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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613762 - 25.10.2013, 16:19:21
Dirty Michel
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Was mir aber noch nicht so ganz schlüssig ist~~> Hast du denn 2 Wohnungen, eine in RLP, und die andere in NRW??

Wenn das so ist, dann müsstest du natürlich eine Wohnung abmelden! Denn die bezahlen ja keine 2 Wohnungen für dich, wo ist denn dein Haupt-Lebenspunkt, in RLP??

Solltest du überwiegend in RLP wohnen, so musste die Wohnung in NRW abstoßen, dann hat sich das auch mit dem dortigen Jobcenter erledigt, und es wäre nur das Jobcenter in deinem Wohnort für dich zuständig!
Auf jedenfall werden sie dir keine 2 Wohnungen bezahlen!!

Ach nochwas, wenn du zum ortsansässigen Amtsgericht gehst musste aktuelle Kontoauszüge, evnt. Bewilligungsbescheid des Jobcenters, und Ausweis mitnehmen! (damit sie sehen das du net viel Geld hast), dann kriegst du von ihnen einen Beratungsschein womit du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen kannst, ich würde dann natürlich einen Anwalt vorschlagen der sich mit dem SGB2 auskennt (ein Strafverteidiger nützt dir da z.b. nichts)



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613766 - 25.10.2013, 16:32:06
Dirty Michel
Nicht registriert


Zusatz, sorry Editzeit~~>


Das mit den sinnlosen Einbestellungen von Kunden machen die schonmal gerne, das ist reine Schikane, es interessiert die einen Dreck wie du das bezahlst!
Theoretisch, und auch praktisch kann alles in einem einzigen Gespräch abgehandelt werden!

Wenn sie dich aufm Kiecker haben, machen sie es sogar noch extra, und genussvoll!

Sie sollen sich nur nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn es könnte sie selbst ganz schnell treffen.....



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613792 - 25.10.2013, 17:27:13
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

mein derzeitger Lebensraum bzw. Ort ist nähe Trier in RLP ja :D aber ich hab da keine eigene Wohnung sondern Wohne derzeit noch bei meinen Eltern, meine Eltern haben ein eigenes Haus und mussten das über 20 Jahre abbezahlen, da es aber vermehrt zu starken Problemen und anderem kam im Elternhaus, wurde mir von dem Jobcenter hier vor Ort der Auszug aus dem Elternhaus genehmigt, diese Genehmigung legte ich dem Jobcenter in NRW auch vor, danach wurde mir der Zuzug in die Stadt dort genehmigt und die Wohnung die ich vorgelegt hatte auch genehmigt, daraufhin hat mein Vermieter ja auch mit mir den Mietvertrag gemacht, welchen ich ebenfalls dem Jobcenter zuschickte und diese den scheinbar genehmigt haben, es kam kein Schreiben zurück, das die Wohnung plötzlich doch nicht mehr ok sei, nun wartet der Mann von der Hausverwaltung seit einem Monat das ich mich melde wegen Wohnungsübergabe aber da das Jobcenter mich ja ständig hinhält und mir einfach nicht die notwendigen Papiere aushändigen will, muss er halt eben warten... Das Jobcenter in NRW weiß ganz genau, das meine Frist am 30.10. bei der Hausverwaltung abläuft wegen Wohnungsübergabe, ich habe die mehrmals Schriftlich darauf aufmerksam gemacht und komisch das ich am 31.10. erst Termin da bekomme, langsam hab ich das Gefühl, die machen das extra, damit der Vermieter mir kündigt und das Jobcenter eine Wohnung weniger finanzieren muss... aber damit werden die nicht durchkommen, ich werd die Hausverwaltung darauf aufmerksam machen und notfalls lasse ich das Jobcenter durch einen Anwalt dazu zwingen, mir sofort die notwendigen Papiere auszuhändigen, da die Wohnung schriftlich Genehmigt wurde durch das Jobcenter in NRW, MUSS das Jobcenter mir alle Papiere aushändigen und die Miete etc. zahlen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613832 - 25.10.2013, 19:41:42
Dirty Michel
Nicht registriert


Das ist alles ziemlich durcheinander, und wirr!

Ich würde an deiner Stelle zum AG gehen, mir den Beratungsschein holen, einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem SGB2 auskennt, und den das machen lassen!
Ich würde dann bei dem Anwalt auch deine ständigen Reisekosten anführen, und ihn ggf. bitten die ARGE aufzufordern dies voll umfänglich zurückzuerstatten!

Hier ein Link, dieser betrifft nicht nur Sanktionen, sondern alles was mit dem Arbeitsamt zu tun hat~~>

Klagen/Statistiken

Du siehst also das es sich lohnt dagegen vorzugehen, vorallem weil du bei einem kostenlosen Anwalt eh nix zu verlieren hast!!
Einziges Manko~~> Die Sache wird sich natürlich noch länger hinziehen!!

Mehr Tips kann ich dir nicht geben, sag mal Bescheid wenn sich was neues ergibt,


L.G.



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613835 - 25.10.2013, 19:51:40
Dave20009
Nicht registriert


Hallo Dirty Michel,

habe mir mal die verlinkte Seite angeschaut, sieht gut aus, ich werde wohl deinem Rat folgen und am Montag zum Amtsgericht fahren und mir ein Beratungsschein dort holen, zuvor muss ich aber dann wohl noch zur Bank die jetzigen Kontoauszüge holen, ich nehm dann einfach mein Kontoauszug ordner mit, dann können die sehen das ich seit 2011 kein einkommen mehr habe und die einzigen Buchungen die da drauf sind das Geld von meiner Oma is, wo ich für Fahrkarten eingezahlt habe (ich zahl die Fahrkarte immer mit EC Karte am Fahrkartenautomat).

