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( /h MyChannelAGB ) IV. Namen, Themen, Zusatzinfos öffentlicher MyChannel
Warnung! Spoiler!
2. Der Zugang zu öffentlichen MyChanneln darf einzelnen Personen nicht willkürlich verwehrt werden. Es dürfen allerdings Themenchannels erstellt werden, zu denen, dem Thema entsprechend, nur bestimmte Gruppen Zugang haben (z.B.: nur Frauen, nur Männer, nur Personen über 18 etc.). Wird der Zugang so auf eine bestimmte Gruppe beschränkt, darf sich diese Beschränkung nicht als Diskriminierung einer anderen Gruppe darstellen.


Ich zitiere mal:

Der Zugang zu öffentlichen MyChanneln darf einzelnen Personen nicht willkürlich verwehrt werden.


Heißt so viel wie, man darf keinen User den Eintritt in den Channel verbieten. Aber gerade das hat doch diese Funktion, (sollte sie es geben) an sich oder nicht? - Man verwehrt einigen Usern den Eintritt in den Channel. Aus welchen gründen auch immer.

Persönlich wäre ich auch für diese "Blacklist", wie Boyrider schon gut formulierte. Aber ich denke, die /h MyChannelAGB ist dagegen.

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Das ist dann nicht willkürlich sondern berechtigt. Also doch keine Hürde.

Und von mir ein + für diese Idee.