Hallo zusammen,

Antwort auf: Data
Also erstmal:
T5 ist nicht ausgemustert. T5 ist zurückgestellt und wird nach 2-3 Jahren nachgemustert. Wenn du das bist hast du es bei der Jobsuche echt schwer, weil alle wissen wollen was Sache ist, du aber nichts genaues sagen kannst.

Und es ist unbestritten so, dass du eher drin bleibst, wenn du von vorneherein sagst, dass du Zivi machen willst. Es ist einfach so. Es gibt da keine Regelung. Aber die Anforderungen an die Zivis sind einfach nicht so hoch, wie an die Bundis (körperlich).


Hm ... also da muss Ich dir aber auch widersprechen :-).

Ich war letzten Monat bei der Musterung und dort wurde man auch T5 = ausgemustert - wie es auch so einige schrieben und ich es auch in den letzte Seiten lesen konnte.

Wie html auch schon sagte:
"Woher haste solch Quellen?"


Zitat:
T1:

* keine Gesundheitsstörungen
* keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis (Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher)
* Körpergröße mindestens 1,79 m, maximal 1,84 m
* keine Fehlsichtigkeit (Grenze in der Praxis etwa +/- 1 dpt)
* keine feste vornliegende Zahnspange



T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten) [Bearbeiten]

* größer als 1,84 oder kleiner als 1,79 m
* leichte Gesundheitsstörungen:
o beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen
o Allergien mäßiger Ausprägung (z. B. Heuschnupfen)
o Fehlsichtigkeit bis zu Werten von bis zu +/-8 dpt (sph) und +/-5 (cyl), der addierte Wert von (sph)+(cyl) darf ebenfalls, pro Auge, +/-8 nicht überschreiten
o Problemen mit den Augen, z. B. Rot/Grün-Schwäche


T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig) [Bearbeiten]

Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann. z. B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können oder Wirbelschäden bei nicht ausgewachsenen Männern, wenn eine Beurteilung erst nach dem Wachstumstillstand möglich sein sollte.
Auch Wehrpflichtige, die eine feste Zahnspange tragen, werden als T4 gemustert, vermutlich weil der Bund die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung des Wehrpflichtigen tragen müsste.[1] Die Tatsache, dass eine feste, vorneliegende Zahnspange wegen Induktion den Dienst am Radar unmöglich macht, könnte nur eine Einstufung in T2 rechtfertigen.

T5 (nicht wehrdienstfähig) [Bearbeiten]

Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. z. B.:

* Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
* chronische Schäden an inneren Organen (Herzklappenfehler, Nierenschäden…)
* schwere Wirbelsäulenverbiegungen (starke Skoliose oder Kyphose)
* schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
* Krebs
* Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“
* Suizidgefährdung
* Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)
* Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. Ä.)
* Asthma
* Drogenkonsum
* Depressionen, Psychosen (z. B. paranoid, manisch-depressiv)
* Transsexualität (ICD-10: F64.0)

Quelle

LG :-)