Wenn mit einer "Abnahme" des Handys ein eventeller Betrugsversuchsvorwurf unterbunden werden kann, ist es nicht mal sinnlos.
In dem Fall sollten für alle die gleichen Regeln gelten. So kann sich später auch keiner beschweren, dass jemand mit seinem Handy heimlich bei google nachgeschaut hat. Viele Handys könne heute inÄs Internet und FLats sind preislich vertretbar.

Allerdings sollte man es wirklich nur in solchen "Prüfungssituationen" machen. In anderen Situationen, wenn es also als pädagogisches Mittel dienen soll, das kann man machen, wenn kein Schüler einer Klasse 18 ist. (andernfalls ist das wieder mit der Gleichberechtigung etwas fragwürdig - warum darf er und ich nicht?).
Profitieren natürlich die jüngsten einer Klasse von, aber wenn sich das Alter der jeweiligen nun sehr stark unterscheidet (Mindestalter 15, Höchstalter 18 - ist theoretisch möglich), dann sollte man natürlich schon überlegen, ob man bei den Schülern unter 16 dann anders "bestraft".

So oder so sollte das Wegnehmen eines Handys nur vorübergehend sein, also nicht länger als bis zum Stundenende, denn die Pausen sind bekanntlich Zeit zur freien Verfügung und da darf man bekanntlich auch telefonieren.