Zitat:
ass du NICHT vom Schuldner verlangen kannst


Das kommt drauf an wieviele man schreibt. Die erste Mahnung kann man nicht anrechnen, die gilt als Zahlungserinnerung, die 2. hingegen kann man dem Schuldner anrechnen.

Zitat:
Und die Kosten für die Anklage muss man doch trotzdem vorlegen erstmal oder?


Ich glaub die musst Du erstmal auslegen, kriegst sie aber dann später wieder zurück, denn der verlierer zahlt ja alle Kosten.