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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552345 - 21.02.2013, 01:07:25
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

ich hätte dir gerne in Knuddels geantwortet aber Knuddels mukkt im Moment irgendwie extrem rum und ich fliege dauernd, deswegen hier:

Ob das Gesetzlich so ist keine Ahnung, jedoch habe ich bei mir beim Jobcenter andere Informationen erhalten, als ich beim Jobcenter hier war sagten die zu mir, dass die nicht dafür zuständig sind und ich mit der Erlaubnis zum Umzug (die ich bekam) mich an das Jobcenter Essen wenden muss.
Ich beziehe derzeit auch keinerlei Leistungen, weder ALG II noch sonst was, der ALG II Antrag wurde im Januar endgültig eingestellt, da meine Eltern sich permanent weigerten Daten von sich offen zu legen.
Der Sachbearbeiter der für mich zuständig ist meinte aber das ist nicht schlimm, wenn ich eine Wohnung habe soll ich bei dem zuständigen Jobcenter einfach ein neuen Antrag stellen, auch auf eine E-Mail von mir an Ihn antwortete er folgendes:

Warnung! Spoiler!
Sehr geehrter Herr M******,

In Essen müssen Sie einen neuen Antrag auf Leistungen ALG II stellen. Die hier bereits vorliegenden Antragsunterlagen können wir nicht an das in Essen zuständige Jobcenter weiterleiten. Dies ist rechtlich nicht zulässig.

H*zensiert* N*zensiert*
Jobcenter Trier-Saarburg
Niederlassung *zensiert*
Tel.: *zensiert*
E-Mail: *zensiert*


Aufgrund dessen fühle ich mich von meinem derzeitigen Jobcenter, dem Jobcenter Essen und dem Gesetz total verarscht!

Aufgrund der Aussage des Mitarbeiters die ich ein paar Antworten zuvor schrieb, habe ich eine Beschwerde an das Jobcenter Essen gefaxt und drauf geschrieben z. Hd. Geschäftsführer des Jobcenter Essen, auch habe ich dort erwähnt, wenn die meine Anträge nicht bearbeiten etc. werde ich ein Anwalt und das Sozialgericht einschalten, auch wenn ich diesen per Post dorthin gesendet habe MUSS der bearbeitet werden, es gibt Juristisch gesehen keinerlei Gründe dieses zu Verweigern.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552348 - 21.02.2013, 01:32:14
BundSchuh
Nicht registriert


Aha, du brauchst eine Wohnung in Essen, um dort einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen zu können. Da du jedoch unter 25 bist, brauchst du die Zusage des Jobcenters Essen, um überhaupt eine Wohnung in Essen anmieten zu dürfen. Wie soll das nun gehen, wenn das Jobcenter Essen mangels Wohnung gar nicht für dich zuständig ist? Das soll mir dein Sachbearbeiter mal erklären.
Ich würde mich eindeutig an jemanden wenden, der sich im Sozialrecht gut auskennt. Leider sind gerade Semesterferien, weshalb ich nur schlecht meinen Prof diesbezüglich fragen kann, der meine Fragen zu SGB II-Angelegenheiten sonst immer sehr kompetent beantwortet. Ich könnte ihm höchstens mal eine Mail schicken. Aber der hat gerade als Vorsitzender der Prüfungskommission wahrscheinlich genug Arbeit (Ist ja gerade Prüfungskorrektur und Einsichtnahme, da hat er erfahrungsgemäß viel zu tun mit Beschwerden).

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552509 - 21.02.2013, 19:23:55
Dave20009
Nicht registriert


so :D Update 21.02.2013

Mein Kumpel war heute beim Jobcenter Essen mit der Vollmacht die ich ihm ausstellte und er wurde doch wirklich -hust- herzlich empfangen, so herzlich das er angeschriehen wurde, die Vollmacht zerrissen wurde und er hochkant rausgefeuert wurde, was ein Service dort! Aber das deckt sich genau mit Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Essen, mein Kumpel will nun deswegen Rechtliche Schritte gegen das Jobcenter dort einleiten und eine Beschwerde an den Geschäftsführer bzw. Oberbürgermeister davon senden.

Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter Essen hat sich heute auch urplötzlich gemeldet per E-Mail, nachdem ich gestern eine saftige Beschwerde an den Geschäftsführer des Jobcenter Essen schrieb, diese meinte sie hat alle meine Anträge bekommen aber sie konnte nichts entscheiden, da sie angeblich im Urlaub war und ich angeblich das Wohnungsdatenblatt (was wichtig ist) nicht mitgeschickt hätte, dabei habe ich es 1x per Post und 2x per Fax dorthin gesendet, nun habe ich es erneut per Fax dorthin gesendet und dazu nochmal als Anhang in der E-Mail, ich bin mal sehr gespannt ob sie die jetz bekommen hat oder ob die wieder auf Mysteriöse weise nicht ankamen bzw. verschwunden sind...

Die Sachbearbeiterin meinte auch so wieso ich überall mein jetzigen Wohnort drauf geschrieben habe, das ist doch wohl normal wenn man in eine andere Stadt umziehen will und noch keine feste Wohnung hat und auf die Erlaubnis des Jobcenters warten muss die Adresse abweicht und die alte noch angeben muss, sonst würden die Bescheide ja irgendwo im nirgendwo landen...

Ich bin mal sehr gespannt wie es nun weiter geht und ob ich die Wohnung bekomme... so wie sich die E-Mail anhört steht dem Umzug nach Essen "scheinbar" nichts im Wege, nur das einzige was fehlte war angeblich dieses Wohnungsangebot bzw. Wohnungsdatenblatt...


Warnung! Spoiler!
Dieser Thread soll nebenbei auch als Informations & Hilfe Thread gelten für all diejenigen, denen es auch so geht oder in naher/ferner Zukunft selbiges vorhaben und "Probleme" dabei haben.


Bearbeitet von Dave20009 (21.02.2013, 19:26:25)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552514 - 21.02.2013, 19:43:55
TrikoFlex
Nicht registriert


Das beim Jobcenter Zettel auf Mysteriöse Art und Weise verschwinden ist nichts neues. Mein Kollege musste 4 Monate lang Zettel immer und immer wieder nachtragen, die er schon zig mal eingereicht haben.

Was ich allerdings nun mitbekommen habe ist, dass die ganzen Sachbearbeiter oft gegeneinander arbeiten. Kommunikation innerhalb des "Betriebs" ist nicht gewährleistet. Wahrscheinlich wird das bei dir der selbige Fall gewesen sein, dass sich 100 andere Sachbearbeiter sich den Fall angenommen haben und die Information nicht an die/den Hauptverantworliche/n gegeben.

Kann dir nur die Daumen drücken. Das Jobcenter ist nun mal bekannt dafür, dass sie nicht (be)arbeiten können. Das ist ein kompletter Saftladen durch und weg. Egal wo du hingehst, es wird immer mit dem Jobcenter Probleme geben. Sind ja auch immer wieder negativ in den Nachrichten.

Du tust mir leid!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552516 - 21.02.2013, 19:56:26
Jennyhamster
Nicht registriert


Zitat:
Das bisher für dich zuständige Jobcenter muss (!) für dich beim Jobcenter Essen die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft prüfen lassen. Das heißt, du reichst dein Wohnungsangebot bei deinem alten Jobcenter ein und dieses lässt die Angemessenheit vom Essener Jobcenter prüfen.


Sicher?

Problem ist aber eher, dass das zuständige Jobcenter ERSTMAL den Umzug genehmigen muss, bevor es weiter tätig werden kann/muss. Da bin ich aber in diesem Einzelfall nicht ganz sicher, so habe ich das aber verstanden.

Tatsache ist aber, das "Ortsabwesenheit" genehmigt werden muss, zumindest bei Leistungsempfängern. Man muss täglich postalisch erreichbar sein am üblichen Ort, wer das nicht ist, muss das genehmigen lassen. Es KÖNNTE ja sein, dass an dem Tag der Abwesenheit das Super-Jobangebot kommt. so etwa wird das begründet. Mal eben 300 km weg sein für nur einen kompletten Tag kann zur Sanktion, sprich Geldabzug führen.

Das nur mal wegen der 300 km bis Essen ...

Eine Vollmacht ist da sicher ein guter Ansatz, aber vermutlich nicht völlig rechtssicher.

Tatsache jedenfalls: Wer Leistungen bekommt, darf NICHT einfach so einen Tag weit weg sein ohne Genehmigung, sonst Sanktion!

