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Azubi: Urlaub kurzfristig abgebrochen - BITTE LESEN! - #2593948 - 23.07.2013, 07:23:05
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Guten morgen,

ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr (ab August 2. Lehrjahr) in einer Spedition. Ich bin volljährig (22), aber das sollte keine Rolle spielen.

Mein Urlaub beginnt offiziell am 22.07.2013 für gute 3 Wochen bis zum 09.08.2013. Nun ich habe Montag früh (cs. 10:00 Uhr morgens) einen Anruf vom Lagerleiter bekommen, um mich zu fragen ob ich diese Woche Nachtschicht machen könnte, weil ein Kollege "krank" geworden ist und nun Ersatz gebraucht wird.

Ich habe Dummerweise zugesagt :( Da ich nicht richtig überlegt habe, normal habe ich mich auf die 3 Wochen Urlaub überalles gefreut da ich dieses Jahr kein richtigen Urlaub hatte. Und so ein langer Urlaub ist mir nur in den Schulferien möglich.

Meine Frage ist: Kann ich der "Zustimmg, Ja ich mache diese Woche Nachtschicht" widerrufen, ohne Konsequenten zu bekommen - die Urlaubswoche wird natürlich wieder gutgeschrieben, falls ich die ganze Woche arbeite und am 29.07.2013 würde ich meinen Urlaub fortsetzen...
Habe ich dann mit einer Abmahnung oder der gleichen zu Rechnen, wenn ich anrufe und sage ich komme nicht arbeiten ich will meinen geplanten Urlaub fortsetzen. Den Urlaub habe ich schriftlich genehmigt bekommen.

Den ich persönlich finde es eine sauerrei wenn Azubis die nur in den Ferien die Möglichkeit haben den Urlaub zu nehmen (auch wenn es Sommerferien sind), angerufen zu werden und gefragt werden ob man arbeiten kommen könne.

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Re: Azubi: Urlaub kurzfristig abgebrochen - BITTE LESEN! [Re: DNA 328] - #2593949 - 23.07.2013, 07:36:10
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hi.

Also ich würde Dir empfehlen, deinen Chef zu bitten sich eine andere Alternative als Dich zu suchen. Solche mündlichen Zusagen sind, meines Wissens nach nicht bindend, allerdings könnte es durchaus sein, dass es Dir "krumm" genommen wird.

Daher einfach nochmal mit ihm sprechen und sich zusammensetzen um das zu klären. Ist wohl die beste Lösung. Einfach nicht hingehen und sich auf den unterschriebenen Urlaubsschein zu verlassen ist zwar auch eine Möglichkeit, allerdings dürfte das, die wohl vorhandene Vertrauensbasis, ziemlich angreifen.

Ein Recht darauf deinen Urlaub zu nehmen hast Du natürlich - das dies nur in den Schulferien möglich ist, als Auszubildender sollte ja einleuchten. Ansonsten könnte ja jeder Lehrling der mal eine Woche keine Lust auf die Berufsschule hat sich genau in der Woche Urlaub nehmen. Um diesen Fall (der früher häufig aufgetreten ist) zu verhindern, hat man dies -fast überall- so geregelt.

Wenn Du nun keine Reise oder so geplant hast, würde ich Dir aber sogar dazu raten, diese Woche zu arbeiten und den Urlaub zum Beispiel im Oktober, oder eben im Dezember/Januar zu nehmen.
Das liegt aber nur daran, weil ich es besser finde, zwischendurch einfach mal, zwar eine kürzere, aber dafür häufigere Auszeit zu nehmen. Und so eine Woche Weihnachtsurlaub mehr, kann auch ganz schön sein! ;-)

Liebe Grüße.

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Re: Azubi: Urlaub kurzfristig abgebrochen - BITTE LESEN! [Re: ChaosKücken <3] - #2593958 - 23.07.2013, 09:39:54
Jennyhamster
Nicht registriert


Man kann natürlich anrufen und das sagen ... grobe Konsequenzen sind nicht zu erwarten.

Andererseits würde ich Kücken zustimmen und nach etwas anderem fragen:

Eine Woche "Volleinsatz in der Nachtschicht" bedeutet nach meinem Verständnis "eine Woche volle Bezahlung plus Nachtschichtzulage". DANACH würde ich mal fragen. Dieses Bonbon wäre nur mehr als fair.

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