Man sollte den AGB-Punkt 5.8 => Die Möglichkeit zum Verschenken virtueller Rosen dient, ebenso wie die Möglichkeit zum virtuellen Küssen, zur Herstellung eines positiven und freundlichen Chatklimas. Sie ermöglichen es den Mitgliedern der Community, einander auf besondere Weise Freundschaft oder Zuneigung zu zeigen. Virtuelle Rosen und Küsse dürfen daher nicht als virtuelle Handelsware missbraucht werden. Auch sie dürfen nicht gegen Geld oder andere geldwerte Leistungen verkauft werden. <= unbedingt um den Kasus erweitern, dass Chatherzen auch nicht gegen Knuddels, Rosen oder ähnliche geldwerte Leistungen verkauft werden dürfen. zwinker


Manu.