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552523 - 21.02.2013, 20:34:01
Dave20009
Nicht registriert


Huhu,

ich beziehe ja (noch) keine Leistungen, mein Antrag vom 11. September 2012 wurde diesen Januar endgültig abgelehnt und daran waren meine Eltern schuld, die Einladung zum Jobcenter um das zu besprechen wurde von meinen Eltern strikt verweigert, Daten offen legen wurde von meinen Eltern verweigert etc. Deswegen wurde der Antrag endgültig abgelehnt aber die Erlaubnis zum Umzug wurde nach wie vor aufrecht erhalten. Nun hat das Jobcenter Essen meinen ALG II Antrag, die Erlaubnis zum Umzug von meinem Jobcenter und das Wohnungsangebot liegt auch dem Jobcenter Essen nun vor -hoffentlich-, deswegen kann kein Jobcenter mir derzeit Sanktionen aufbrummen.

Danke an alle :-D und ja, ich tu mir selbst auch leid das ich so verarscht und hingehalten werde von dem Jobcenter dort.


Bearbeitet von Dave20009 (21.02.2013, 20:34:56)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552547 - 21.02.2013, 21:50:59
BundSchuh
Nicht registriert


Also 300 Km sind kein Problem, sofern man nicht vorhat, länger weg zu fahren. Man muss nur "zeitnah" am Wohnsitz verfügbar sein. Tagesausflüge kann man auch ohne vorherige Absprache machen.
Bei der Anwendung und Interpretation von Rechtsnormen zählt nicht nur das geschriebene Wort, sondern auch die Intention und der Zweck, der hinter der Norm steht und der zieht hier darauf ab, dass H4-EmpfängerInnen nicht einfach mal für ne Woche in den Urlaub fahren unangemeldet und in der Zeit keine Termine wahrnehmen können.

Zu der Sache mit der Verpflichtung zur Weiterleitung der Anträge wie oben erwähnt $16 Abs. 2 SGB I:

Antwort auf: gesetze-im-internet.de
§ 16 Antragstellung

(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.


Ich weiß nicht genau, wo hier das Problem liegt, ob es daran liegt, dass Dave aktuell keine Leistungen nach dem SGB II erhält, oder daran, dass er gar nicht berechtigt ist, einen Antrag auf Leistungen in Essen zu stellen.
Vielleicht weigern sie sich tatsächlich nur, diese Auskunft in Essen einzuholen, weil Dave aktuell in Trier kein Leistungsbezieher ist.
Der Fall überschreitet meinen Horizont etwas.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552581 - 22.02.2013, 07:28:05
Bigg Boss
Nicht registriert


Antwort auf: Jennyhamster


Tatsache ist aber, das "Ortsabwesenheit" genehmigt werden muss, zumindest bei Leistungsempfängern. Man muss täglich postalisch erreichbar sein am üblichen Ort, wer das nicht ist, muss das genehmigen lassen. Es KÖNNTE ja sein, dass an dem Tag der Abwesenheit das Super-Jobangebot kommt. so etwa wird das begründet. Mal eben 300 km weg sein für nur einen kompletten Tag kann zur Sanktion, sprich Geldabzug führen.



Das ist einfach nur unmenschlich.
1. Man ist nicht verpflichtet ein Handy zu besitzen!
2. Job-Angebote kommen eigentlich immer per Post zugeschickt!
3. Die Vermittlung vom Jobcenter ist sehr schlecht (Nur Zeitarbeitsfirmen)!!!


Bei einer Eingliederungsvereinbarung steht z.b drin, dass man immer erreichbar sein muss. Die Formulierung ist sehr dreist und unmenschlich. Mal angenommen die Person muss auf die Toilette oder ins Bad. Da kann er doch nicht sein Handy mit ins Bad mitnehmen! Würde er dem Jobcenter diese Begründung geben, heißt es dann: *Das ist nicht unser Problem, Sie haben die EGV unterschrieben und gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen.*

Wenn er sie doch nicht unterschreibt, dann gibt es ebenfalls eine Sanktion! Also völlig unlogisch!

