Wie von Colamonster schon gesagt - man darf es für eine gewisse Zeit einkassieren, es soll eine erzieherische Maßnahme sein - das heißt jedoch nur wenige Stunden, wenn man die Schule verlässt muss es einem wieder ausgehändigt werden.
Aber ein Lehrer darf es nicht wegnehmen, wenn man es nicht freiwillig hergibt. Er kann dann sicher andere Maßnahmen in die Wege leiten, man ist aber nicht verpflichtet es abzugeben. Und abnehmen darf er es auch nicht - nur auf freiwilliger Basis.

Jag