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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2619836 - 21.11.2013, 10:16:52
Waron
​Familymitglied

Registriert: 12.05.2004
Beiträge: 4.423
Antwort auf: ChaosKücken <3
Genauso wäre ein weiteres Beispiel, dass das Amt keine Miete zahlen muss, wenn Du ein Einkommen ab 400 Euro monatlich hast. Dann würden sie Dir zwar den Lebensunterhalt zugestehen aber kein Geld für deine Unterkunft.
Dies kann ich insoweit bestätigen, da ich auch in meinem Freundes- & Bekanntenkreis einige Leute habe, die ALG II beziehen (müssen) und diese Fragen bereits von einem Gericht beantwortet bekommen haben.


Das ist definitiv nicht richtig, wenn man einen 450€ Job hat sind die ersten 100€ frei und werden auf den Satz draufgelegt, bei jedem weiteren € sind 20% frei was dann ein Selbstbehalt von 170€ ergibt und ein effektiver Abzug von 270€ von den verdienten 450€. Alles andere wäre auch vollkommen sinnfrei, denn dann würde man ja für die Arbeitsaufnahme nicht belohnt sondern bestraft. http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/z...II-Minijob.html

In Deutschland kann niemand für seine Schulden in den "Knast" kommen, ausser man wird zu einer Vermögenserklärung geladen und gibt jene nicht ab, dann kann auf Antrag des Gläubigers Beugehaft beantragt werden bis zu 6 Monate.
_________________________
Wie macht die Robbe? - owned owned owned..

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2619891 - 21.11.2013, 17:53:01
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Wie bereits gesagt, ich glaube da bist du halt in dieser Zwickmühle, dass das Jobcenter in Trier halt nur für Trier zuständig ist und das Jobcenter in NRW (Stadt weiß ich grade nicht) halt erst, wenn du dort gemeldet bist..

Da ist halt das Problem vermute ich..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2620601 - 24.11.2013, 13:59:38
xXRed-SoulXx
Forum​user​

Registriert: 15.02.2008
Beiträge: 29
Hallo Dave

Habe den Thread grade entdeckt und mit bekannten gedanken gelesen...

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich dir folgendes schildern und raten:

Ich Selbst bin im Jahr 2008 von Moers (Niederrhein, NRW) nach Lünen (bei Dortmund) gezogen.

Der Ablauf ist Rechtlich folgender, diesen weg musst du auch leider einhalten.

Du gehst zu dem Jobcenter in der Stadt, in der du dich Gewöhnlich aufhälst, stellst dort den Antrag & dieser wird bewilligt, bei bedürftigkeit.
Danach kannst du den Antrag auf Umzug stellen.
Dieser Muss durch das Jobcenter genehmigt werden.
Du suchst dir eine Wohnung.

Danach gehst du zu dem NEUEN Jobcenter, mit Umzugsgenehmigung, Mietvertrag und Einkommensnachweis.
Dies MUSST du leider Persönlich machen, anders geht das nicht, Formlos ja, aber PERSÖNLICH!

Das Neue Jobcenter, in deinem Fall Essen, >>> !! DARF !! <<< den antrag bei Vorlage der Genehmigung zum umzug nicht ablehnen!!!!! (Das hat das Jobcenter Kreis Unna bei mir versucht, ich habe dann Kurz in Moers angerufen, nochmal zu der Sachbearbeiterin die gerade abgelehnt hat, ihr gesagt "Meine Sachbearbeiterin in Moers hat gesagt sie DÜRFEN den Antrag nicht ablehnen, da das ABGEBENDE Jobcenter entscheidet, das ANNEHMENDE hat einfach anzunehmen, diese lehnte erneut ab, ein weiterer Anruf in Moers brachte die Erkenntnis dass ich zur Vorgesetzten sollte [JC Kreis UNNA], da bin ich Direkt hin, diese hat ein Lautstarkes gespräch mit der Sachbearbeiterin geführt und Schwupp! Antrag Bewilligt)

Sowie der Antrag bewilligt wurde, kannst du weitere anträge stellen, aber OBACHT!!!

Das Jobcenter > KANN < die Kosten für Umzug, Renovierung, Erstausstattung übernehmen, Hierfür ist Aussschlaggebend ob die wohnung ANGEMESSEN ist, liegt sie nur einen Cent über dem Regelsatz für Miete kann Keiner kostenübernahme für Einmalzahlungen zugestimmt werden. Keine Kaution, Nichts!

