Unter welchem punkt des NRS meldet man einen virtuellen stalker

Ich bin sicherlich nicht die einzige, die schon erfahrungen mit vrituellem stalking gemacht hat.

Mögliche Stalking-Handlungen:

häufiger Schriftkontakt per Brief oder E-Mail
Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten auf jegliche Art
Verfolgen/Aufspüren des Opfers in Internetforen und dessen Diffamierung


Meist fängt es ganz harmlos an, man führt mit jmd ein gespräch und lernt sich ein wenig kennen, aber dann fängt derjenige plötzlich an, sein verlangen deutlich zu machen. Es wird dann immer extremer, egal wie sehr man demjenigen klar zu machen versucht, dass man ihn nicht mag und seine ruhe haben möchte. Die /ignor list ist hier leider nicht immer eine grosse hilfe, wenn sie stetig voll ist und neue einträge nachrücken, hat man den stalker irgendwann wieder am hals, denn er glaubt ja weiter fest an eine gemeinsame Zukunft.

Es gibt zwar den meldepunkt "sexuelle belästigung", aber "generelle" belästigung, also eben dieses oben genannte nachstellen durch nachrichten wie etwa "komm ich weiss dass du mich willst" "gib es doch zu dass du mich liebst" "ich mache dich glücklich" etc fallen ja eigentlich nicht in den sexuellen bereich.
Für solche, und auch andere, fälle wäre es unter umständen vielleicht zutunlich, per NRS auch "nur" belästigungen melden zu können, die sich nicht im sexualität abspielen.