Antwort auf: Jannemann89
Wegen dem Auslandseinsatz nochmal.

Ob man sich bereit erklärt und einen Auslandseinsetzt mit machen würde, muss man nur bejaen wenn man sich länger verpflichtet. (Ab Soldat auf Zeit für 4 Jahre mindestens meines Wissens)

Für Grundwehrdienstleistende, was die meisten sein werden am Anfang zumindest, kommt die Frage gar nicht, weil Grundwehrdienstleiste nie in einen Auslandseinsatz kommen werden.

Janni.


Auch freiwillig länger Wehrdienstleistende (FWDL 23) können durchaus in den Auslandseinsatz geschickt werden und um überhaupt zu verlängern, sei es auch nur einen Monat, musst du dich dazu bereiterklären auch ins Ausland geschickt zu werden.