Bei einer Zeitarbeitsfirma ist es genau so. Dort muss man immer erreichbar sein. Ich habe das bei vielen Arbeitsverträgen von Leuten gelesen. Dort steht, man muss morgens und abends immer erreichbar sein.
Das ist eindeutig Sklavenbetreiberei. Die Leute werden nicht geschlagen wie im Mittelalter, sondern deren Geld genommen und erniedrigt. Das ist sehr unmenschlich und identisch! Eindeutig Sklaverei!

Selbst wenn man nichts vom Staat kriegt und einen Arbeitsvertrag von einer Zeitarbeitsfirma bekommt, muss man trotzdem immer erreichbar sein. Man hat keine Privatsphäre/Ruhe mehr. Man weiß nicht wann man arbeiten muss, ob man Frühschicht, Nachtschicht, Spätschicht hat etc....

Der Arbeitnehmer muss doch wissen wann er endlich frei hat! Wenn er nur Frühschicht wählt, dann wird er sanktioniert wegen Arbeitsverweigerung. Zeitarbeitsfirmen kennen ihren Zeitplan, aber der Leiharbeiter nicht.

1. Nachts schläft man!! Da ist Ruhezeit !!!!
2. Abends muss man frei haben! Feierabend!!!!!
3. Die Arbeit beginnt normalerweise immer ab Morgens bis Abends!


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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552583 - 22.02.2013, 07:41:30
SüsseKathy1987
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Antwort auf: Bigg Boss


1. Nachts schläft man!! Da ist Ruhezeit !!!!
2. Abends muss man frei haben! Feierabend!!!!!
3. Die Arbeit beginnt normalerweise immer ab Morgens bis Abends!



Was ist das denn für eine Aussage? Hat zwar nun nicht viel mit dem Thema zu tun, aber es gibt genug Leute, die Nachts arbeiten müssen (Ärzte, Krankenpfleger, Polizei, Feuerwehr, usw usw)
zu 2. Abends muss man nicht frei haben und Feierabend, weil es eben auch hier Berufe gibt, wo Personal zwingend erforderlich ist..
und zu 3. nein, die Arbeit beginnt nicht normalerweise immer morgens bis abends.. das kommt nunmal auf den Beruf an.. beim Pflegepersonal usw ist es eben NORMAL, dass man im Schichtdienst arbeitet..

Und ich bin froh, dass es Menschen gibt, die nicht so denken, sondern auch wissen, wie notwendig diese Menschen sind, die nachts arbeiten oder abends, wo man laut deiner Ansicht frei haben muss..

_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2552584 - 22.02.2013, 07:59:54
Bigg Boss
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Antwort auf: SüsseKathy1987
aber es gibt genug Leute, die Nachts arbeiten müssen (Ärzte, Krankenpfleger, Polizei, Feuerwehr, usw usw)


Das sind Ausnahmen, weil es sich da um Menschenleben handelt. Die Leute machen es doch freiwillig weil sie gerne Menschen helfen wollen.


Antwort auf: SüsseKathy1987
zu 2. Abends muss man nicht frei haben und Feierabend, weil es eben auch hier Berufe gibt, wo Personal zwingend erforderlich ist..
und zu 3. nein, die Arbeit beginnt nicht normalerweise immer morgens bis abends.. das kommt nunmal auf den Beruf an.. beim Pflegepersonal usw ist es eben NORMAL, dass man im Schichtdienst arbeitet..


Die Rede ist nicht von Menschenhelfen etc....


Antwort auf: SüsseKathy1987
Und ich bin froh, dass es Menschen gibt, die nicht so denken, sondern auch wissen, wie notwendig diese Menschen sind, die nachts arbeiten oder abends, wo man laut deiner Ansicht frei haben muss..



Und wenn es sich nicht um Menschenleben handelt? Aber sag mir nicht, dass die Leute gezwungen werden nachts zu arbeiten. Das machen sie nämlich freiwillig.

Aber die Rede ist von Arbeitnehmer die einfach als Produktionshelfer etc... arbeiten.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552589 - 22.02.2013, 08:43:57
Bigg Boss
Nicht registriert


Mit Freiwillig meinte ich die Polizei, Feuerwehr etc...

Aber die anderen welche Nachts nicht unbedingt arbeiten müssen um Menschenleben zu retten, werden gezwungen Nachts zu arbeiten, obwohl man keine Menschen rettet und diese Menschen haben das Recht nur Nachts zu schlafen!