Ist der Antrag bewilligt, und es bestehen Mietrückstände, gehst du mit der Zahlungsaufforderung zu dem Jobcenter und lässt dir diese als Darlehn übernehmen, dieses wird dann in 10 v. Hundert von den Regelleistungen abgehalten, Sprich bei einem Regelsatz von 382€ werden im Monat 38,20 € abgehalten, bis das Darlehn abgezahlt ist, egal ob der Betrag 100 €, 1000 € oder gar 6000 € beträgt, wie in deinem fall anzunehmen ist.

Das Jobcenter hat absolut Falsch gehandelt und Beraten, jedoch OHNE deine Persönliche Anwesenheit in Essen, geht es nicht.

DU bist der Antragssteller, DU bist die "Hauptperson" der Bedarfsgemeinschaft, daher kannst nur DU persönlich dort vorsprechen...

Anders würde es aussehen wenn du zu Jemandem in die Bedarfsgemeinschaft ziehen würdest, dieser wäre dann Berechtigt die Anträge für dich zu Stellen. Da du alleine eine wohnung beziehen möchtest, musst du das Leider auch selber machen, auch wenn deinen Jetzigen wohnort und deine neue Wahlheimat 300 km trennen...

Die Fahrtkosten kannst du dir aber Erstatten lassen, Frag halt deine Oma ob sie dir das geld leiht, sie wird dich nicht alleine sitzen lassen, Omas sind so, selbst wenn sie selber nur wenig haben :)
im zweifel musst du halt zum jobcenter in deiner jetzigen stadt gehen & dir einen Barvorschuss geben lassen, damit du nach Essen kannst, sollte auch klappen...

Rechtlich sieht es Momentan so aus, als wenn das Jobcenter auf der besseren seite sitzt >.<

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen...
Im Übrigen hab ich alles was ich grade beschrieben habe selber erlebt/durchgemacht...

Gruß, Julian
_________________________
Julian aka dva

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: xXRed-SoulXx] - #2626489 - 14.12.2013, 19:16:48
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

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Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Gibts nun eigentlich schon was Neues?
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2627278 - 17.12.2013, 13:48:49
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: SüsseKathy1987
Gibts nun eigentlich schon was Neues?


Hey,

derzeit leider nicht, hab am 05.12. 2013 Widerspruch eingelegt und gestern ein Brief erhalten, das mein Widerspruch am 09.12.2013 beim Jobcenter dort einging und nun ein Widerspruchsverfahren läuft, das sich einige Zeit in die Länge ziehen kann, aber das ich, sobald es Neuigkeiten gibt (was den Widerspruch anbelangt), unaufgefordert Benachrichtigt werde.

Ich schätze mal, das Widerspruchsverfahren wird wohl bis Januar/Februar andauern, bis ich eine Entscheidung mitgeteilt bekomme.

Sollte meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, werde ich sowieso ein Anwalt einschalten und ggf. das Jobcenter verklagen lassen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2627472 - 17.12.2013, 18:15:20
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
okay, dann viel Erfolg. Hab gedacht, dass du mittlerweile schon einen Anwalt eingeschaltet hättest, der sich vielleicht damit auskennt.

Edit: Kam der Bescheid nicht schon einige Zeit vor dem 5.12.? Wenn ich fragen darf, wieso dann erst so spät der Widerspruch?

Sorry, falls ich da nun was falsch in Erinnerung habe oder so :x


Bearbeitet von SüsseKathy1987 (17.12.2013, 18:16:43)
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29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2627507 - 17.12.2013, 19:24:20
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: SüsseKathy1987
okay, dann viel Erfolg. Hab gedacht, dass du mittlerweile schon einen Anwalt eingeschaltet hättest, der sich vielleicht damit auskennt.

Edit: Kam der Bescheid nicht schon einige Zeit vor dem 5.12.? Wenn ich fragen darf, wieso dann erst so spät der Widerspruch?

Sorry, falls ich da nun was falsch in Erinnerung habe oder so :x


Danke :-P

Ja, der Bescheid das alles eingestellt wurde kam am 20.11.2013 wenn ich mich nich irre oder am 22.11.2013.

