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knuddelsvideos bei youtube ok? - #2667078 - 01.06.2014, 09:21:42
StyleR-MarcO
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Auf youtube gibts ja unzählig viele videos von knuddels. habe mir gerade paar angesehen und meine frage ist: ist das überhaupt legal, jemanden ohne seine erlaubnis beim chatten zu filmen zb. diese Videos wo Sexuser verarscht werden, und das dann zu veröffendlichen? kann die person dagegen vorgehen?
oder wenn man den Channel filmt und auch die Nickliste? Soweit ich weiß, kann es nur rechtliche probleme geben, wenn die Fotos der Chatter zu sehen sind oder?

Und falls sowas ganz und gar verboten ist: wenn man etwas Filmt von jemanden der ebenfalls etwas illegalels, sehr perverses schreibt, wo es auch um sex, Tiere oder schlimeres geht, ja das machen hier mehr als man denkt!, und der sich plötzluch auf Youtube wiederfindet, böse wird und das anzeigen will? ist das möglich?

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667080 - 01.06.2014, 09:44:56
MR Bitter

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 1.468
Der ist doch selbst dran schuld.
Wer sexchat betreibt und verarscht wird und sich eventuell im Internet wieder finde der ist für mich selbst. Dran schuld.
Gibt andere comunitys wo das erlaubt ist aber in knuddels sollte dies eig nicht sein ;)
Also kein Mitleid ;)
_________________________
Kurz gesagt, Ich dulde keine Kritik, an diesen heiligen Land was meine Heimat ist!

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: MR Bitter] - #2667084 - 01.06.2014, 10:14:45
Marci2012
Nicht registriert


Antwort auf: MR Bitter
Der ist doch selbst dran schuld.
Wer sexchat betreibt und verarscht wird und sich eventuell im Internet wieder finde der ist für mich selbst. Dran schuld.
Gibt andere comunitys wo das erlaubt ist aber in knuddels sollte dies eig nicht sein ;)
Also kein Mitleid ;)


Kann mich da nur anschließen.
Genau meiner Meinung! :)


Lg
Marcel

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: MR Bitter] - #2667085 - 01.06.2014, 10:16:57
fallingstar w
Nicht registriert


Antwort auf: MR Bitter
Der ist doch selbst dran schuld.
Wer sexchat betreibt und verarscht wird und sich eventuell im Internet wieder finde der ist für mich selbst. Dran schuld.
Gibt andere comunitys wo das erlaubt ist aber in knuddels sollte dies eig nicht sein ;)
Also kein Mitleid ;)


Besonders, weil einige Videos schon 4 jahre und länger bei Youtube sind, also sollten besagte Nicknames noch gespeichert sein (sollte man sich als Chatter ernsthaft gedanken machen, wieso man sich so verhalten hat oder verhält). Es wäre eh zu spät sowas löschen zu lassen, wenn sie schon viele sehr kennen.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667142 - 01.06.2014, 14:53:35
0011 Deny 1100
Exper​te fü​r For​mel 1​

Registriert: 21.04.2011
Beiträge: 1.158
Ort: Nähe Göttingen - Süd-Niedersac...
Antwort auf: StyleR-MarcO
Auf youtube gibts ja unzählig viele videos von knuddels. habe mir gerade paar angesehen und meine frage ist: ist das überhaupt legal, jemanden ohne seine erlaubnis beim chatten zu filmen zb. diese Videos wo Sexuser verarscht werden, und das dann zu veröffendlichen? kann die person dagegen vorgehen?
oder wenn man den Channel filmt und auch die Nickliste? Soweit ich weiß, kann es nur rechtliche probleme geben, wenn die Fotos der Chatter zu sehen sind oder?

Und falls sowas ganz und gar verboten ist: wenn man etwas Filmt von jemanden der ebenfalls etwas illegalels, sehr perverses schreibt, wo es auch um sex, Tiere oder schlimeres geht, ja das machen hier mehr als man denkt!, und der sich plötzluch auf Youtube wiederfindet, böse wird und das anzeigen will? ist das möglich?