Danke :)

Ich werd euch auch weiterhin hier auf dem laufenden halten :-D


Bearbeitet von Dave20009 (25.10.2013, 19:52:03)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613836 - 25.10.2013, 19:56:28
BundSchuh
Nicht registriert


Hey Dave, erst einmal muss ich Michel widersprechen:

Natürlich hast du das Recht, dich in einem (sozialrechtlichen) Verwaltungsverfahren von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dies ist geregelt durch §13 SGB X.
Eine korrekt ausgestellte Bevollmächtigung darf von einem Jobcenter nicht zurückgewiesen werden.
Das Jobcenter bei mir hat bzw. hatte sogar Vorlagen für solch eine Bevollmächtigung:

Warnung! Spoiler!
[img]http://s1.directupload.net/images/131025/waiwvw4w.png[/img]


Dies nur allgemein, damit dein Geldbeutel geschont wird.

Weiterhin habe ich den Eindruck, dass dir das alles über den Kopf wächst und der Punkt, an dem dir in einem Online-Forum geholfen werden kann, längst überschritten ist.
Du brauchst jemanden, der Einsicht in den gesamten Schriftverkehr zwischen dir und Jobcenter hat und der eine gewisse Routine hat, was derartige Fälle und Feinheiten angeht.
Ich habe mittlerweile keinen Durchblick mehr bei deinem Fall. Insofern kann ich dir nur empfehlen, was ich eigentlich allen Menschen empfehle, die sich regelmäßig mit Ämtern herumschlagen müssen:

Werde Mitglied beim Sozialverband VdK. Das kostet lediglich 4.50-5.00€ im Monat und du hast Anspruch auf ein rechtliches Rundum-Sorglos-Paket. Der VdK bietet kompetente Rechtsberatung, hilft dir bei Widersprüchen und vertritt dich sogar ohne weitere Kosten vor allen Sozialgerichten.

VdK RLP
VdK NRW


EDIT: Wenn du erst einmal nur Rechtsberatung willst, so wird diese auch oft kostenlos von Trägern der freien Wohlfahrtspflege angeboten (z.B. AWO, Caritas...).
Oftmals ist diese Rechtsberatung sogar besser als die "Zweite-Klasse-Beratung", die dir ein Beratungsschein eröffnet. Zudem muss hierfür nichts extra beantragt werden. Du musst nur anrufen und dir einen Termin geben lassen.
Dies gilt natürlich nur für Beratung, vor dem Sozialgericht wirst du von diesen Stellen nicht vertreten.


Bearbeitet von BundSchuh (25.10.2013, 20:07:23)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613843 - 25.10.2013, 20:20:30
Dirty Michel
Nicht registriert


Antwort auf: BundSchuh
Hey Dave, erst einmal muss ich Michel widersprechen:

Natürlich hast du das Recht, dich in einem (sozialrechtlichen) Verwaltungsverfahren von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dies ist geregelt durch §13 SGB X.
Eine korrekt ausgestellte Bevollmächtigung darf von einem Jobcenter nicht zurückgewiesen werden.
Das Jobcenter bei mir hat bzw. hatte sogar Vorlagen für solch eine Bevollmächtigung:



Das ist so nicht ganz richtig Bundschuh, das mit der Vollmacht kann in Ausnahmefällen geschehen (z.b. wenn der Antragsteller bettlägerig ist, und nicht kommen kann)
Das ist aber kein Dauerzustand, wenn sie dich als Antragsteller sehen wollen, hast du zu erscheinen, es sei denn wie z.b. du bist bettlägerig und gibst einem anderen eine vorübergehende Vollmacht!



M.


P.S: Was willste ihm den jetzt eine gebührenpflichtige Anmeldung bei irgendeiner Institution drandrehen, wenn er beim Amtsgericht, den Anwalt frei Haus bekommt?

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613857 - 25.10.2013, 20:54:23
Dirty Michel
Nicht registriert


Zusatz, sorry Editzeit~~>


Antwort auf: BundSchuh
Oftmals ist diese Rechtsberatung sogar besser als die "Zweite-Klasse-Beratung", die dir ein Beratungsschein eröffnet. Zudem muss hierfür nichts extra beantragt werden. Du musst nur anrufen und dir einen Termin geben lassen.
Dies gilt natürlich nur für Beratung, vor dem Sozialgericht wirst du von diesen Stellen nicht vertreten.





Was heisst hier 2te-Klasse-Beratung? Wenn er mit dem Beratungsschein beim Anwalt auftaucht, und dieser Erfolgsaussichten sieht wird er im kompletten Verfahren vertreten!!-kostenlos-
Das ist ja wohl bei deinen Beratungsstellen nicht so, denn es sind ja teilweise nichtmal zugelassene Anwälte!
Und glaub mir SGB2 Anwälte sind richtig scharf drauf den Jobcentern einen zu verpassen!

Beim Amtsgericht braucht u.a. nichts extra beantragt zu werden, man geht mit den Papieren hin, und kriegt den Schein SOFORT ausgestellt!
Da braucht er keine 4-5 €uro Mitgliedsgebühr zu zahlen!! :-D

Dann nochmal zu der Sache mit der Vollmacht, sie werden den ANTRAGSTELLER auf jedenfall sehen wollen, und wenn sie dafür den Aussendienst rausschicken, sonst könnte ja jeder damit kommen, und dies und jenes behaupten, und letztendlich stellt es sich als Phantom raus, eine Person die gar nicht existiert!
Müsstest du aber eigentlich selbst wissen, das die deutschen Behörden nicht so einfach abspeisen lassen!
DU als Politikprofi! :-D



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613859 - 25.10.2013, 20:56:34
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: Dirty Michel

Das ist so nicht ganz richtig Bundschuh, das mit der Vollmacht kann in Ausnahmefällen geschehen (z.b. wenn der Antragsteller bettlägerig ist, und nicht kommen kann)
Das ist aber kein Dauerzustand, wenn sie dich als Antragsteller sehen wollen, hast du zu erscheinen, es sei denn wie z.b. du bist bettlägerig und gibst einem anderen eine vorübergehende Vollmacht!