Hab den Widerspruch erst so spät abgeschickt, da ich erst nicht wusste was ich so schreiben soll... hab dann nachher 2 Seiten geschrieben und den auf meinem Lappy gespeichert, hatte in der Zwischenzeit noch anderes zu tun und deswegen immer vergessen den Widerspruch auszudrucken und abzuschicken, hab dann am 05.12.2013 einfach das Datum 05.12.2013 in den Brief geschrieben, ausgedruckt und weg geschickt, weil mir da wieder eingefallen ist, das ich ja noch was wichtiges zu erledigen habe.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2632454 - 10.01.2014, 23:03:54
Dave20009
Nicht registriert


Hallo,

gestern habe ich wohl ein Einschreiben des Jobcenter bekommen, jedoch ist das Einschreiben wieder mal spurlos verschwunden...

Meine Post wird ja zu meiner Oma geliefert, weil hier Zuhaus meine Eltern immer meine Post klauen, mein einer Bruder wohnt ja zur Zeit mit seiner Freundin bei meiner Oma und meinte eben zu mir, ob der Postbote mir mein Einschreiben vom Jobcenter gebracht hat? ich war ganz erstaunt gewesen, da ich keinerlei Post erhalten habe, nun habe ich den Verdacht, das meine Eltern schon wieder zugeschlagen haben und den Brief verschwinden gelassen haben -.- es wäre ja nicht das erste mal...

Als der Brief heute wohl kam, saß ich gerade im Zug für nach Trier (Fahrtkarte und Video aufnahme des Zugs können das Beweisen), somit konnte ich KEINERLEI Post annehmen. Unser Postbote händigt Einschreiben leider auch Familienmitgliedern aus, das weiß ich daher, da er mir damals auch mal ein Einschreiben für mein Bruder aushändigte, da dieser zu der Zeit in Urlaub war.

Nun stellt sich mir die Frage: Wenn ich wirklich ein Einschreiben bekam und meine Eltern das verschwinden gelassen haben, wie soll ich das Nachweisen? Das Einschreiben war zu 100% die bestätigung, ob mein Widerruf erfolgreich war oder abgelehnt wurde.

Was soll ich nun machen? Muss ich denn wirklich diesen harten Schritt gehen und meine eigenen Eltern wegen Diebstahl und Unterschlagung von Amtspost bei der Polizei anzeigen? Meine Eltern versuchen mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern, das ich Zuhause ausziehe aber keine Ahnung warum... die merken scheinbar garnicht, das die damit genau das Gegenteil erreichen, nämlich das ich noch viel viel schlimmer von Zuhause weg will und das sie mir damit mein ganzes Leben und Zukunft zerstören.

Bei dem Brief geht es nicht nur darum ob mir nun Geld gezahlt wird, sondern auch um meine Nachzahlung von ca. 2000€ (hab nachgerechnet) und wie es mit meiner Wohnung aussieht, ob Miete gezahlt wird und wenn ja ab wann? Alles, meine ganze Zukunft hängt von diesem Brief ab. Vorallem der dadurch entstehende Verlust von den ca. 2000€ ist sehr sehr heftig, insgesamt habe ich durch die Manipulation meiner Eltern 6000€!!! Verloren, das muss man sich mal vorstellen, wie krank ist das?

Kann ich denn wirklich keinerlei Post mehr zu mir liefern lassen? Muss ich wirklich alles per E-Mail oder Postfach abwickeln lassen? Und was ist wenn meine Eltern das Einschreiben echt verschwinden gelassen haben? Wie soll ich das Beweisen und wer haftet für diesen enormen finanziellen schaden der für mich dadurch entsteht? Und muss/soll ich wirklich Strafanzeige gegen meine eigenen Eltern erstatten? :/

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2632469 - 11.01.2014, 01:16:03
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hallo.

Zu dem Einschreiben:
Es müsste dabei zwei Anlaufstellen geben, an die Du dich wenden könntest, auf Erstattung/Entschädigung hin gesehen. Nämlich zum Einen, den Postboten, der es lediglich Dir aushändigen darf (und das auch nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises? - Bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine es war so). Zum Anderen natürlich deine Eltern, sofern sie denn das Schreiben entgegengenommen haben.

Was hat dein Bruder Dir denn gesagt, was er dem Postboten erzählt hat, als dieser ihm erzählte, dass Du eine andere Adresse hast aber deine Post sonst ruhig bei ihm zugestellt werden soll/darf?