jetzt mal unabhängig davon ob es moralisch okay oder verwerflich ist worauf die meisten sich hier beruhen möchte ich mich mal faktisch dazu äussern

hier wurde ja danach gefragt ob etwas verboten oder erlaubt ist nicht ob man es in ordnung findet ;-)

solche cybersex themen sind nur dann verboten wenn ein erwachsener diese mit minderjährigen (unter 16 jahre) macht

man mag auch pädophil sein wenn ein älterer herr sowas auch mit 16 / 17 jahren treibt aber vom gesetz her verboten ist es nicht ^^

da man sich hier aktuell erst mit 16 jahren (oder wurde das noch nicht umgesetzt? ) anmelden kann kann man hier keine straftat begehen

jede person die sich im netz wiederfindet welche damit nicht einverstanden ist kann anzeige erstatten

hierbei ist es egal ob es sich dabei um ein knuddels-mitglied einem vergewaltiger einem mörder oder gar um DiCH handelt ;-)

egal was eine person getan hat diese person behällt immer ihre eigenen rechte - so das deutsche rechntystem :-P
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Liebe Grüße aus der Beratungstätte Süd-Niedersachsen 8-)

Direkter Kontakt: Auch erreichbar unter ~> /m 0001 ALO 1000 <~

in Liebe, der sehr engagierte Deny :-]

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: 0011 Deny 1100] - #2667497 - 02.06.2014, 19:20:45
fallingstar w
Nicht registriert


Antwort auf: 0011 Deny 1100


egal was eine person getan hat diese person behällt immer ihre eigenen rechte - so das deutsche rechntystem :-P


Das stimmt so nicht, denn soweit du etwas ins Internet stellst (auch bei Youtube), tritts du diese Rechte ab (ja du hast noch das Urheberrecht)..... das wars dann aber auch schon

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667504 - 02.06.2014, 20:27:19
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Zitat:
tritts du diese Rechte ab


An wen? Und wo steht das?

Wenn ich hier mit einem User privat schreibe, dann ist das privat, nicht öffentlich. Schreib ich Dir also eine private Nachricht und Du veröffentlichst diese im Forum, dann verletzt du tatsächlich meine Persönlichkeitsrechte.
Eine Nachricht, auch im Internet, die nur an eine bestimmte Person gerichtet ist, darf nicht ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden. Nur der Verfasser hat das Recht über eine veröffentlichung zu Entscheiden. Das wurde in den 50ern bereits entschieden und das wurde vor knapp einem Jahr erst vom Oberlandesgericht Hamburg erneut so entschieden (bzgl. veröffentlichen privater Facebooknachrichten).

Dementsprechend kann man die eigentliche Frage des Threaderstellers auch nur beantworten: Nein, Du darfst keine privaten Gespräche filmen und ohne Erlaubnis auf Youtube stellen.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667508 - 02.06.2014, 20:47:54
UltimateG4ming
​#WirSindKeineBots

Registriert: 15.06.2010
Beiträge: 4.024
Zitat:
tritts du diese Rechte ab
An wen? Und wo steht das?
Man merkt doch immer wieder, wie Leute vor Nutzung bestimmter Internetdienste dessen AGB's durchlesen. Dort ist ganz klar definiert, welche Rechte man nach dem Upload des Videos hat. Wird sogar in den Upload-Bedingungen noch einmal explizit erwähnt.

Wenn du die entsprechenden Gesprächspartner um Erlaubnis bittest und du sie bekommst bzw. du den Gesprächspartner VOR dem Gespräch darüber informierst, stellt das Veröffentlichen der Unterhaltung kein Problem dar.
_________________________
if ($ahnung == 'keine' ) { use ( FAQ ) && ( Google | | Suche ) }
if ($antwort == 0 ) { post ( Frage ) }

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: UltimateG4ming] - #2667515 - 02.06.2014, 21:08:11
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Zitat:
Dort ist ganz klar definiert, welche Rechte man nach dem Upload des Videos hat. Wird sogar in den Upload-Bedingungen noch einmal explizit erwähnt.


Aber es geht doch darum, ob ich die privat-Gespräche die bei mir zustande kommen einfach so, ohne Erlaubnis, auf Youtube stellen kann, nicht darum ob die jemand von Youtube kopieren darf.
Ich trete keine Rechte ab, nur weil ich hier jemanden schreibe.

Das ist doch das Thema und genau das sagte 0011 Deny 1100 und dem widersprach fallingstarw - man würde ja seine Rechte abtreten. Was ja definitiv nicht so ist.

Ob ich meine Rechte an youtube abtreten muss um dort ein Video hochzuladen interessiert nicht die Bohne und ist überhaupt nicht das Thema.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667581 - 02.06.2014, 23:56:29
UltimateG4ming
​#WirSindKeineBots

Registriert: 15.06.2010
Beiträge: 4.024
Huch, habe das falsch aufgefasst. Sorry dafür.

