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Jobcenter - was steht mir zu? - #2581093 - 27.05.2013, 18:27:32
Pueppchen16
Nicht registriert


Guten Abend.

Es geht um folgendes, ich bin 18 Jahre alt und habe vom Jobcenter eine eigene Wohnung genehmigt bekommen, die ich auch am 01.06 beziehen werde. Der Grund dafür, dass ich die Genehmigung bekam ist, dass meine Mutter mich von zuhause abgemeldet hat und ich ohne Wohnsitz dastand und auch auf längere Zeit zu niemandem kann. Habe eine zeit lang dann mal hier und mal dort geschlafen was auf Dauer nicht gerade berauschend ist, da ich derzeit meine Ausbildung als Altenpflegerin mache und in Schicht arbeite. Ich bin seit einem Jahr Praktikantin und fange im August diesen Jahres die Ausbildung an.
Ich verdiene 450,- Brutto und bekomme 360,- Netto.
In der Ausbildung sind es über den Daumen gepeilt schätzungsweise 600,- Netto. Mir wurde gesagt, dass ich die Wohnung dann selbst zahlen muss. Diese kostet 340,- kalt.
Ich habe mir ausgerechnet was ich übrig habe, wenn ich Miete und Strom (80,-) bezahlt habe und bin dann bei 180,- !
Zum ca. 15. jeden Monats bekomme ich 184,- Kindergeld.
Zudem habe ich ALG ll beantragt.

Jetzt meine Frage: Was für Zuschüsse gibt es bei der Arge, was steht mir zu und was kann ich beantragen?

Ich habe gestern einen Antrag auf einmalige Beihilfe einer Wohnungserstausstattung an das Jobcenter geschickt.
Aber ich habe auch von "Ausbildungszuschuss" und "Wohngeld" gehört. Kennt sich jemand gut aus?

Liebe Grüße und danke im Vor raus.

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: ] - #2581099 - 27.05.2013, 18:31:52
Pueppchen16
Nicht registriert


Sorry, habe vergessen zu sagen, dass ich in Rheinland-Pfalz wohne.

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: ] - #2581231 - 27.05.2013, 22:26:21
Chr1si 15

Registriert: 01.02.2006
Beiträge: 2.889
Hartz IV wirst du während einer Ausbildung nicht bekommen, Wohngeld meines Wissens nach auch nicht, für Azubis etc. gibt es folgendes: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/ze...ihilfe-BAB.html


Bearbeitet von Chr1si 15 (27.05.2013, 22:30:33)
_________________________
I amar prestar aen.

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: Chr1si 15] - #2581239 - 27.05.2013, 22:43:39
Jennyhamster
Nicht registriert


Nein, es ist quasi wahlweise.

Bafög und BAB schließt Wohngeld fast immer aus. Wer das nicht bekommt, kann Wohngeld beantragen.

Bei den genannten Beträgen würde ich Bafög/BAB mal ausschließen, Wohngeld ist aber dann möglich ... allerdings kenne ich die genauen Einkommensgrenzen nicht.

Antrag stellen! Sie können nur ablehnen im schlechtesten Fall ... :-)

HIV gibt es wirklich nicht (als Alleinstehende), dann ist alternativ zur Aufstockung nur Bafög/BAB möglich, ich meine aber, die genannten Beträge sind dafür zu hoch.


Bearbeitet von Jennyhamster (27.05.2013, 22:47:33)

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: Chr1si 15] - #2581250 - 27.05.2013, 23:15:16
ChaosKücken <3

Registriert: 01.12.2010
Beiträge: 2.291
Hey.

Genau, wie mein VP schrieb, steht Dir weder Wohngeld noch Arbeitslosengeld zu, denn Du bist ja in einem Arbeits- / Ausbildungsverhältnis.
Was Dir zu steht, nennt sich Berufsausbildungsbeihilfe.
Darin enthalten sind:
  • Fahrkosten für Heimfahrten
  • Fahrkosten für Schulfahrten (falls nötig)
  • Mietkosten
  • Sonstige Unterkunftskosten / Nebenkosten ; Strom


Dagegen angerechnet werden deine Ausbildungsvergütung und dein Kindergeld. Zudem kommt es auch etwas auf den Verdienst deiner Eltern an. Die Grundvoraussetzung um BAB zu bekommen ist eine eigene Wohnung - was Du dann ja erfüllst.
Bei Studenten gibt es das in der Form nicht, dafür gibts dort dann ja Bafög. Hat zwar die selben Berechnungen und Voraussetzungen, fällt aber in den meisten Fällen deutlich geringen aus.

Ich habe damals im 1. Lehrjahr 300 Euro Ausbildungsvergütung bekommen, meine Wohnung hatte über 50m² und Heimfahrten haben so circa 30 Euro gekostet (Hin- & Rückfahrt). Meine Miete bezog sich auf ~ 400 Euro (warm) + 50 Euro Strom pro Monat. Schulfahrten hatte ich auch mit angegeben, obwohl ich sie halt nicht gebraucht habe. ;-)
Ich kam, nachdem der Antrag bewillgt war, auf einen BAB-Zuschuss von 637,42 Euro.
Zur Verfügung standen mir also damals
637,42 Euro BAB
300,00 Euro Gehalt
184,00 Euro KG
______________
1121,41 Euro als Lehrling im 1. Lehrjahr.
Ich muss sagen, es gibt es schlimmeres und Leute die es schlechter hatten/haben als ich.
Kurz gesagt: Mit dem Zuschuss lässt es sich gut leben. :-D

Was natürlich nervt, ist wenn Du die Ausbildung später erst beginnst und den Antrag darauf später stellst. Da die Ämter 12 Wochen (3 Monate) Bearbeitungszeit haben dafür, können die am Anfang auch echt hart werden!
Meine Empfehlung an Dich wäre dir den Antrag dazu möglichst schnell zu holen, alle Unterlagen die Du dazu einreichen musst möglichst schnell einzureichen und die Anlagen ausfüllen zu lassen (von deinen Eltern, dem Betrieb und dem Vermieter). Danach nichts wie zurück damit zum Amt, denn dann beginnt die Bearbeitungszeit. Es wird jetzt also schon knapp, am Anfang alles abzudecken aber ich denke auch mit 365 Euro (aufgerundet) kannst Du den ersten und vielleicht zweiten Monat überbrücken, bis der Antrag durch ist.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen und wünsche Dir alles Gute für die Ausbildung! :-)
Cheers.

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: ChaosKücken <3] - #2581699 - 29.05.2013, 17:55:09
Pueppchen16
Nicht registriert


Vielen lieben Dank, du hast mir wirklich weiterhelfen können, ich werde schnellstmöglich den Antrag holen und alles weitere erledigen!

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: ] - #2581744 - 29.05.2013, 20:25:44
Elve
Nicht registriert


Am besten rufst du da auch einmal im Jobcenter an oder gehst direktr hin und lässt dir einen Termin geben , aber anrufen geht leider schneller.

Meistens wird einem sehr geholfen und die Listen dir alles auf - was du für Ansprüche hast,
gibt ja einiges was man einfordern kann.

LG

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Re: Jobcenter - was steht mir zu? [Re: ] - #2582652 - 02.06.2013, 14:20:47
Maik1993
​Yo!

Registriert: 02.07.2005
Beiträge: 2.183
Ort: Magdeburg
Das Jobcenter ist dafür garnicht zuständig...sondern die Agentur für Arbeit. (meine ich zu denken)

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