Aha. Und was ist die rechtliche Grundlage für diese Aussage? Das würde mich nun interessieren, da §13 SGB X derartige Einschränkungen nicht vorsieht. Ebenso finde ich in §40 SGB II (Anwendung von Verfahrensvorschriften) keinerlei Einschränkungen. Im Gegenteil, in §40 SGB II Abs.1 S.1 steht klipp und klar:
Antwort auf: §40 SGB II Abs.1 S.1
Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch.




Antwort auf: Dirty Michel

P.S: Was willste ihm den jetzt eine gebührenpflichtige Anmeldung bei irgendeiner Institution drandrehen, wenn er beim Amtsgericht, den Anwalt frei Haus bekommt?


1. Für die Rechtsberatung beim Anwalt wird in fast allen Fällen eine Schutzgebühr von 10 Euro fällig, auch mit Beratungsschein.

2. Ein Beratungsschein bringt dir - wie der Name sagt, nur Beratung, während für die knapp 5€ im Monat beim VdK auch Rechtsbeistand vor Gericht inbegriffen ist, ohne dass extra noch Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (was auch die Steuerzahler*innen entlastet, aber das nur nebenbei)

3. Habe ich Alternativen für komplett kostenlose Rechtsberatung genannt

4. 60€ im Jahr für eine komplette sozialrechtliche Absicherung und unbegrenzte Rechtsberatung würde ich in jedem Fall den 10€ Schutzgebühr für ein Beratungsgespräch beim Anwalt vorziehen. So viel zahlt Dave ja schon für eine einzige Zugfahrkarte.




EDIT:
Antwort auf: Dirty Michel
Was heisst hier 2te-Klasse-Beratung? Wenn er mit dem Beratungsschein beim Anwalt auftaucht, und dieser Erfolgsaussichten sieht wird er im kompletten Verfahren vertreten!!-kostenlos-


Alter Falter, mir stehen die Haare zu Berge. Den Anwalt/die Anwältin, der/die dich kostenlos vor Gericht vertritt, möchte ich mal sehen. Es heißt BERATUNGShilfe. Diese findet außergerichtlich statt. Wenn du vor Gericht ziehen willst, werden natürlich Anwaltskosten fällig und du musst PROZESSKOSTENhilfe beantragen.
Wenn du mit einem Beratungsschein kommst und der Staat die Rechtsberatung zahlt, so kann der Anwalt/die Anwältin nur einen gesetzlich geregelten Mindestsatz abrechnen, was die Vertretung von "armen Schluckern" unattraktiv macht gegenüber der Beratung und Vertretung von solventen Kund*innen. Wer nur den Mindestsatz bekommt, ist oft nicht übermäßig engagiert. Daher verwendete ich den Begriff "Zweite-Klasse-Beratung" (in Bezug auf Beratung, die Selbstzahler*innen zuteil wird).
Aber ich gebe zu, dass die Bezeichnung unfair gewählt ist. In den meisten Fällen erfolgt die Beratung natürlich dennoch kompetent und umfassend.

Weiterhin schrieb ich, dass ich den Beitritt zum VdK denjenigen empfehle, die REGELMÄßIG mit Ämtern zu tun haben (wie Dave). Bevor ich bei jedem Problem einen Beratungsschein beantrage und 10€ Schutzgebühr zahle, verlasse ich mich lieber auf eine Komplett-Absicherung inklusive Gerichtsvertretung für knapp 5€ im Monat.
Aber ich diskutiere nun auch nicht weiter, da das sonst wahrscheinlich eine 2-Seiten-Diskussion wird, die dem Thread vollkommen die Übersichtlichkeit nimmt.


Bearbeitet von BundSchuh (25.10.2013, 21:19:05)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613889 - 25.10.2013, 21:41:42
Dirty Michel
Nicht registriert


Antwort auf: BundSchuh
1. Für die Rechtsberatung beim Anwalt wird in fast allen Fällen eine Schutzgebühr von 10 Euro fällig, auch mit Beratungsschein.

2. Ein Beratungsschein bringt dir - wie der Name sagt, nur Beratung, während für die knapp 5€ im Monat beim VdK auch Rechtsbeistand vor Gericht inbegriffen ist, ohne dass extra noch Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (was auch die Steuerzahler*innen entlastet, aber das nur nebenbei).



Wenn der Anwalt für sich, und für das Verfahren Erfolgsaussichten sieht, wird die Prozesskostenhilfe direkt vor Ort beantragt, der Mandant unterschreibt nur, um alles andere kümmert sich der Anwalt!

Die 10€uro werden nur erhoben wenn es sich um eine reine Beratung geht, sollte der Anwalt wie o.g. Erfolgsaussichten im weiteren Verfahren sehen, ist diese Gebühr hinfällig!

Antwort auf: BundSchuh
4. 60€ im Jahr für eine komplette sozialrechtliche Absicherung und unbegrenzte Rechtsberatung würde ich in jedem Fall den 10€ Schutzgebühr für ein Beratungsgespräch beim Anwalt vorziehen. So viel zahlt Dave ja schon für eine einzige Zugfahrkarte.).


Du darfst nicht vergessen, das es sich bei Dave um eine bisher einmalige Sache handelt, warum soll er deswegen direkt eine volle Mitgliedschaft antreten, wo er womöglich am Ende nur die jährlichen 60 €uro raushaut?