Zudem würde ich an deiner Stelle das Amt mal anschreiben, ob sie es Dir erneut zusenden könnten, an folgende Adresse: -Adresse- wegen dem und dem Grund. Vielleicht sind sie ja dazu bereit, Dir die Entscheidung über deine Leistungen erneut zukommen zu lassen (Leistungen = Mietzahlungen etc.).

Das deine Eltern dich um so viel Geld gebracht haben, ist sicherlich unschön, jedoch bist Du damit kein Einzelfall. Ich würde ja weiter darauf eingehen, aber das wäre wahrscheinlich zu sehr entfernt vom Thema, darum lass ich das an dieser Stelle. Zur Anzeige gegen deine Eltern: Meinst Du wirklich, dass Dir dabei jemand helfen kann? Die Entscheidung, denke ich, musst Du ganz allein treffen. Du könntest maximal darüber informieren, wie Du dich entschieden hast, wobei ich persönlich das gar nicht machen würde, in deiner Situation. Meiner Meinung nach, ist es hier der verkehrte Ort diese Frage zur Aussprache zu bringen - ich hoffe trotzdem für Dich, dass Dir jemand helfen kann dabei. :-)

Liebe Grüße,
# Maddin.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2632523 - 11.01.2014, 13:08:01
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: Dave20009
Meine Eltern versuchen mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern, das ich Zuhause ausziehe aber keine Ahnung warum... die merken scheinbar garnicht, das die damit genau das Gegenteil erreichen, nämlich das ich noch viel viel schlimmer von Zuhause weg will und das sie mir damit mein ganzes Leben und Zukunft zerstören.

Das Fett markierte war ein Fehler meinerseits, das sollte nicht schlimmer, sondern schneller heißen! In der Eile wo ich den Beitrag schrieb, ist mir leider dieser Fehler unterlaufen :x

Antwort auf: ChaosKücken <3
Was hat dein Bruder Dir denn gesagt, was er dem Postboten erzählt hat, als dieser ihm erzählte, dass Du eine andere Adresse hast aber deine Post sonst ruhig bei ihm zugestellt werden soll/darf?

Als der Postbote bei meiner Oma klingelte, hat mein Bruder ihm die Tür geöffnet und der Postbote wollte wohl mein Einschreiben erst dort zustellen, dann sagte mein Bruder wohl zum Postbote, das ich nicht da bin und der Postbote sagte zu ihm, das er dann hier bei meinen Eltern klingeln wird und den Brief abgibt. Meine Oma wohnt ca. 10-15 min zu Fuß von mir bzw. Eltern entfernt. Der Postbote da stellt schon seit ich in den Kindergarten ging die Post hier zu und kennt deshalb mich, meine Geschwister, Eltern und Oma, deswegen gibt er meiner Oma ja auch Post die an mich Adressiert ist, ist ja auch nicht weiter schlimm, meine Oma gibt mir wenigstens immer meine Post und lässt diese nicht verschwinden so wie meine Eltern -.-

Naja, ich werde nachher mal ein Fax an das Jobcenter dort schreiben und die Sache erklären und um eine erneute Zusendung bitten, da mein Brief gestohlen wurde. Weitere eventuelle Rechtliche Schritte gegen meine Eltern oder den Postboten, muss dann das Jobcenter in die Wege leiten, da nur diese Beweise können wer Unterschrieben hat und da ich Beweise habe, das ich zu dieser Zeit nicht Zuhause war sondern im Zug saß, konnte ich den Brief garnicht entgegen nehmen und nicht unterschreiben (falls meine Eltern meine Unterschrift gefälscht haben sollten).

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2632608 - 11.01.2014, 22:45:06
SchildkröteMitKleptomanie
​pas endene larmes

Registriert: 21.10.2008
Beiträge: 673
Zu dem Einschreiben, dies darf Familienangehörigen ausgehändigt werden solange nicht eigenhändig auf dem Einschreiben steht.

Bei einem Einschreiben muss auch immer ein Zettel unterschrieben werden, auf diesem wird dann auch angekreuzt wem es ausgehändigt wurde, sprich einem bevollmächtigen oder einen Ehegatten etc. (Bei Familienangehörigen geht man davon aus das diese bevollmächtigt sind).

