn die Schuld des Täters zu 100 % erwiesen ist. Denn welches recht hat der Täter noch weiter zu leben, wenn sein Opfer bei der Tat gestorben ist, Genau er hat kein recht mehr, denn ein Mord kann man nicht mit 15 Jahren Freiheitsentzug ungeschehen machen.

zu Schwimmwart:
Ich weis nicht in welcher Sekte du bist oder welcher Glaubensrichtung du angehörst, aber dein Verhalten hier ist nicht mehr normal. Sterbehilfe ist in keinsterweise ein kaltblütiger Mord. Zu sterben ist ist ein menschlicher Prozess, den irgendwann jeder durchläuft.

Sterbehilfe sollte meiner Meinung nach legalisiert werden. Am besten sollte man auch Institute Gründen die auf das Thema Sterbehilfe spezialisiert sind und Hilfestellung beim dem letzten Schritt geben.Klar, kann man diesen Schritt nicht rückgängig machen, deshalb sollte er gut überdenkt sein, aber es ist einfach der beste Weg für Menschen die Sterbens krank sind und unter dieser Krankheit leiden müssen.

Ich finde sowieso der Statt mischt sich zu sehr in dieses heikle Thema ein. Mit welchem Recht dürfen die sagen, du musst weiterleben, bis irgendwann dein Herz aussetzt. Ob gesund oder krank, ob jung oder alt , die Entscheidung wann ein Mensch sterben will sollte er nur alleine treffen dürfen. Kein Staat der dich nach einem Suizid versuch, in die nächste Klappse steckt und dich mit Medikamenten vollpumpt....

Manuel