Antwort auf: dark-spider195
Das wechselt von Anwalt zu Anwalt, je nach dem wie viel er verlangt.
´
Nein, das eigentlich nicht, da das Honorar für den Anwalt gesetzlich geregelt ist, sonst würde jeder Anwalt dem Angeklagten Wucherpreise aufsetzen.

Die Unterlassungserklärung muss der Anwalt aufsetzen.
Was das alles (erstmal für dich) kostet, kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nicht welcher Aufwand dem gegenübersteht.
Fragen kostet allerdings nichts. ;-)


Bearbeitet von Kall Mou Dei (11.11.2009, 22:12:57)