Sag dem Jobcenter sie sollen es am besten per Einschreiben mit rückschein und dem vermerk eigenhändig rausschicken, weil dann darf es auch nur dir übergeben werden und keinem anderen.

Oder du richtest dir wirklich ein Postfach ein was einmalig 15€ kostet dann können dir deine Eltern auch keine Post mehr stehlen. In das Postfach kommt dann auch ein Karte wenn du ein Einschreiben erhalten hast.

Jediglich die gelben Briefe kommen nicht ins Postfach.
_________________________
Für Fehler und Schrift haftet der Stift xD

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SchildkröteMitKleptomanie] - #2635732 - 28.01.2014, 00:02:48
Dave20009
Nicht registriert


Und weiter gehts...

Hab am Samstag (25.01.2014) das Einschreiben endlich erhalten, als ich den Brief öffnete, traute ich meinen Augen nicht, das Jobcenter hat doch tatsächlich mein Widerspruch zurück gewiesen, die Schrieben: Der Widerspruch sei zwar gültig aber unbegründet! Wie soll ich das denn verstehen? Ich habe 3 Seiten ausführlich erklärt, warum die einstellung meines Antrages in meinen Augen ungerechtfertigt ist und dann is der Widerspruch unbegründet? Warum?
Da steht auch drin: Mein Widerspruch wird abgelehnt, da ich nicht zur Arbeitsvermittlung erschienen bin und nicht in der Stadt wohnhaft gemeldet bin *facepalm*

Ich habe dem Jobcenter ausführlich erklärt, das ich einige Termin Einladungen NICHT erhalten habe und teilweise auch kein Geld hatte, um eine Zugfahrt zu finanzieren.
Desweiteren erklärte ich, das ich nicht in der neuen Stadt wohnhaft gemeldet bin, weil ich zuerst eine schriftliche Zusage des Jobcenter (von denen) benötige, das Miete usw. auch wirklich gezahlt wird, ohne diese Zustimmung bekomme ich den Schlüssel zu meiner Wohnung NICHT ausgehändigt! Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung besteht auf eine schriftliche Zusage des Jobcenter, vorher bekomme ich den Schlüssel nicht, ausserdem kenne ich NIEMANDEN in der Stadt und rundrum, also kann ich auch nirgends wohnen, mein einer Bruder wohnt zwar in der selben Stadt da aber er möchte nicht das ich mehr als 1-2 Wochen bei ihm bin, warum weiß ich leider nicht aber ich hab mich dem Wunsch meines Bruder zu fügen, wenn er das nicht möchte, kann ich nichts tun, er ist ja "Chef" in seiner Wohnung und kann deswegen selbst entscheiden, wer wann und wie lange zu ihm zu besuch kommt. Zudem habe ich auch keinerlei Geld und kenne auch niemanden, der mir die Miete vorstrecken könnte, ich hab nicht mal Geld um in einer Jugendherberge o.ä. unterzukommen, logische Schlussfolgerung: Ich kann mich dementsprechend nicht wohnhaft da melden und bei schönen gemütlichen Minus graden unter ner Brücke pennen und ausm Mülleimer fressen, nur weil das Jobcenter das so will, werde ich NICHT tun. Ich werde mich niemals so dermaßen selbst erniedrigen, das ist es mir echt nicht wert.

Nun steht in dem Brief, wenn ich nicht mit der Entscheidung zufrieden bin, kann ich innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen...

Jetzt überlege ich, was ich tun soll?
1. Klagen und das Risiko eingehen, den Prozess zu verlieren?
2. Das einfach so hinnehmen und alle Anträge neu stellen?
3. Oder letzte und schlimmste Variante :x auf alles Kacken und meine Wohnung kündigen.

Zu 1. Wenn ich Klage und verlier, bekomme ich die Fahrtkosten zum Gericht, was in der Nachbarstadt meiner Wohnung da ist, nicht erstattet, d.h. dann ist mein Konto leer, dann ist das Spiel eh aus, da ich kein Einkommen habe und nichts! Dann ist endgültig ende im Gelände für mich.

Zu 2. Wäre ne möglichkeit aber ob das Jobcenter eine neue Antragstellung von mir akzeptiert ist auch so eine Frage.

