kurzer einwurf

laut grund gesetzt darf neimanden das handy abgenommen werden egal ob schüler oder nicht! es zählt unter privat eigentum

zumal es ab 18 noch komplizierter wird


bespiel:
eine frau hat ein kind und das kind verletzt sich. vater kann nicht benachrichtigt werden mutter aber schon.so hat die mutter das recht bei den anruf oder der sms dran zu gehen oder zu anzworten
würde dir die schule oder der betrieb dir das handy weg nehmen könntest du sie soagr deswegen anzeigen (unterlasse hilfeleistung)

fall hatten wir schonmal in unseren betrieb


das einzigste was der chef oder die schule machen darf
dir eine abmahnung geben oder dich vor die tür stellen


Bearbeitet von Bitter12 (12.12.2010, 22:00:35)
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Liebe Grüße Kai :-)