gefährliches halbwissen zum teil hier

erstmal .. ein scanner ist erlaubt .. solang er CE zeichen hat .. und man darf ihn sogar einschalten und betreiben, aaaaaaber vorsätzlich BOS funk hören ist strafbar .. z.b. kann man mit einem scanner den 2 meter amateurfunk abhören, oder ganz simpel radio hören ... wenn die polizei einen mit scanner erwischt, im auto oder so .. dann ist das kein problem .. solang man keine BOS frequenzen drin hat .. denn ein § im TKG .. ich weiß jetzt nicht genau welcher .. sagt, dass wenn man beim durchscannen eine aussendung empfäng die nicht für die öffentlichkeit bestimmt ist, man nicht weiterverbreiten darf .. weder inhalt noch dass man dieses funkspruch gehört hat .. ansonsten .. freuquenzen und codes sind alle so weit öffentlich bekannt ... gibts auch bücher wo die tabellen drin sind .. autor ist michael marten und die bücher sind im siebelverlag erschienen ... ach und .. eine amateurfunklizenz verliert nie die gültigkeit .. ich hab meine seit 2001 ..