Antwort auf: BundSchuh
Alter Falter, mir stehen die Haare zu Berge. Den Anwalt/die Anwältin, der/die dich kostenlos vor Gericht vertritt, möchte ich mal sehen. Es heißt BERATUNGShilfe. Diese findet außergerichtlich statt. Wenn du vor Gericht ziehen willst, werden natürlich Anwaltskosten fällig und du musst PROZESSKOSTENhilfe beantragen.
Wenn du mit einem Beratungsschein kommst und der Staat die Rechtsberatung zahlt, so kann der Anwalt/die Anwältin nur einen gesetzlich geregelten Mindestsatz abrechnen, was die Vertretung von "armen Schluckern" unattraktiv macht gegenüber der Beratung und Vertretung von solventen Kund*innen. Wer nur den Mindestsatz bekommt, ist oft nicht übermäßig engagiert. Daher verwendete ich den Begriff "Zweite-Klasse-Beratung" (in Bezug auf Beratung, die Selbstzahler*innen zuteil wird).
Aber ich gebe zu, dass die Bezeichnung unfair gewählt ist. In den meisten Fällen erfolgt die Beratung natürlich dennoch kompetent und umfassend.



Das brauchst du mir nicht zu erzählen Bundschuh, ich habe dieses Verfahren selbst vor Jahren 2x durchlaufen, kenn mich also aus!
Alles andere steht oben!


Aber lassen wir das, diese Diskussion (wer nun Recht hat) hilft Dave auch nicht weiter, er wird sein Ding durchziehen, ob so, oder so, das muss er auch um den........ von der ARGE mal Einhalt zu gebieten, er wird uns ja dann informieren......


Gute Nacht,



M.


P.S: Vertretung von armen Schluckern sind unattraktiv.......dir dürfte aber bekannt sein das ein zugelassener Anwalt keine Mandanten aus nichtigen Gründen ablehnen darf, ansonsten geht der Mandant zum AG zurück, und beschwert sich über die Handlungsweise des Anwaltes, das wird er sich dann schon überlegen ob er dich als Mandant aufnimmt, oder nicht!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613899 - 25.10.2013, 21:51:38
Dirty Michel
Nicht registriert


P.S: Bundschuh, ich glaube nicht das es OK ist wenn du deinen Beitrag (auch als Mod) weit über die zulässigen 6 Min. noch bearbeitest, ich kann jetzt auf die Veränderungen natürlich nicht mehr eingehen, weil ich diese Funktion nicht besitze, unterlass das bitte zukünftig! Danke,



M.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2613901 - 25.10.2013, 21:56:09
BundSchuh
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Antwort auf: Dirty Michel

P.S: Vertretung von armen Schluckern sind unattraktiv.......dir dürfte aber bekannt sein das ein zugelassener Anwalt keine Mandanten aus nichtigen Gründen ablehnen darf, ansonsten geht der Mandant zum AG zurück, und beschwert sich über die Handlungsweise des Anwaltes, das wird er sich dann schon überlegen ob er dich als Mandant aufnimmt, oder nicht!


Nur das noch:
Genau deshalb schrieb ich ja "Zweite-Klasse-Beratung" :P
Wenn mir jemand eine Arbeit gibt, die ich annehmen MUSS, die aber deutlich schlechter bezahlt ist als meine sonstige Arbeit, so versuche ich, diese Arbeit möglichst schnell zu erledigen. Zwischen "Ich berate dich" und "Ich nehme mir tatsächlich Zeit für eine umfassende und kompetente Beratung unter Einbezug aller Optionen" liegen Welten^^

EDIT: Ich mache meine Editierungen ja stets kenntlich und editiere nur, damit ich keine Doppelposts generiere. Ob ich editiere oder in einem neuen Beitrag "Sorry, editierzeit abgelaufen" schreibe, ist ja erst einmal egal. Aber ich prüfe in Zukunft, ob jemand zwischenzeitlich etwas geschrieben hat, bevor ich eine längere Editierung abschicke :)
Dennoch steht dir jederzeit frei, auf meine Aussagen zu antworten, ob sie nun im letzten oder vorletzten Beitrag stehen.


Bearbeitet von BundSchuh (25.10.2013, 22:00:43)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2615403 - 31.10.2013, 21:44:06
Dave20009
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So...

Mein Bruder war heute stellvertretend für mich beim Termin beim Jobcenter mit einer Vollmacht die ich ihm extra dafür nochmals ausgestellt habe und was soll ich sagen?... Die Vollmacht wurde wieder mal vom Jobcenter ignoriert und wieder meinten die zu meinem Bruder, entweder ich erscheine dort persönlich oder es wird alles eingestellt, d.h. ich verliere nicht nur mein "Geld" welches ich bis jetzt noch immer nicht erhalten habe, sondern auch meine Wohnung, in die ich dank dem Jobcenter bis heute noch nicht einziehen konnte.. wenn ich meine Wohnung verliere, muss ich die Miete vom Oktober, November zahlen + 3 Monate kündigungsfrist? Wären das noch Dezember, Januar, Februar oder vllt auch bis nächstes Jahr Oktober, da in meinem Mietvertrag steht, ich könnte die Wohnung erst am 01. Oktober 2014 kündigen.

Wenn ich das mal alles zusammenrechne, hätte ich am ende Mietschulden von 5520€, dazu kommen dann sicherlich noch Mahnungskosten etc. so das sich der Betrag dann sicherlich auf 6000€ oder mehr beläuft und ich kann soviel Geld NIEMALS zahlen, wovon auch? Ich hab derzeit keine Ausbildung, kein Job, Bewerbungen werden immer schön abgelehnt etc. Ersparnisse oder Wertgegenstände besitze ich auch nicht und meine Eltern und Verwandten brauch ich garnicht erst fragen, die bezahlen mir sowieso nichts, also wäre ich richtig schlimm im ruin und käme da nie wieder raus.

Ich weiß echt langsam nicht mehr was ich noch alles tun soll :/ normale Vollmacht wird abgelehnt, Generalvollmacht wird abgelehnt... geht das überhaupt alles mit Rechten dingen zu?

