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Elternhaus auch mein haus? - #2244139 - 27.05.2011, 09:34:23
tommy199016
Nicht registriert


Ich bin volljährig und wohn noch bei meinen Eltern im haus und will mal wissen, wie das rechtlich gesehn ist, also hab ich im haus die selben rechte wie sie; da ich ja zur Familie gehör oder muss ich mich wie ein Gast benehmen; und das Haus gehört NUR ihnen?
Denn wenn Sie zb. die küche neu tapezieren wollen machen Sie es einfach, aber wenn ich das will und Sie nicht, hätte ich trotzdem das recht dazu oder nicht? Oder wenn mir mein Zimmer zu klein wird und nicht ausziehen will.. dürften die mich dann rausschmeißen?

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: ] - #2244156 - 27.05.2011, 10:09:08
Colamonster
​Zimtherzchen.

Registriert: 10.05.2008
Beiträge: 1.524
Das Haus gehört deinen Eltern und nicht dir.
Wenn sie die Küche neu streichen/tapezieren möchten können sie das machen wann und wie sie wollen... und zu dem "Wohnrecht"... Ich hab mal ein bisschen gegooglet und das hier gefunden:

Zitat:
Ihre Eltern müssen Ihre Schwester auch nicht zu Hause "dulden", bis Ihre Schwester 25 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze kommt aus dem Sozialrecht, wonach Kinder aus einer Bedarfsgemeinschaft bis zur Vollendung von 25 Jahren keine eigene Wohnung finanziert erhalten, wenn nicht spezielle Gründe für die Notwendigkeit vorliegen. Da Ihre Schwester jedoch in einer Festanstellung beschäftigt ist, konnte sie grundsätzlich mit 18 Jahren freiwillig oder aber auch auf Wunsch der Eltern ausziehen.
Ab der Volljährigkeit können Eltern bei entsprechendem Einkommen zB auch Untermietverträge mit ihren Kindern abschließen. Jedenfalls müssen sie bei eigenem Einkommen der Tochter diese nicht kostenfrei im Elternhaus wohnen lassen.

Quelle

Kommt also anscheinend darauf an ob man eine abgeschlossene Ausbildung etc hat. Wenn Ausbildung abgeschlossen + Leben selbst finanzierbar dann können sie anscheinend "Zieh aus,tschüss" sagen. :>


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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: Colamonster] - #2244177 - 27.05.2011, 11:13:15
tommy199016
Nicht registriert


Also wenn sie mich rauswerfen, (ich kein job hab/finde/will) bin ich dann obdachlos und wohn auf der strasse im karton bis ich 25 bin, und kann erst dann zum amt gehen und krieg dann ne wohnung?

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: ] - #2244199 - 27.05.2011, 12:09:00
Colamonster
​Zimtherzchen.

Registriert: 10.05.2008
Beiträge: 1.524
Zitat aus meiner Quelle:
Zitat:
Ihre Eltern müssen Ihre Schwester auch nicht zu Hause "dulden", bis Ihre Schwester 25 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze kommt aus dem Sozialrecht, wonach Kinder aus einer Bedarfsgemeinschaft bis zur Vollendung von 25 Jahren keine eigene Wohnung finanziert erhalten, wenn nicht spezielle Gründe für die Notwendigkeit vorliegen.


Bei dir würde dann aber eigtl eine Notwendigkeit vorliegen (btw. such dir doch ne Ausbildung oder mach Schule?!). oo

Ich leg mich hier aber nicht fest. Ich weiß es ja auch nicht genau.
Benimm dich doch einfach normal und mach keinen Stress und alles ist gut. Kann ja nicht so schwer sein mit seinen Eltern so klar zu kommen, dass es gar nicht erst zu einem Rausschmiss/verfrühten Auszug kommt.


Bearbeitet von Colamonster (27.05.2011, 12:14:11)

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: Colamonster] - #2244205 - 27.05.2011, 12:18:52
Tidus90
Nicht registriert


Antwort auf: Colamonster

Benimm dich doch einfach normal und mach keinen Stress und alles ist gut. Kann ja nicht so schwer sein mit seinen Eltern so klar zu kommen, dass es gar nicht erst zu einem Rausschmiss/verfrühten Auszug kommt.