Zu 3. Müsste ich meine Wohnung da kündigen und mein großen Traum von eigener Wohnung, Schule, Ausbildung, Weiterbildung und vllt Fachabitur aufgeben, wäre das ein sehr schwerwiegender Verlust für mich, erneut hätte ich dann versagt und wäre dann wieder da wo ich angefangen habe: Ganz tief unten im Sumpf der Kacke :x



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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2635776 - 28.01.2014, 08:19:28
calumon
Norma​n Ree​dus <​3​

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Beiträge: 568
Ort: Trier
Also ich würde ganz klar zum Sozialgericht, ich mein was hast du denn jetzt noch großartig zu verlieren?
Und wenn das wirklich alles so ist wie du das hier geschildert ist, da wird dir jedes Gericht der Welt Recht geben.
Wie die dich hinhalten und sich nicht zuständig fühlen und immer von A nach B verweisen und zurück, das geht doch auf keine Kuhhaut mehr. Ich kenne mich da zwar nicht besonders aus, weil ich mit dem Jobcenter noch nie was zu tun hatte, aber die hatten dir doch die Wohnung bereits zugesagt, soweit ich das aus diesem ganzen Thread verstehen konnte. Deshalb denk ich mal das du ganz sicher recht bekommst. Das einzige Problem ist wohl das die sagen werden das du zu den Terminen nicht da warst, aber du kannst ja wie du schon geschrieben hast nachweisen, das du manche Post gar nicht bekommen hast und auch nicht entgegen genommen hast, das müssten die bei dem Gericht ja alles prüfen. Also ich würd ganz klar zum Gericht gehen. Du kannst dich ja auch zuerst mal rechtlich beraten lassen wenn du dir unsicher bist, ich glaub das ist in deinem Fall kostenfrei.

_________________________
Liebe Grüße calu
Ehrenz

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2635790 - 28.01.2014, 11:13:58
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Ich für meinen Teil würde erstmal einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Und da die gerne mal Termine für in 2 Wochen vergeben, würde ich denen gleich klar machen, worum es geht und dass es sehr dringend ist.

Dann würde ich mir auch eine Beratungsstelle suchen. Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber in größeren Städten gibt es sowas zu Hauf.

Draußen schlafen ist auch nicht nötig, ebenso wenig aus Mülleimern essen. In jeder größeren Stadt gibt es Bahnhofs Missionen oder vergleichbares. Was zu Essen und warmes zu Trinken bekommt man da immer. Und oft haben die auch "Notschlafplätze", wenn man denen alles erzählt werden die sicher auch Verständnis haben und Dir weiterhelfen.

Was es ebenfalls gibt, falls Du wirklich keinerlei Geld mehr hast: Es gibt auch Sozialstellen (unter verschiedenen Namen), wo man täglich einen Hartz4-Satz ausgezahlt bekommen kann.
Ebenso kann man sich auch beim Amt Lebensmittelgutscheine ausstellen lassen.

Es gibt viele Möglichkeiten. Zwar erfordern diese, dass man seinen Stolz mal etwas vergisst und Hilfe annehmen kann, aber das wäre mir lieber, als draußen zu schlafen und zu verhungern.
Und da wird Dich auch niemand komisch ansehen oder sowas. Viele Menschen haben solche Probleme wie Du. Du bist da nicht der erste. Die Leute die dort Arbeiten sind i.d.R sehr freundlich und Hilfsbereit.

Vorallem von Bahnhofsmissionen kann ich Dir sagen, dass die meisten dort gerne helfen, egal ob es um Essen oder ne Tasse Tee geht. Und auch wenn man sich nur aussprechen will oder sonstige Hilfe braucht, versuchen die, was sie können. Und wenn sie selbst nicht weiterhelfen können, kennen sie wenigstens Menschen oder Stellen die Dir weiterhelfen können.

Falls Du all sowas nicht hast, dann hat jeder Ort eine Kirche. Ich bin zwar kein Freund der Kirche im allgemeinen, aber i.d.R lassen die selten jemanden hängen, der wirklich Hilfe braucht.

Also: Ums verhungern und erfrieren machen wir uns erstmal keine Sorgen mehr.