Wenn sie vom Staat leben, heißt nicht dass sie keine Menschenrechte haben. Sie müssen zwar arbeiten, aber nicht Nachts! Man soll nicht übertreiben so nach dem Motto: *Boahhhhh du kriegst Geld vom Staat du musst unbedingt arbeiten koste es was es wolle!*

Ja natürlich muss er arbeiten, aber diese Übertreibungen sind so ekelhaft.

Aber ich arbeite gerne 3 Schichten. Die anderen nicht und das ist ihr gutes Recht.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552646 - 22.02.2013, 15:21:39
Dave20009
Nicht registriert


Meine Anträge, Wohnungsangebot sowie mein Schriftverkehr mit der Sachbearbeiterin wurde heute von ihr vom Neukundenbereich an das für den Bezirk wo die Wohnung sich befindet zuständige Jobcenter weitergeleitet, mir wurde auch der neue Sachbearbeiter und das Aktenzeichen sowie Adresse, E-Mail Adresse und Fax Nummer des anderen Jobcenters mitgeteilt.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552688 - 22.02.2013, 17:52:09
SüsseKathy1987
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Registriert: 08.07.2004
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Ort: Göttingen
Klar übt man den Beruf freiwillig aus.. jedoch glaube ich nicht, dass jeder von denen freiwillig ständig Nachtdienste oder an Feiertagen arbeitet.. aber einige MÜSSEN, weil es irgendwer machen muss..

Und auch in anderen Bereichen.. Es gibt Firmen, da müssen auch Nachtschichten gemacht werden, damit Maschinen laufen usw usw..

Und daher ist es für mich genauso normal nachts zu arbeiten, oder abends.. es gehört eben, je nach Beruf, einfach dazu..

Und man braucht nicht so tun, als sei das Amt total unmenschlich.. es gibt sicherlich genug Arbeitslose, die den ganzen Tag nur rumlungern (natürlich nicht alle) und ja, auch von denen könnte man erwarten, dass sie morgens, abends oder nachts arbeiten..

Man soll doch froh sein, wenn man Arbeit findet..

Und ich persönlich kenne z.B. niemanden der dazu gezwungen wurde, nachts ans Telefon zu gehen, um dem Amt zur Verfügung zu stehen..
_________________________
29.08.08 - Traumhochzeit mit Schatz <3

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: SüsseKathy1987] - #2552806 - 23.02.2013, 03:35:47
Bigg Boss
Nicht registriert


Antwort auf: SüsseKathy1987
Klar übt man den Beruf freiwillig aus.. jedoch glaube ich nicht, dass jeder von denen freiwillig ständig Nachtdienste oder an Feiertagen arbeitet.. aber einige MÜSSEN, weil es irgendwer machen muss..


Das ist falsch. Wenn jemand Bäcker werden möchte, muss er damit rechnen sehr früh aufzustehen - also macht er das freiwillig und übt diesen Beruf aus. Er wird dazu nicht gezwungen.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und auch in anderen Bereichen.. Es gibt Firmen, da müssen auch Nachtschichten gemacht werden, damit Maschinen laufen usw usw..


Die Maschinen sind dir wohl wichtiger als der Mensch! Ließt du überhaupt was ich dir die ganze Zeit geantwortet hatte? Wann habe ich den behauptet dass Maschinen Nachts nicht laufen müssen? Das ist doch keine Rechtfertigung dass man Nachts deshalb arbeiten muss. Ich sagte dass diese Rechtfertigung vom Jobcenter eigentlich immer durch geht, aber im Endeffekt ist es falsch und unmenschlich!

Ich verstehe gerade nicht warum du die Maschinen erwähnst. Ich sprach die ganze Zeit davon dass das Jobcenter die Nachtschicht nicht zur Pflicht machen soll. Also musst du doch darunter verstehen dass ich gleichzeitig auch glaube, dass Nachts die Maschinen laufen. Also wo habe ich denn behauptet dass Nachts keine Maschinen laufen?

Oder willst du mir nur sagen, dass man deshalb Nachts arbeiten muss, weil die Maschinen laufen müssen?
Das ist doch nicht das Problem des Arbeitnehmers. Wenn der Arbeitnehmer nur Frühschicht arbeiten will, dann muss das akzeptiert werden und er darf nicht sanktioniert werden. Der Arbeitnehmer wird gefragt ob er das will. Also hat er die Möglichkeit mit Ja oder Nein zu antworten.