Finde ich eine etwas komische Aussage und zugleich wenig durchdacht. Gibt genug Fälle, wo Kinder & Eltern nicht mehr unter einem Dach miteinander leben können, wo nicht nur das Kind dran Schuld hat, weil es Stress gemacht hat oder Ähnliches.

Deine komische Fragerei wirkt aber auch ein bisschen komisch, tommy199016. Wenn du was bestimmtes wissen möchtest, musst du uns schon genauer sagen, um was es geht. Bei solchen Belangen gibt's keine ultimativen Ja/Nein-Antworten.

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: Colamonster] - #2244206 - 27.05.2011, 12:20:46
Jennyhamster
Nicht registriert


Die 25er-Regelung bezieht sich nur auf Geld. Wenn die Eltern jemanden vorher rauswerfen, müssen sie, sofern sie über gewissen Freibeträgen verdienen, trotzdem für das Kind zahlen.

Es gibt dann also entweder kein HIV, oder das Amt verlangt das Geld von den Kindern zurück.

Wenn der Rausschmiss oder der Auszug war, weil das Zusammenleben unmöglich ist, weil sehr schlimme Sachen passierten, dann ist das erlaubt, dann zahlt das Amt, verlangt aber dennoch von den Eltern Geld zurück. Wenn man ohne Amtserlaubnis auszieht, muss man sich selbst darum kümmern, Geld von den Eltern zu bekommen, denn das Amt muss dann nicht zahlen. Die Eltern können aber anbieten, dass man bei denen wohnen bleibt, es ist ja dann zumutbar.

Ab 25 zahlt das Amt auf jeden Fall, auch wenn man kein eigenes Einkommen hat, eben im Rahmen von ALGII/HIV.

Dann verlabgt das Amt nur dann Geld von den Eltern zurück, wenn diese ein Einkommen über 100 000 Euro haben. Aber auf jeden Fall kann dann der Rückzug zu den Eltern nicht verlangt werden.

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: ] - #2244223 - 27.05.2011, 12:50:01
Colamonster
​Zimtherzchen.

Registriert: 10.05.2008
Beiträge: 1.524
Zitat:

Finde ich eine etwas komische Aussage und zugleich wenig durchdacht. Gibt genug Fälle, wo Kinder & Eltern nicht mehr unter einem Dach miteinander leben können, wo nicht nur das Kind dran Schuld hat, weil es Stress gemacht hat oder Ähnliches.


Bei einem KIND ist es was anderes. Der Threadersteller ist 21 Jahre alt - Da sollte man doch annehmen, dass er mit seinen Eltern klar kommt oder Dinge die nicht ok sind klären kann - wenn noch Gewalttätigkeit oder sowas dazu kommt wird es schwieriger aber da kann man sich dann auch schon mit 18 (bzw natürlich auch schon früher!!) oder so Hilfe suchen und raus wollen. Also schließe ich das in diesem konkreten Fall aus.
Er sagt im letzten Satz dass ihm sein Zimmer zu klein ist er aber auch nicht raus will. .... Wenn mir mein Zimmer zu klein ist, ich mich darüber "beschwere" und ich eine abgeschlossene Ausbildung habe (laut Profil ist er Maler und Lackierer) dann kann ich doch ausziehen wenn es mir nicht passt? Und wenn ich keine Arbeitsstelle habe dann such ich mir eine oder gehe zum Amt und informiere mich da (und renne nicht in ein Forum :o). Oder ich nehme es weiter so hin und beschwer mich aber auch nicht darüber und vorallem nicht über sowas lächerliches wie bspw. dass die Eltern die Tapete in der Küche verändern wollen. :D


Ansonsten hat Jennyhamster die eigentliche Frage wohl gut beantwortet.


Bearbeitet von Colamonster (27.05.2011, 12:51:21)

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: Colamonster] - #2244984 - 29.05.2011, 12:43:28
smarty1404
​Let's go!