Und ansonsten, wie gesagt: Such Dir einen Anwalt für Sozialrecht, Notfalls tuts auch jeder andere Anwalt erstmal.
Manchmal reicht schon ein böser, ernst gemeinter Brief von jemanden der das Logo einer Anwaltskanzlei nutzen darf udn falls nicht, wird der Dir trotzdem am ehesten helfen können und auch Klage für Dich einreichen können.
Und auch hier muss man sich i.d.R keine Sorgen wegen der Bezahlung machen:

Du hast Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Anwalt, weil Du ja mittellos bist.
Du kannst beantragen, dass man Dir die Fahrtkosten bei Gericht (auch im Voraus) erstattet bzw. Dir eine Fahrkarte zuschickt.
Falls das nicht gemacht wird: Frag Deinen Anwalt ob er Dich an dem Tag mitnimmt oder Dir die Fahrtkosten vorstrecken kann.

Es hat einfach keinen Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken. Ebenso hat es keinen Sinn, im Selbstmitleid zu zerfließen oder den Teufel an die Wand zu malen. Es gibt immer etwas, was man tun kann.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2636680 - 01.02.2014, 13:20:36
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Also was mich hier mittlerweile wundert, dass du dir immer noch keinen rechtlichen Beistand gesucht hast..
Du sagst seit Ewigkeiten, dass du zum Anwalt willst, aber es mal endlich durchziehen tust du nicht.

Tut mir ja leid, dass meine Worte nun so hart klingen, aber so kann das ganze ja auch nix werden..
Du verlangst so viel vom Amt usw. Wohnung in einer anderen Stadt, da dann irgendwann vielleicht mal Ausbildung/Schule..

Dir war doch vorher klar, dass du, wenn du was vom Amt willst, auch mitwirken musst.. und da gehört für mich halt auch dazu, da zu erscheinen.. Da weiß ich aber im Vornherein, wenn ich aus einer andere Stadt komme, das dies Kosten mit sich bringt.. Das muss man eben alles mit einberechnen.

Ich mag das Amt keinesfalls in Schutz nehmen, aber so wirklich ausm Schweiß kommst du auch nicht, denn sonst würde sich das nicht wie ein Kaugummi ziehn.. Und du musst ehrlich sein, das Ganze geht ja nun schon Monate (Sonst hättest du ja nicht so hohe Mietschulden)

Auch damals hatte ich dir schonmal gesagt, dass da halt dieser Zwiespalt ist, dass du zurzeit nicht in der Stadt gemeldet bist, in der du eine Wohnung suchst und das Amt somit ja auch Schwierigkeiten macht und dein derzeitiges Amt ja ans andere verweist..
Alleine da hätte ich mir schon mal einen Fachmann genommen.. Es gibt so viele Beratungsstellen..

Man muss sich halt auch mal dahinter hängen und gerade wenn man etwas vo anderen will, muss man Einsatz zeigen..

Zitat:

Zu 3. Müsste ich meine Wohnung da kündigen und mein großen Traum von eigener Wohnung, Schule, Ausbildung, Weiterbildung und vllt Fachabitur aufgeben, wäre das ein sehr schwerwiegender Verlust für mich, erneut hätte ich dann versagt und wäre dann wieder da wo ich angefangen habe: Ganz tief unten im Sumpf der Kacke :x


Wenn das dein Traum ist, eigene Wohnung usw.. DANN KÄMPF UND JAMMER NICHT RUM! Es bringt dich doch nicht weiter, wie du mittlerweile merken müsstest..

Zumal du die Schule doch auch bei dir machen könntest oder? Vielleicht hättest du dir kleine Ziele setzen sollen.. und darauf die großen aufbauen.. z.B. Wohnung in der jetzigen Stadt, dort Schule -> Ausbildung.. dann wegziehen..
Und ja ich habe deine Situation zuhause nicht vergessen..

_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2643209 - 02.03.2014, 20:07:29
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

wieder Neuigkeiten :-D hatte letztens Monat wie beschrieben Klage beim Sozialgericht eingereicht welches im Brief vom Jobcenter stand, gestern bekam ich dann ein Einschreiben des Sozialgericht mit folgendem Inhalt:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr -unwichtig-,

in der Streitsache wird darauf hingewiesen, dass der Kläger wohnhaft in -unwichtig- ist. Nach § 57 SGG ist örtlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hat. Steht der Kläger in eunem (abhängigen) Beschäftigungsverhältnis, so kann er auch vor dem für den Beschäftungsort zuständigen Gericht klagen (§ 57 Abs. 1 S. 1 SGG).

Nach bisherigem Sachstand dürfte mithin das Sozialgericht Trier, nicht das Sozialgericht -unwichtig-, zuständig sein.

