Antwort auf: Spacy-w
aber aus dem vertrag ergibt sich nicht nur die zahlungsverpflichtung, sondern auch diverse nebenpflichten, die als rechtlicher nachteil iSd § 107 BGB gesehen werden. somit ist auch bei gesetzlich versicherten der behandlungsvertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft...

Also meine Recherchen ergeben, dass der Patient neben der Zahlungspflicht eigentlich nur noch zur Mitwirkung verpflichtet ist - da sehe ich rechtlich keinen Nachteil.

Wie bereits gesagt, wenn du mal ein wenig Zeit hast, lies dir doch einfach mal die Skripte mal durch :-) Darin bestätigt sich das, was dir hier schon x Personen versucht haben klarzumachen.

Mir ist es auch prinzipiell egal ob du das jetzt einsiehst oder nicht.
Ich möchte nur nicht, dass sich auch nur ein Mädchen nicht mehr zum Frauenarzt traut um sich die Pille verschreiben zu lassen und stattdessen nicht verhütet, weil es Angst hat dass seine Eltern (die vllt sehr streng sind und den Umgang mit dem Freund verbieten würden, siehe auch den Thread der die Diskussion hier überhaupt ausgelöst hat) es mitbekommen.
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"Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun."
(Orson Welles)