Dennoch behält mein letzter Absatz seine Richtigkeit. Wurde der Gesprächspartner im Voraus über eine Aufzeichnung und spätere Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt, ist es in Ordnung. Im Sinne von Aufzeichnung und Weitergabe gilt hier gilt das selbe Recht wie bei Telefongesprächen.
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if ($antwort == 0 ) { post ( Frage ) }

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: UltimateG4ming] - #2667620 - 03.06.2014, 09:40:38
StyleR-MarcO
Nicht registriert


Die anmeldung bei knuddels ist ab 14.

Aber bei Youtube gibt es tausende solcher Videos, könnte dann jeder der sich dort wiederfindet, das Anzeigen? Einige Videos sind auch älter, die Nicks von den Chattern gibt es hier schon gar nicht mehr. Wenn sich nun jemand ein Nick hier anmeldet, den es 2010 schonmal gab und von dem dort ein fieses Video existiert, könnte der nicht auch ne Anzeige machen?
Also als Opfer zu beweisen, dass man das wirklich selbst ist und es nicht sogar jemand anders knuddels.ch oder so, düfte schwer sein.

Und wenn jedmand ein perverses RS, wo es um Tiere oder pädophile neigungen geht macht, auch wenn keiner von beiden wirklich ein Kind ist (Wenn beide über 18 sind ist sowas soagr erlaubt, wurde hir irgendwo mal gesagt, da es ja nicht real ist) und das landet dann auf Youtube, wäre es dann nicht dumm von ihm, das anzeigen zu wollen? Der würde sich damit ja selbst ownen, bei dem perversen Zeug, was er alles geschrieben hat.

Es wird ja auch immer gesagt: was man ins Internet stellt, bleibt dort, und wenn man nicht darauf achtet, was man veröffendlicht, hat man einfach pech.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667641 - 03.06.2014, 11:27:04
fallingstar w
Nicht registriert




Das ist doch das Thema und genau das sagte 0011 Deny 1100 und dem widersprach fallingstarw - man würde ja seine Rechte abtreten. Was ja definitiv nicht so ist.

Ob ich meine Rechte an youtube abtreten muss um dort ein Video hochzuladen interessiert nicht die Bohne und ist überhaupt nicht das Thema.



Was ist denn dann das Thema????

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667655 - 03.06.2014, 12:10:23
einfachnurso1967a
Nicht registriert


Antwort auf: fallingstar w

Was ist denn dann das Thema????

Die Fragen vom TE waren: "ist das überhaupt legal, jemanden ohne seine erlaubnis beim chatten zu filmen zb. diese Videos wo Sexuser verarscht werden, und das dann zu veröffendlichen?(1) kann die person dagegen vorgehen? (2)
oder wenn man den Channel filmt und auch die Nickliste?(3) Soweit ich weiß, kann es nur rechtliche probleme geben, wenn die Fotos der Chatter zu sehen sind oder?"(4)

(1)-(4) von mir eingefügt. Essenz aus dem Thread:
(1) Nicht legal, gleichgültig ob telefonat oder privater chat, wenn dies veröffentlicht wird. gegen das mitschneiden zu rein persönlichen Zwecken ist nichts einzuwenden. Das 'Mitschneiden' eines geschriebnen privaten Chats ist ja schon mit 'shift'+'enter' möglich
(2) Anzeige gegen den Uploader, ist ein Antragsdelikt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
(3) + (4) Dürfte schwerlich was dagegen machbar sein, sofern nur die Nickliste und der öffentlichen Chat aufgezeichnet und veröffentlicht wird. Auf Grund des öffentlichen gesprochenen Wortes entledigt sich man ja schon der Privatsphäre. Es dürfen halt keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Wäre halt gelegentlich praktisch, wenn man das eigene Profil auf 'verbergen' stellen könnte, wenn man zwar mit bestimmten Usern oder Freunden chatten will, aber vielleicht nicht gerade von jedem User oder Freunden aus der Freundesliste angeschrieben werden möchte, aber das ist jetzt OT

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2667688 - 03.06.2014, 14:17:50
Daemmerung

Registriert: 06.12.2006
Beiträge: 4.860

Die Frage ist, ob dieses Persönlichkeitsrecht in diesen Fall zutrifft.
Wenn man kein Foto sieht, sondern nur den Nicknamen ist man ja anonym.

Wie sieht es denn dann aus? Ich weiß es nicht, deshalb frage ich und werfe diesen Punkt einfach mal in den Raum.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: Daemmerung] - #2667694 - 03.06.2014, 14:30:13
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Zitat:

Aber bei Youtube gibt es tausende solcher Videos, könnte dann jeder der sich dort wiederfindet, das Anzeigen?