Ich werd wohl am Montag zum Amtsgericht mir ein Beratungsschein holen oder gucken das ich das irgendwie über die Rechtschutzversicherung meiner Eltern laufen lassen kann und dann werde ich ein Anwalt für Sozialrecht einschalten, bevor ich finanziell wirklich total ruiniert bin, auch habe ich weder lust auf Sozialstunden, noch auf eine Haftstrafe, nur um die extrem hohen Schulden irgendwie begleichen zu können :/

Auch seh ich es nicht ein, das ich mich selbst an den Rand des Ruins treibe, indem ich ständig zu dem Jobcenter fahren soll und 63€ je Fahrt hinblättern muss, nur um mir dummes gelaber anzuhören und dann wieder nach Hause geschickt zu werden mit der Ausrede, ich hätte wann anders ein Termin, ich kann mir das finanziell absolut nicht mehr leisten, sonst gehe ich bald komplett den Bach runter.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2615434 - 01.11.2013, 00:18:48
BundSchuh
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Hey, ich habe nun noch einmal Rat von meinem Professor für Sozialrecht eingeholt. Stand laut seiner Aussage:

Vollmachten gelten generell schon, im Falle des SGB II gib es jedoch ein "Schlupsloch" für das Jobcenter:
Laut §59 SGB II (Meldepflicht) kann dich das Jobcenter tatsächlich einbestellen und zwar zum Zweck der "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch". (§309 Abs. 2 SGB III).
Allerdings können nach diesem Paragrafen auf Antrag auch Reisekosten übernommen werden.
Weiterhin muss Verwaltungshandeln immer verhältnismäßig sein. Das heißt, das Jobcenter darf dich nicht dauernd wegen irgendeinem Kleinscheiß einladen.
Bedeutet für dich: In deinen Briefen schauen, auf welcher gesetzlichen Grundlage du einbestellt wurdest (z.B. §59 SGB II).
Falls die Einbestellung rechtmäßig ist, dem Jobcenter eine ausführliche Mail schicken mit der Bitte/Aufforderung, einen Fragenkatalog zu erstellen und alles Anstehende abzuhandeln. Also darum bitten, dass dieser Termin dazu genutzt wird, ALLE ausstehenden Fragen betreffend der Leistungsgewährung zu klären.
Sollte dich das Jobcenter danach noch einmal einbestellen wollen, kann dies als Schikane gewertet werden. Dann solltest du ggf. einen Anwalt einschalten und diesen die Kommunikation mit dem Jobcenter übernehmen lassen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2615443 - 01.11.2013, 00:52:59
Dave20009
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Huhu BundSchuh,

Danke, dass du dir so viel Mühe machst und das nur wegen mir :/ aber ich bin dir sehr dankbar für deine Mühe und Hilfe :-)

Ich habe mir nun überlegt, genau so vorzugehen, wie du schriebst, das klingt für mich auch am besten.
Ich werde diesen einen Termin noch wahrnehmen, sollte das Jobcenter mich jedoch dann wieder verarschen, werde ich ein Anwalt einschalten und ggf. den Anwalt eine Klage (so das es zur Gerichtsverhandlung kommt) machen lassen.
Schon das letzte mal wo die mich dahin bestellt haben nur um mir mitzuteilen das mein Termin verschoben wurde, war schon eine Frechheit ohne ende, hätte ich nicht ne Freundin mit zum Jobcenter dort genommen, hätte ich die blöde Sachbearbeiterin da richtig zusammengefaltet, ich war so unfassbar sauer, aber 1. wollte ich mich nicht negativ vor der Freundin präsentieren und mit meiner schlechten Laune den ganzen Tag kaputt machen und 2. wollte ich sie auch nicht unnötig draußen vor der Zimmertür warten lassen, naja... aber anstatt die mir ein Brief Schreiben der 55Cent kostet das der Termin verschoben wurde, lassen die mich lieber 63€ ausm Fenster werfen, ist ja auch sehr sinnvoll, ich bin ja Millionär...

Mein Bruder sagte mir, die vom Jobcenter sagten, wenn ich zum nächsten Termin (der mir noch mitgeteilt wird) erscheine, wird alles fertig gemacht (meine Anträge wegen Geld, Miete, Kaution, Erstausstattung etc.) und ich könnte dann auch sofort die Hausverwaltung anrufen wegen Wohnungsübergabe, ich bin mal gespannt... hab irgendwie das ganz böse Gefühl, dass das nur wieder ein Trick vom Jobcenter ist, nur damit ich voller Vorfreude dahin komm und die mich dann wieder richtig böse enttäuschen.

Aber dieses mal bin ich vorbereitet und werde denen dann auch klipp und klar und unmissverständlich klar machen, dass das das letzte mal war, wo ich mein Geld umsonst aus dem Fenster geworfen habe und ich nun ein Anwalt einschalten werde und die dann die weiteren Termine etc. dem Anwalt ja mitteilen können und noch viel wichtiger, warum ich da überhaupt hinkommen soll, auch versuche ich mir ein Anwalt dann dort vor Ort zu schnappen, der dann gemeinsam mit mir zu Terminen beim Jobcenter kommt, mal sehen ob das Jobcenter sich dann immernoch erlaubt mich zum Narren zu halten.

Ich muss auch dauernd überlegen, was ich dem Mann von der Hausverwaltung erzählen soll, warum ich mich bis jetzt nicht gemeldet habe :x der ist sicherlich auch schon sauer auf mich... und das alles nur wegen dem Jobcenter.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2616634 - 06.11.2013, 12:43:35
calumon
Norma​n Ree​dus <​3​

Registriert: 13.09.2005
Beiträge: 568
Ort: Trier
Also ich hatte ja noch nie was mit dem Jobcenter zu tun. Aber was du da erlebst ist ja echt fern von jedem Verständnis! Das liest sich wie aus einer RTL-Sendung gegriffen ist aber anscheinend die traurige Wahrheit.

Ich wünsch dir viel Erfolg das du diese Probleme noch irgendwie gelöst bekommst und die ihr Wort halten das sie am letzten Termin alles erledigen.