Nur weil der Arbeitnehmer vorher ALG bezog, muss er 3 Schichten machen? Wo steht im Gesetz dass der Mensch 3 Schichten machen muss, wenn er vorher ALG bezog?

Und Derjenige der vorher kein ALG bezog darf entscheiden wann er arbeiten will? Das ist doch das gleiche! Wenn sie für ihn keine Frühschicht haben, dann wird er doch auch arbeitslos!

Jedesmal wenn der Mensch ALG bezogen hat, werden ihm seine Rechte weggenommen. Der Arbeitsuchende wird gezwungen beim Vorstellungsgespräch immer mit: *JA* zu antworten. Wenn er eine Kleinigkeit ablehnt, dann gibt's sofort Sperre.

Der Arbeitslose hat auch das Recht beim Vorstellungsgespräch so zu handeln wie es üblich ist. Wenn er gefragt wird, darf er entweder mit JA oder Nein antworten. Und nicht einfach alles annehmen was nach Arbeit riecht, nur weil er Geld vom Staat erhält!

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und daher ist es für mich genauso normal nachts zu arbeiten, oder abends.. es gehört eben, je nach Beruf, einfach dazu..


Das ist freiwillig. Nachts schläft man. Abends hat man frei. Und von Morgens bis Abends sollte man arbeiten. Alles andere ist freiwillig.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und man braucht nicht so tun, als sei das Amt total unmenschlich..


Die Sache ist doch offenkundig. Da braucht man nicht so tun als sei das Amt total unmenschlich, weil die Tatsache offenkundig ist.


Antwort auf: SüsseKathy1987
es gibt sicherlich genug Arbeitslose, die den ganzen Tag nur rumlungern (natürlich nicht alle) und ja, auch von denen könnte man erwarten, dass sie morgens, abends oder nachts arbeiten..


Das ist kein Grund, dass sie Nachts arbeiten müssen. Die Nacht ist für das Schlafen bestimmt.
Ich erwarte doch auch nicht dass mein Garten im Winter blüht. Wer gegen die Natur ist, handelt falsch.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Man soll doch froh sein, wenn man Arbeit findet..


Ja aber doch nicht Nachts.

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und ich persönlich kenne z.B. niemanden der dazu gezwungen wurde, nachts ans Telefon zu gehen, um dem Amt zur Verfügung zu stehen..


Das Amt könnte das machen und wenn du weiterschläfst und nicht rangehst, dann gibts sofort Sperre :)
Aber wenn man tagsüber schwimmen gehen möchte oder ins Bad gehen muss und nicht das Telefon mitnehmen kann? Das Amt muss mal darüber nachdenken.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552808 - 23.02.2013, 04:37:18
TrikoFlex
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Antwort auf: Bigg Boss

Antwort auf: SüsseKathy1987
Und ich persönlich kenne z.B. niemanden der dazu gezwungen wurde, nachts ans Telefon zu gehen, um dem Amt zur Verfügung zu stehen..


Das Amt könnte das machen und wenn du weiterschläfst und nicht rangehst, dann gibts sofort Sperre :)
Aber wenn man tagsüber schwimmen gehen möchte oder ins Bad gehen muss und nicht das Telefon mitnehmen kann? Das Amt muss mal darüber nachdenken.

OMG, darf ich dich mal unterbrechen, mein chinesischer Freund? Bitte was ist los? Sowas habe ich ja noch nie gehört, dass das Amt einen Nachts aus dem Bett klingelt. Das Jobcenter mag vielleicht eine riesige Katastrophe sein, wie sie sich keiner wünscht und die Mitarbeiter sind gewiss unmenschlich und rücksichtslos, aber soweit geht keiner. Das kannst du mir glauben. Das klingt ja schon leicht nach Folter. Jeder hat sein Recht auf Privatsphäre und das kann kein Amt einen nehmen. Wenn man nicht erreichbar ist, dann hat man die Sorgepflicht zurück zurufen. Und überhaupt, das Amt weiß, dass man nicht immer erreichbar ist und deswegen rufen sie auch mehrfach an. Was anderes ist mir gar nicht bekannt.