Sicher kann man das. Ebenso sollte man sich an Youtube wenden können, damit die die Inhalte löschen.

Zitat:
und das landet dann auf Youtube, wäre es dann nicht dumm von ihm, das anzeigen zu wollen? Der würde sich damit ja selbst ownen, bei dem perversen Zeug, was er alles geschrieben hat.


Tja, da muss man dann eben abwägen. Wobei es mir lieber wäre, sowas in einem Gerichtssaal mit ein paar fremden zu besprechen, als dass ich es ewig auf youtube belasse und daraif warte dass es jemand sieht den ich persönlich kenne.

Zitat:
Wenn man kein Foto sieht, sondern nur den Nicknamen ist man ja anonym.


Wenn ich ein Foto hochgeladen habe, dann bin ich gar nicht mehr so anonym. Denn mein Profil ujnd auch mein Foto kann ja jeder aufrufen, auch wenn er nicht registriert ist. Z.B über die WebWhoIs.

Mal abgesehen davon, dürfte das ziemlich egal sein. In einem Brief ist auch nirgends ein Foto von mir. Selbst das veröffentlichen des Briefes ohne Namen und Absender wäre nicht erlaubt, wenn der Absender nicht zustimmt.
Du musst eben unter Umständen nur beweisen können, dass das Dein Geschriebenes ist.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: Daemmerung] - #2668049 - 04.06.2014, 08:36:15
einfachnurso1967a
Nicht registriert


Antwort auf: cooler Albaner 007

Die Frage ist, ob dieses Persönlichkeitsrecht in diesen Fall zutrifft.
Wenn man kein Foto sieht, sondern nur den Nicknamen ist man ja anonym.

Wie sieht es denn dann aus? Ich weiß es nicht, deshalb frage ich und werfe diesen Punkt einfach mal in den Raum.

Bei Persönlichkeitsrechten muss man schon differenzieren.

Das Persönlichkeitsrecht, als das Recht am eigenen Wort, wäre dann verletzt, wenn zwischen dem aufgezeichneten Chat und dem Profil eine Verknüpfung zur realen Persönlichkeit hergestellt werden kann, z.B. in Zusatzinformationen zum YouTube-Video der Klarname des Users angegeben ist oder sonstige Rückschlüsse auf die Reale Person gezogen werden können. Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

'Zufällig' mit auf dem Clip erscheinende User dürften sich dagegen schwerlich auf Verletzung des Persönlichkeitsrecht berufen können, da dies z.B. nach § 23 KunstUrhG beurteilt werden kann.

Beide Tatbestände sind Antragsdelikte, also der betroffene User ist selbst für die Einleitung der Strafverfolgung verantwortlich durch Anzeige bei der zuständigen Amts- oder Staatsanwaltschaft. Achtung, ich bin kein Anwalt, also alles ohne Gewähr. Hatte mich nur mal vor kurzem mit dem Thema befasst, aber nicht im Zusammenhang mit Knuddels.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2668132 - 04.06.2014, 14:21:45
0011 Deny 1100
Exper​te fü​r For​mel 1​

Registriert: 21.04.2011
Beiträge: 1.158
Ort: Nähe Göttingen - Süd-Niedersac...
dann möchte ich die gewähr mal auflösen ^^

es ist tatsächlich so das jeder der sich auf bildern / videos befindet ein recht auf löschen bzw. vernichtung des materials hat

wenn der filmer bzw. fotografierende sich vorher eine genehmung von den jeweiligen personen eingeholt hat bleib er straffrei

sobald die person(en) auf dem bild / video mit dieser zustmmung nicht mehr einverstanden sind dürfen sie es aber jederzeit widerrufen

dann müssen entsprechende materialien (siehe oben) vernichtet werden - bei verweigerung macht man sich strafbar

so die rechtslage ;-)

ps. hierbei ist es egal ob entsprechende personen im mittelpunkt stehen oder nur zufällig reinrutschen - alles was mit drauf ist zählt
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Liebe Grüße aus der Beratungstätte Süd-Niedersachsen 8-)

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in Liebe, der sehr engagierte Deny :-]

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: 0011 Deny 1100] - #2668167 - 04.06.2014, 16:40:11
einfachnurso1967a
Nicht registriert


Antwort auf: 0011 Deny 1100
dann möchte ich die gewähr mal auflösen ^^

es ist tatsächlich so das jeder der sich auf bildern / videos befindet ein recht auf löschen bzw. vernichtung des materials hat
...
ps. hierbei ist es egal ob entsprechende personen im mittelpunkt stehen oder nur zufällig reinrutschen - alles was mit drauf ist zählt

Sicher? §23 des UrheberGesetzes sagt da aber was anderes aus.