Nur einen Tipp noch: Dem Hausverwalter würde ich das schon erzählen das du Probleme mit dem Jobcenter hast und da noch nix bestätigt wurde etc. sonst machst du dir den vielleicht auch noch zum Problem. Der hat sicherlich Verständnis dafür denn du kannst ja überhaupt nichts für diese ganze Geschichte.
_________________________
Liebe Grüße calu
Ehrenz

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: calumon] - #2619627 - 20.11.2013, 15:32:32
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

wieder ein Update wie es nun weiter gelaufen ist:

Als mein Bruder anfang November in meinem Auftrag beim dortigen Jobcenter war, wurde ihm von meinem Berater versprochen, dass ein neuer Termin gemacht wird und ich diesen per Post mitgeteilt bekomme... Ok, also habe ich jeden Tag auf ein Brief mit neuem Termin gewartet aber es kam einfach nichts an, dann kam heute endlich ein Brief vom dortigen Jobcenter und ich mich natürlich schon gefreut aber die Freude hielt sich leider nur solange bis der Brief offen war, als ich den Betreff des Schreibens las, dachte ich mir: Verarschen? Anstatt ein neuen Termin (wie versprochen wurde), wurden meine Leistungen und alles andere eingestellt! Das verstehen die also unter "neuen Termin geben"? interessant!
Weiter im Brief steht dann, dass die Leistungen und alles eingestellt werden, da ich meiner Mitwirkungspflicht angeblich nicht nachkam, dabei war ich 2x persönlich angereist (126€ ausm Fenster geworfen) und 2x ging mein Bruder mit einer Vollmacht in meinem Auftrag hin, wo bitte habe ich hier gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen? Auch habe ich dem Jobcenter MEHRMALS mitgeteilt, das ich nicht dauernd mit dem Zug anreisen kann, da ich kein Geld bekomme und auch keinerlei Einkommen und Unterstützung habe, dies wurde wie es jetzt aussieht alles vom Jobcenter einfach ignoriert, d.h. also ich soll mein Konto bis ins unendliche überziehen oder gar Straftaten begehen, nur um Geld für den Zug zu haben? Das darf doch alles nicht wahr sein?!
Unten im Brief steht dann noch, das die davon ausgehen, das mein derzeitiger Aufenthalts bzw. Wohnort woanders ist (hört sich für mich an wie eine leichte Unterstellung, das ich Sozialbetrug versuchen wollte?), dabei habe ich das Jobcenter da auch ein paar mal (persönlich, per Post und per Fax) ausdrücklich darauf hingewiesen, das ich nicht eher in meine neue Wohnung einziehen kann, solange ich kein Schreiben vom Jobcenter habe, dass die Miete und Kaution auch wirklich zu 100% übernommen wird, dieses Schreiben ist aber grundvorraussetzung für den Bezug meiner Wohnung, ohne dieses Schreiben bekomme ich die Schlüssel nicht ausgehändigt.

Was soll ich jetzt machen? Widerspruch werde ich aufjedenfall einlegen und ein Anwalt einschalten aber wie sieht es wegen meiner Wohnung und Miete aus? Ich hab kein Geld um die ganzen Mieten (dürften mittlerweile schon ca, 3000€ sein) die aufgelaufen sind zahlen -.- was soll ich denn jetz der Hausverwaltung sagen? Bis das mit dem Jobcenter alles geklärt ist und evtl. wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte, das kann sich locker bis zum Frühling 2014 ziehen, in dieser Zeit sind die Mietschulden sicher schon bei 8000€ oder mehr aufgelaufen für mich -.- ich kann dieses Geld niemals abbezahlen, ich frage mich manchmal echt was ich getan habe, das ich so bestraft werde vom leben und immer tiefer in den Ruin rutsche...

Muss das Jobcenter nicht eigentlich Miete zahlen? Die haben mir ja schließlich schriftlich die Wohnung genehmigt, diese Genehmigung liegt auch meinem Vermieter und vermutlich der Hausverwaltung als Kopie vor.

Ich bin so enttäuscht, das mein Berater scheinbar dreckig gelogen hat, ich hab jeden Tag voller Vorfreude auf den versprochenen Termin gewartet, damit endlich alles über die Bühne ist und was habe ich bekomme? Eine bittere Enttäuschung.

Ich kann Nachts auch nichtmal mehr ruhig schlafen, immer wieder diese Gedanken wie es mit mir mal weitergehen soll, ob ich eines Tages im Gefängnis landen werde wegen extrem hohen Schulden usw.


Bearbeitet von Dave20009 (20.11.2013, 15:35:22)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2619632 - 20.11.2013, 16:04:51
SüsseKathy1987
​K+A ~ 12.12.2007

Registriert: 08.07.2004
Beiträge: 959
Ort: Göttingen
Also so schnell wirst du sicherlich nicht im Gefängnis landen, eher in der Insolvenz, was aber auch nicht unbedingt toll ist.

Du musst nun versuchen positiv zu denken, egal wie schwer es dir fällt.
Natürlich bist du einen schweren Weg gegangen, weil du in eine andere Stadt willst und in ein anderes Bundesland.. Und leider ist das oft nicht so einfach, wenn man vom Amt abhängig ist, da sich die Ämter öfters mal auch untereinander im Wege stehn.. Siehe Jobcenter & Arge, die sogesehn zwar beide für ALG2 da sind, aber je nach Stadt entweder Jobcenter oder Arge sind und getrennt arbeiten..

Dann kenn ich einen Fall, da sagte das Amt 'da sie in eine andere Stadt ziehen wollen, sind wir nicht für sie zuständig, sondern die andere Stadt..' die andere Stadt sagte dann 'solange sie nicht hier gemeldet sind, sind wir auch nicht für sie zuständig'
Dh, da ist dieser Zwiespalt.. vielleicht wäre es einfacher gewesen, dir eine Erlaubnis für die Wohnung zu holen, dann direkt umzuziehen und dich dort zu melden und dann den restlichen Papierkram zu erledigen..