Bitte nicht solche Horrorgeschichten erzählen. Kriegt man ja Alpträume davon. Das Jobcenter arbeitet nicht mal nachts..Das ist ein faules Pack, wie es im Buche steht. Die machen überpünktlichst Feierabend und dann ist denen auch alles scheiß egal.

Aber ganz ehrlich, ich dachte gerade echt, ich werd' nicht mehr, als ich deinen Beitrag gelesen habe..
Wo hast du bitte sowas aufgeschnappt?

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552811 - 23.02.2013, 04:49:23
Bigg Boss
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Ich habe nicht geschrieben, dass sie Nachts anrufen, sondern ich sagte dass sie zu allem fähig sind.

Ich habe auch noch nie erlebt dass sie Nachts anrufen, aber trotzdem ist das machbar.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552814 - 23.02.2013, 06:43:55
BundSchuh
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Leute, wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread aufmacht oder den existierenden Zeitarbeits-Thread nutzt, ihr seid hier seit einiger Zeit komplett OT.
Und Bigg Boss, du solltest etwas weniger reißerisch argumentieren, wenn du von Dingen redest, von denen du anscheinend nur sehr wenig Ahnung hast. Du übertreibst hier maßlos.

Fakt: Das Jobcenter kann nicht nachts anrufen, da kein Jobcenter nachts geöffnet hat und die MitarbeiterInnen nur während ihrer Arbeitszeit geschäftliche Telefonate führen (dürfen).

Fakt: Es ist niemand verpflichtet, permanent telefonisch erreichbar zu sein. Man ist nicht einmal verpflichtet, beim Jobcenter eine Telefonnummer anzugeben.

"Erreichbar sein" bedeutet, dass man in der Lage sein muss, in einem zeitlich angemessenen Rahmen (1-2 Tage) auf Briefe zu reagieren, nicht, dass man sein Telefon mit ins Bad nehmen muss beim Duschen.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552815 - 23.02.2013, 06:49:07
Bigg Boss
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Antwort auf: BundSchuh
Leute, wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread aufmacht oder den existierenden
Zeitarbeits-Thread nutzt, ihr seid hier seit einiger Zeit komplett OT.


Es geht doch garnicht um Zeitarbeit! Nur weil man etwas als Zusammenhang erwähnt, heißt nicht dass man vom Thema abgewichen ist.!

Antwort auf: BundSchuh
Und Bigg Boss, du solltest etwas weniger reißerisch argumentieren, wenn du von Dingen redest, von denen du anscheinend nur sehr wenig Ahnung hast.


Du hast doch selber keine Ahnung. Dein Beitrag ist widersprüchlich und du behauptest Dinge die ich garnicht geschrieben habe.


Antwort auf: BundSchuh
Du übertreibst hier maßlos.


Womit den?

Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Das Jobcenter kann nicht nachts anrufen, da kein Jobcenter nachts geöffnet hat und die MitarbeiterInnen nur während ihrer Arbeitszeit geschäftliche Telefonate führen (dürfen).


Habe ich behauptet dass sie Nachts anrufen? Trotz Erklärung meinerseits wiederholst du immer den gleichen Schrott! Das zeigt dass du nur provozieren willst!

Ich sagte lediglich, dass sie dazu fähig sind und Nachts anrufen würden. Sie sind zu allem fähig. Aber ich habe nie behauptet dass sie Nachts anrufen. Aber man kann es erwarten.....

Wenn ich z.b sage dass du zu allem fähig bist und mich jederzeit angreifen würdest, dann heißt es nicht dass du mich angegriffen hast.

Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Es ist niemand verpflichtet, permanent telefonisch erreichbar zu sein. Man ist nicht einmal verpflichtet, beim Jobcenter eine Telefonnummer anzugeben.


Doch. Ist leider so :)


Antwort auf: BundSchuh
"Erreichbar sein" bedeutet, dass man in der Lage sein muss, in einem zeitlich angemessenen Rahmen (1-2 Tage) auf Briefe zu reagieren, nicht, dass man sein Telefon mit ins Bad nehmen muss beim Duschen.


Sag es doch dem Jobcenter, nicht mir :)

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552818 - 23.02.2013, 07:50:55
BundSchuh
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Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
Leute, wie wärs, wenn ihr einen eigenen Thread aufmacht oder den existierenden
Zeitarbeits-Thread nutzt, ihr seid hier seit einiger Zeit komplett OT.


