Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden. Hierzu wird die Geburtsurkunde beziehungsweise der bisherige Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass benötigt.



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Bürokratie ist nichts anderes als eine gut organisierte Seuche.
(Cyril Northcote Parkinson)