Und noch einfacher wäre es wohl gewesen in deiner jetzigen Stadt dir einfach Wohnung & Ausbildung zu suchen und sobald du vom Amt weg wärst (spät. nach der Ausbildung) halt in dein Wunschbundesland zu ziehen..

An deiner Stelle würde ich aber schnellstens zum Anwalt.. und zwar lieber heute als morgen...
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29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2619681 - 20.11.2013, 18:05:22
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hallo Dave.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich nicht jeden Beitrag hier verfolgt habe, darum entschuldige bitte, wenn ich Dich etwas frage, was bereits beantwortet wurde. Zudem kommt, dass ich noch nicht viel mit dem Amt zu tun hatte, aber zumindest einige Erfahrungen, gerade bei unseren Lehrlingen mitbekomme. Zudem absolviert meine Schwester zur Zeit noch ein duales Studium im Amt und erzählt so viel darüber, dass ich zumindest versuchen möchte, Dir ratsam bei Seite zu stehen. :-)

Zunächst stellen sich mir die Fragen: Wieso möchtest Du denn umziehen? Und wer bezahlt den Umzug?

Deinen Frust und deine Enttäuschung über das Geschehene, kann wohl jeder nachvollziehen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist das Du einen Berater (? wie genau ist das gemeint? Sachbearbeiter?) in einer anderen Stadt hat. Dieser ist doch gar nicht für Dich zuständig. Erst mit der polizeilichen Ummeldung, dass Du wohnhaft in diesem Ort bist, oder auch obdachlos gemeldet bist, ist auch dieses Amt für Dich zuständig.
Dir eine 100 %-ige Sanktion darf Dir das Amt, sofern Du denn wirklich die Mitarbeit verweigert hast (Du machst auf mich aber nicht den Eindruck, als ob..) zwar geben, allerdings hast Du selbst dann noch Anspruch auf einen Mindestregelsatz, nach deutschem Gesetzt. Meistens erreichst Du das aber nur, indem Du den Geschäftsführer des zuständigen Amtes kontaktierst, am Besten persönlich vorbei gehst.
(Diesen Fall hatte ein Lehrling bei uns in der Übergangsphase mal, vom ALG II zur Ausbildungsgütung - damals war ich auch mit ihm bei Geschäftsführer, der dann den Mindestregelsatz zur Auszahlung veranlasst hat und 3 Tage später, war das Geld auch auf seinem Konto.)

Das Dir der neue Vermieter den Schlüssel ohne Bestätigung, dass die Miete gezahlt wird und eine Kaution für die Wohnung hinterlegt ist, nicht raus gibt, ist verständlich. Du solltest trotzdem versuchen, auch ihm die Gesamtsituation zu erklären, ansonsten vermietet er die Wohnung noch an wen anderes. Wenn ich so sehe, dass Du diesen Thread im Feb. 2013 eröffnet hast und bis jetzt noch nicht umgezogen bist, ist das schon wahnsinnig viel, was Dir der Vermieter entgegen kommt. Wenn ich da an meinen Vermieter denke, der würde mir vielleicht 2 Wochen Zeit geben und sich danach einen neuen Mieter suchen, immerhin ist sein Ziel durch die Vermietung ja auch, der Umsatz.

Als nächstes würde ich Dir noch den Tipp geben, Fahrkostenanträge zu stellen. Für jeden Termin, den Du beim Jobcenter wahrnimmst, hast Du Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten. Auch hier kann ich nur von Erfahrungen berichten, die ich mitbekommen habe. Diese sind bei dem Thema erschreckend positiv, denn bislang war es so, dass wenn unsere Lehrlinge diese Anträge gestellt haben, sie auch alle bewilligt wurden und sie die vorgeschossenen Fahrkosten ersetzt bekamen. Auch wenn die Termine vielleicht schon etwas her sind, versuchen würde ich es trotzdem.

Die Unterstellung verstehst Du denke ich falsch. Das ist genau das, was ich oben meinte. Es ist einfach nicht ihr Zuständigkeitsbereich, solange Du noch woanders gemeldet bist. Ein Umzug, müsste ja, wenn er vom Jobcenter gezahlt werden soll, auch von dem gezahlt werden, welches sich bei Dir im Ort befindet und nicht von dem, welches in der Stadt seinen Sitz hat, wo Du hinziehen möchtest.

Zitat:
was soll ich denn jetz der Hausverwaltung sagen?
Das Du kein Einkommen hast und das Amt, aus für Dich nicht ersichtlichen Gründen, die Zahlung eingestellt hat.
Zitat:
Muss das Jobcenter nicht eigentlich Miete zahlen? Die haben mir ja schließlich schriftlich die Wohnung genehmigt, diese Genehmigung liegt auch meinem Vermieter und vermutlich der Hausverwaltung als Kopie vor.
Nein, bei einer 100%-igen Sanktion, müssen sie für den Zeitraum (meistens 3 Monate) keine Miete zahlen, denn das ist ja ein Teil deiner Leistung. Genauso wäre ein weiteres Beispiel, dass das Amt keine Miete zahlen muss, wenn Du ein Einkommen ab 400 Euro monatlich hast. Dann würden sie Dir zwar den Lebensunterhalt zugestehen aber kein Geld für deine Unterkunft.
Dies kann ich insoweit bestätigen, da ich auch in meinem Freundes- & Bekanntenkreis einige Leute habe, die ALG II beziehen (müssen) und diese Fragen bereits von einem Gericht beantwortet bekommen haben.