Es geht doch garnicht um Zeitarbeit! Nur weil man etwas als Zusammenhang erwähnt, heißt nicht dass man vom Thema abgewichen ist.!


Mir ist wurscht, ob du Zeitarbeit als Beispiel genannt hast, das, was du hier schreibst, hat rein gar nichts mit dem Problem des TE zu tun, von daher ist es themenfremd.


Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Das Jobcenter kann nicht nachts anrufen, da kein Jobcenter nachts geöffnet hat und die MitarbeiterInnen nur während ihrer Arbeitszeit geschäftliche Telefonate führen (dürfen).


Habe ich behauptet dass sie Nachts anrufen? Trotz Erklärung meinerseits wiederholst du immer den gleichen Schrott! Das zeigt dass du nur provozieren willst!

Ich sagte lediglich, dass sie dazu fähig sind und Nachts anrufen würden. Sie sind zu allem fähig. Aber ich habe nie behauptet dass sie Nachts anrufen. Aber man kann es erwarten.....


Cool, darf ich mir deine Glaskugel ausleihen? Ich wüsste gerne die Lottozahlen von nächster Woche.
Oder spielen wir hier "was wäre, wenn"?
Ich frage mich, woher du dir das Recht nimmst, einen derart anmaßenden Vorwurf an alle 896392589032 SachbearbeiterInnen da draußen zu richten.
Ich habe auch nie behauptet, dass du behauptet hättest, dass sie tatsächlich nachts anrufen. Ich habe nur begründet, warum dies definitiv niemals der Fall sein wird und man deshalb gar nicht erst darüber diskutieren muss.


Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
Fakt: Es ist niemand verpflichtet, permanent telefonisch erreichbar zu sein. Man ist nicht einmal verpflichtet, beim Jobcenter eine Telefonnummer anzugeben.


Doch. Ist leider so :)


Ich habs dir zusammengefasst, damit du nicht so viel lesen musst, alles Screenshots aus aktuellen Formularen auf arbeitsagentur.de:

Warnung! Spoiler!
[img]http://s1.directupload.net/images/130223/c225r6jj.png[/img]
[img]http://s7.directupload.net/images/130223/snj29bj4.png[/img]
[img]http://s1.directupload.net/images/130223/mn7hit8n.png[/img]
[img]http://s14.directupload.net/images/130223/uvl54hs9.png[/img]


Das ist auch nur logisch, da das Jobcenter niemanden zum Besitz/Kauf eines Telefons zwingen kann. Die Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut und niemand kann gezwungen werden, einen Festnetzvertrag abzuschließen. Selbst WENN sie dich verpflichten KÖNNTEN, eine Telefonnummer anzugeben, wärst du nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn es klingelt.


Antwort auf: Bigg Boss
Antwort auf: BundSchuh
"Erreichbar sein" bedeutet, dass man in der Lage sein muss, in einem zeitlich angemessenen Rahmen (1-2 Tage) auf Briefe zu reagieren, nicht, dass man sein Telefon mit ins Bad nehmen muss beim Duschen.


Sag es doch dem Jobcenter, nicht mir :)


Die MitarbeiterInnen des Jobcenters wissen das selber und halten sich auch daran, von daher bleibt mir nur, es dir zu erklären, bevor du weiterhin Falschinformationen verbreitest. (In einem Thread, in dem das Thema gar nichts zu suchen hat)


Wie heißt es so schön? Schuster, bleib bei deinen Leisten. Ich mag deine Beiträge im "Zeig uns dein Essen!", dort sind deine Beiträge zumindest gehaltvoller als hier.

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Re: Frage bzgl. Jobcenter [Re: ] - #2552819 - 23.02.2013, 08:00:13
Bigg Boss
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Naja das ist mir eigentlich egal, solange ich nichts mit dem Jobcenter zu tun habe. Aber sollte ich irgendwann mal was damit zu tun haben, was ich nicht glaube, dann haben sie es nicht leicht mit mir :) Never :)

Ich sehe dass viele vom Jobcenter verarscht werden und ich kenne die besten Argumente. Aber ich werde mich jetzt einfach mal daraus halten.

Und Apropo *Zeig uns dein Essen*,soll ich dich einladen? lol

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