Wohlgemerkt, es geht um die Verwendung und Veröffentlichung von Bildern und Videoaufnahmen, auf denen 'zufällig' Personen abgebildet sind, also nicht im Fokus stehen und somit nur 'Beiwerk' sind. Hier ist eine Genehmigung des oder des zufällig abgebildeten nicht erforderlich. So darf ich z.b. alles mögliche Fotografieren im öffentlichen Raum (z.B. Bauwerke, Automobile usw.) und veröffentlichen, auch wenn da zufällig Personen mit drauf sind. Ganz nebenbei: du würdest im TV nur noch verschwommene Aufnahmen zu sehen bekommen z.B. bei Interviews in Fußgängerzonen, Bahnhöfen oder Flughäfen. Fragt der Sender wirklich jeden, der im Bild auftaucht, nach der Genehmigung? Ein Interview ist jetzt nicht gerade ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung oder eine Versammlung. Meine Rechtsauffassung: wird ein öffentlicher Chat dokumentarisch aufbereitet und veröffentlicht, hat man als im Chat zufällig anwesender User, keine großartige Handhabe, etwas dagegen zu veranlassen, wenn man eben 'nur' Beiwerk' ist. Ob die vermeintliche ''dokumentarische Verwendung' eines Chats ethisch und moralisch einwandfrei ist, will ich damit nicht bewerten. Es geht rein um den rechtlichen Askpekt.

Zielgerichtet auf eine bestimmte Person darf man es natürlich nicht nicht, wenn keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt, dass in irgend einer Form aufgezeichnet und das Material veröffentlich werden darf. Dazu hatte ich ja schon den Schutz des privaten Wortes erwähnt sowie das Recht am eigenen Bild.

Da du 'die Gewähr' gibst darf ich annehmen, du bist Jurist oder hast eine Erlaubnis nach den Rechtsdienstleistungsgesetz? Weil nur dann dürftest du das in diesem Sinne. Ich bin es nicht, daher gebe ich keine Gewähr, aber ich bin rechtlich bewandert.

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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: ] - #2668292 - 04.06.2014, 23:45:55
0011 Deny 1100
Exper​te fü​r For​mel 1​

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dann hast du da etwas missverstanden ^^

in dem von dir verlinkten gesetzesmagneten :-D wird es wie folgt erklärt

du darfst die bilder zwar alle schön brav hochladen (oder was auch immer du damit vor hast) musst sie aber wieder entfernen wenn sich da jemand beschwert

material wo jemand im mittelpunkt steht darfst du nichtmal hochladen im falle einer nebenrolle darfst du aber zunächst hochladen und einfach hoffen ;-)
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Re: knuddelsvideos bei youtube ok? [Re: 0011 Deny 1100] - #2668295 - 04.06.2014, 23:58:46
Wilco

Registriert: 12.08.2009
Beiträge: 612
Antwort auf: 0011 Deny 1100
du darfst die bilder zwar alle schön brav hochladen (oder was auch immer du damit vor hast) musst sie aber wieder entfernen wenn sich da jemand beschwert

Weil wir hier alle Hobbyjuristen sind und das Thema des Threads eh mittlerweile etwas aus dem Ruder gelaufen ist, würde ich das doch gerne klarstellen. Wenn man den § 23 II KunstUhrG liest, dann stolpert man über den Begriff des "berechtigten Interesses". Menschen, die etwas über die Hobbyjuristerei hinaus gekommen sind, ahnen bei dieser Begrifflichkeit, dass das der springende Punkt ist und dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff - wie so oft - einer Auslegung und Interpretation bedarf.

Heißt auf gut Deutsch übersetzt: Es reicht nicht unbedingt, wenn sich jemand beschwert. Da wird dann im Regelfall und in der Praxis abgewägt zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an dem Bild und den Interessen der Person, die sich beschwert. Grundsätzlich werden die Rechte der Personen aber sehr weitreichend geschützt, aber es gibt auch die Fälle, in denen jemand gegen ein Bild vorgehen wollte, auf dem er abgebildet war, ohne dass das Bild danach verboten wurde.

PS: Juristisches Hintergrundwissen tatsächlich vorhanden... (trotzdem leider nicht klug genug, um die eigentliche Frage des Threads gewissenhaft zu beantworten)

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