Es ist daher beabsichtigt den Rechtsstreit an das o. g. Gericht zu verweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungsnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorsitzende der 36. Kammer
-unwichtig-
Richter am Amtsgericht
(Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig)

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Also versteh ich das nun richtig, das Sozialgericht in -unwichtig- leitet meine Klage an das Sozialgericht Trier weiter und dann kommt es in Trier zum Prozess? Oder muss ich selbst erneut Klage einreichen, dieses mal aber in Trier? Einer den ich fragte sagte mir, dass das Sozialgericht in -unwichtig- alles weiterleitet an das Sozialgericht nach Trier aber ka ob das stimmt und was meinen die mit "Stellungsnahme"? Soll ich da jetz ein Brief hinschreiben, das ich damit Einverstanden bin, das die das nach Trier weiterleiten oder ich das selbst machen muss/soll oder wie soll ich das alles verstehen? x.x Im Brief steht ja nicht das ich selbst Klage in Trier einreichen muss, da steht ja nur das es verwiesen wird nach Trier oder versteh ich das falsch? :-O

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2643346 - 03.03.2014, 05:30:22
Walking Disaster <3
Nicht registriert


Moin,

ich verstehe das so: Das Gericht, bei dem du Klage eingereicht hast, ist nicht für die Sache zuständig, daher wird die Klage an Trier weitergeleitet (verwiesen). Da es die genannte Ausnahmeregelung gibt, dass du in dem anderen Ort klagen könntest, wenn du dort in einem Beschäftigungsverhältnis bist (sprich: Arbeit in diesem Ort hast), hast du noch die Chance, etwas dazu zu sagen.

Das bedeutet, du musst keine Stellungnahme abgeben, kannst es aber, insbesondere, wenn du aus dem o.g. Grund unbedingt bei diesem Gericht klagen möchtest. Weitergeleitet wird der Fall so oder so.

Soweit ich verstehe, musst du nicht erneut Klage einreichen. Ich würde an deiner Stelle kurz Stellung dazu nehmen und mitteilen, dass ich mit der Verweisung an Trier einverstanden bin, einfach, um die Sache ggf. zu beschleunigen, sofern du damit einverstanden bist und nicht auf das andere Gericht bestehst.

Gruß Mike

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2643410 - 03.03.2014, 15:38:10
W a n n a b e - M o d e l
Nicht registriert


Zitat:
x.x Im Brief steht ja nicht das ich selbst Klage in Trier einreichen muss, da steht ja nur das es verwiesen wird nach Trier oder versteh ich das falsch?


Das hast Du schon richtig verstanden. Das Gericht leitet Deinen Fall weiter an das zuständige Gericht in Trier weiter.
Die Stellungnahme muss man Dir ermöglichen. Denn es kann ja sein, dass Du einen wichtigen Grund, der vom Gericht auch anerkannt werden muss, hast weswegen Du darauf bestehst dass der Fall nicht nach Trier geht sondern dort bleibt wo er ist.
So einen Grund wirst Du aber wahrscheinlich nicht haben. Was Du aber mit einer Stellungnahme evtl. ebenfalls erreichen kannst ist eine beschleunigung des Verfahrens. Schreib da einfach hin, dass Du keine Einwände hast, dann brauchen die auch nicht die ganze 2-Wochen-Frist warten. So könnte es dann sein, dass der Fall sofort weitergeleitet wird.

Müssen tust Du das aber nicht. Das Gericht muss Dir nur die Möglichkeit geben evtl. Einwände hervorzubringen oder selbst darauf zu verzichten.

Mein Tipp also: Schreib einfach hin, dass Du mit der verweisung ans Sozialgericht trier einverstanden bist. Evtl. beschleunigt das die ganze Sache.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2643417 - 03.03.2014, 15:45:53
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

habe heute ein Brief geschrieben, dort mein Aktenzeichen angegeben welches im Brief stand und nur kurz geschrieben, das ich damit Einverstanden bin, das die die Klage an das Sozialgericht Trier weiterleiten.


Bearbeitet von Dave20009 (03.03.2014, 15:46:48)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2650544 - 29.03.2014, 16:54:14
SüsseKathy1987
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Gibts schon Neuigkeiten? Ist ja schon fast wieder einen Monat her!
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