Registriert: 20.11.2004
Beiträge: 11.588
Weil es bei EINEM Kind auch kein Stress geben kann? %-) Ziemlich undurchdacht, Colamonster. Nur weil du anscheinend in einem wunderbaren Elternhaus wohnst, heißt das noch lange nicht, dass alle es so leicht haben.

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: smarty1404] - #2245011 - 29.05.2011, 13:28:39
Purpura Schönlein Henoch
Forumuser

Registriert: 01.06.2010
Beiträge: 417
Ort: Köln
Antwort auf: smarty1404
Weil es bei EINEM Kind auch kein Stress geben kann? %-) Ziemlich undurchdacht, Colamonster. Nur weil du anscheinend in einem wunderbaren Elternhaus wohnst, heißt das noch lange nicht, dass alle es so leicht haben.


Die Betonung lag auf Kind, nicht auf einem. Sie meinte wohl eher, dass jemand mit 21 (und abgeschlossener Ausbildung) entweder lernen sollte, damit umzugehen, oder seine Koffer packen und "Bye bye" sagen sollte. Ein Kind (ohne abgeschlossene Ausbildung und ohne die Möglichkeiten eines 21-Jährigen) kann das nicht so leicht. Ich glaube kaum, dass es um die Anzahl ging. ;-)

Außerdem stelle ich mal die gewagte These auf, dass der Threadersteller durchaus einen (großen) Teil dazu beiträgt, dass es nicht so glatt läuft, und er nicht bloß Opfer seiner skrupellosen Eltern ist: wer mit 21 Jahren noch bei Mami und Papi wohnt, aber sich darüber beschwert, dass ihm kein riesiges Zimmer angeboten wird, oder sich darüber beklagt, dass die Eltern in ihrem eigenen Haus die Küchentapete verändern, ohne sich vorher eine schriftliche Genehmigung bei ihm einzuholen...


Bearbeitet von Purpura Schönlein Henoch (29.05.2011, 13:32:21)
_________________________
Ab und an ist es "Spike", dessen Herz das meinige zunächst umarmen, umschließen, schlussendlich in sich aufnehmen und es dann sein möchte - eins sein möchte.

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: Purpura Schönlein Henoch] - #2246367 - 31.05.2011, 19:17:41
DeepSlider
Nicht registriert


Hallo,
die frage des TE ist eigentlich schnell zu beantworten:
Das Haus bzw die Wohnung ist Eigentum deiner Eltern. Somit bestimmen sie allein auch was damit zu ihren Lebzeiten passiert (wenn sie sterben und es um das Erbe geht, sieht es etwas anders aus. Das ist aber ja hier nicht gefragt, darum gehe ich da nicht näher drauf ein).

Bis zum 18. Lebensjahr haben i.d.R. die Eltern das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Vom 19-25. Lebensjahr geht das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Kind über. Man kann also selber bestimmen was man macht und wo man wohnt. Allerdings sind die Eltern weiterhin bis 25 unterhaltspflichtig. Allerdings nur, wenn man selber nicht genug Geld verdient um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Fall ist die zuständige ALG II - Behörde die richtige Anlaufstelle. Sie wird den Lebensunterhalt bzw. die Differenz zum Existensminimum vorstrecken und sich das Geld von den Eltern wiederholen (sofern die finanziellen Mittel der Eltern dies zulassen).

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Re: Elternhaus auch mein haus? [Re: ] - #2248354 - 03.06.2011, 23:25:00
Jennyhamster
Nicht registriert


Das ist nicht ganz richtig.

Dieses Vorstrecken und Wiederholen gilt NUR dann (unter 25), wenn das Zusammenleben mit den Eltern nachweislich unzumutbar ist.

Ist das dem Amt nicht nachgewiesen, gibt es garnix.

Ist es nach amtlicher Ansicht zumutbar, so haben die Eltern die Wahl zwischen Naturalunterhalt (bei den Eltern wohnen und essen) und Barunterhalt (Knete für das Kind).


Bearbeitet von Jennyhamster (03.06.2011, 23:27:55)

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