Zitat:
Ich kann Nachts auch nichtmal mehr ruhig schlafen, immer wieder diese Gedanken wie es mit mir mal weitergehen soll
Wenn es so weit ist, dass Du dadurch Schlafstörungen hast, solltest Du ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Psychisch oder auch physisch an deiner momentanen Lebenssituation kaputt zu gehen um gar nicht mehr aufstehen zu können, ist bestimmt auch das Letzte, was Du willst. Daher nur der Rat, Dir auch dafür Hilfe zu suchen.

Zitat:
ob ich eines Tages im Gefängnis landen werde wegen extrem hohen Schulden usw.
Das wird wohl so schnell nicht passieren, allerdings könnte es, wie SüsseKathy1987 es bereits sagte, eine Privatinsolvenz sogar ratsam sein. Das wären dann zwar 7 Jahre - aber danach bist Du dann zumindest schuldenfrei.

Ich würde Dir also empfehlen:
Begib Dich so schnell wie möglich zum Jobcenter, welches für Dich zuständig ist und versuche dort etwas zu klären. Lass Dir die Anträge geben, füll sie am Besten direkt aus und reich sie gleich wieder ein.
Einen Anwalt könntest Du, wenn Du einen Bewilligungsbescheid (vom neuen Jobcenter) hast und nachweisen kannst, dass Du bei den Terminen warst, auch einschalte. Jedoch solltest Du bei der Auswahl ganz genau hinschauen. Mittlerweile erheben viele Anwälte bereits bei Beratungsgesprächen, Gebühren. Da Du finanziell in einer ungeklärten Lage bist, wäre es natürlich besser einen zu finden, der dies nicht macht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinen nächsten Wegen und hoffe für Dich, dass sich deine Situation möglichst schnell zum Guten wendet.

Liebe Grüße,
# Maddin.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ChaosKücken <3] - #2619739 - 20.11.2013, 19:59:01
Dave20009
Nicht registriert


Hey,

Zitat:
Zunächst stellen sich mir die Fragen: Wieso möchtest Du denn umziehen? Und wer bezahlt den Umzug?
Ich möchte aus dem Grund umziehen, da die Lebensverhältnisse im Elternhaus (wie es vom Jobcenter Trier-Saarburg geprüft wurde) Katastrophal sind und ein Umzug deswegen zwingend notwendig ist! Welche Gründe das "Katastrophal" hat tut nichts zur Sache :x dies ist aber nur ein Grund. Ein weiterer Grund ist u.a. da dort wo ich hinziehen möchte viele Leute wohnen die ich teilweise auch Real kenne und für mich ist NRW das Bundesland mit den meisten möglichkeiten, vorallem was Arbeit usw. betrifft, da ist eine große Stadt an der anderen und somit hat man viel mehr möglichkeiten sich wo zu bewerben.

Wer den Umzug bezahlt? NIEMAND! Ich habe hier im Elternhaus sowieso keinerlei Möbel ausser ein neues Bett aber das will ich nicht mitholen sondern hier lassen, falls ich mal zu besuch komm, ich will ja nicht auf dem Boden schlafen, da ich irgendwie immer Fieber und starke Kopfschmerzen bekomme wenn ich auf dem Boden schlafe aber keine Ahnung warum das so ist o.o

Jetzt könnte man ja fragen: Warum suchst du dir keine Wohnung in Trier und Umgebung? Oh glaubt mal, ich habe gesucht, jeden tag wie ein irrer aber in Trier und Umgebung ist das riesen Problem, das es dort kaum brauchbare Wohnungen gibt, grund dafür ist u.a. ja weil Trier an der Luxemburger Grenze liegt und viele Luxemburger und Franzosen deswegen günstig in Trier und Umgebung sich die Wohnungen krallen, ein anderer Grund sind die Studenten, da Trier zwei Unis hat und Studenten ja bekanntlich nicht viel Geld haben, schnappen die sich natürlich auch die besten und günstigsten Wohnungen, deswegen ist es ein Kampf eine passende Wohnung zu finden. Mein einer Onkel und Tante suchen nun schon seit 4 Jahren eine neue Wohnung in Trier und Umgebung aber vergeblich, da eine Wohnung zu bekommen ist nahe so unmöglich wie ein großen Diamanten in seinem Garten beim Graben zu finden.

Dann wegen dem Jobcenter hier vor Ort: Ich war damals da und sagte denen das ich da und da ne Wohnung gefunden habe etc. dann meinten die zu mir: Ja, damit haben wir aber nichts zu tun, sondern das Jobcenter dort vor Ort, wo sich Ihre neue Wohnung befindet. Das Jobcenter hier vor Ort hat mir lediglich den Umzug in eine andere Stadt schriftlich Genehmigt, diese Genehmigung liegt dem Jobcenter in der Stadt vor wo meine Wohnung ist und diese haben mir aufgrund der Erlaubnis meines Jobcenters hier, den zuzug genehmigt und auch die Wohnung genehmigt.

Naja, der ganze Witz an der Sache ist ja: Ich habe bis heute weder vom Jobcenter im neuen Ort, noch vom Jobcenter hier vor Ort auch nur einen einzigen Cent bekommen und warum die plötzlich meine Anträge einstellen, obwohl mein Sachbearbeiter (sorry das meinte ich vorhin, nicht Berater), versprochen hatte, mir ein neuen Termin zu geben, damit wir alles fertig machen und ich die Schlüssel holen kann, ich versteh absolut nicht warum der Sachbearbeiter sein versprechen nun gebrochen hat und mir ganz krass gesagt ein Scheißdreck gibt.

Aber ich und paar andere sind mittlerweile der Meinung, dass das Jobcenter das alles mit Absicht macht (wäre ja nicht das erste und nicht das letzte mal), nur um Geld zu sparen, man muss ja schließlich bedenken: Jeder neue der Hartz 4 bekommt, ist der Staat jedesmal um 392€ (ab Januar 2014) ärmer + Mietkosten + kaution + Erstausstattung etc. womit man sicherlich auf so 1500-2000€ kommt.

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