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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: SweetKissMichelle] - #2193460 - 09.03.2011, 17:59:24
BundSchuh
Nicht registriert


Antwort auf: SweetKissMichelle

Antwort auf: BundSchuh
Fakt ist jedoch, dass in einigen Bundesländern das Handy auch und vor allem in der Pause ausgeschaltet bleiben muss.


Und wer kontrolliert das?! Da hält sich eh niemand dran. Vor allem, weil man in der Pause ja auch nicht immer in der Schule ist. Wenn ich mich ins nächste Cafe setze bekommt das kein Lehrer mit.


Es ist ja völlig irrelevant, ob es jemand kontrolliert oder eben nicht. Wenn man sich den Threadtitel anschaut, merkt man schnell, dass danach gefragt ist, ob Lehrer einem das Handy wegnehmen dürfen, nicht, ob sie dies im Ernstfall auch tun.
(Davon abgesehen bist du, wenn du im Cafe sitzt, auch nicht mehr auf dem Schulgelände, wodurch es eh irrelevant wird, ob du dein Handy an hast oder nicht. In dem Fall würde ich mir mehr Sorgen um meinen Versicherungsschutz machen, der höchstwahrscheinlich nicht mehr gegeben ist.)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2193464 - 09.03.2011, 18:07:42
Bushido&Chakuza 2
Nicht registriert


Ein Lehrer darf dir das Handy verrübergehend wegnehmen. Der Lehrer darf es aber nicht Tagelang behalten sondern muss es dir am Ende des Schultages zurück geben.
Das kam letzte Woche bei Einspruch! - Die Show der Rechtsirrtümer

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2195654 - 13.03.2011, 13:34:53
fvbmanuel92
Nicht registriert


Antwort auf: Bushido&Chakuza 2
Ein Lehrer darf dir das Handy verrübergehend wegnehmen. Der Lehrer darf es aber nicht Tagelang behalten sondern muss es dir am Ende des Schultages zurück geben.
Das kam letzte Woche bei Einspruch! - Die Show der Rechtsirrtümer


So ist das mit allen dingen. Dein Lehrer darf es dir wegnehmen bis zum Unterrichtsende, muss es aber am gleichen Tag zurück geben. Also sind so Regelungen, wie du kannst dein Handy im Sommer abholen oder so, verboten !

Auch intressant war, die Schule kann dir nicht verbieten ein Handy mitzubringen, wie es in manchen Hausordnungen steht. Da man es eventuell für Notfälle brauch, Das Handy muss aber aus sein.


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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2199530 - 19.03.2011, 21:45:54
Bushido&Chakuza 2
Nicht registriert


Antwort auf: fvbmanuel92
Antwort auf: Bushido&Chakuza 2
Ein Lehrer darf dir das Handy verrübergehend wegnehmen. Der Lehrer darf es aber nicht Tagelang behalten sondern muss es dir am Ende des Schultages zurück geben.
Das kam letzte Woche bei Einspruch! - Die Show der Rechtsirrtümer


So ist das mit allen dingen. Dein Lehrer darf es dir wegnehmen bis zum Unterrichtsende, muss es aber am gleichen Tag zurück geben. Also sind so Regelungen, wie du kannst dein Handy im Sommer abholen oder so, verboten !

Auch intressant war, die Schule kann dir nicht verbieten ein Handy mitzubringen, wie es in manchen Hausordnungen steht. Da man es eventuell für Notfälle brauch, Das Handy muss aber aus sein.




Richtig :-]

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200464 - 21.03.2011, 17:12:50
Skaiy
Nicht registriert


Unsere Rektorin hat heute preisgegeben das, wenn man sich mit sein Handy beschäftigt, die das bis Ende der Woche einkassieren.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200476 - 21.03.2011, 17:25:45
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Heyho,
bei uns behalten sie es auch bis zum ende der Woche. Allerdings ist es erlaubt es einzukassieren, da es den Unterricht stört und die Lehrer dürfen alles unterbinden, was den Unterricht stört. :b
Sollte es einen Notfall geben, weshalb man das Handy anhaben muss, musst du das bei dem Lehrer vor der Stunden "anmelden".

Gruß Paul
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2200505 - 21.03.2011, 17:56:05
Colamonster
​Zimtherzchen.

Registriert: 10.05.2008
Beiträge: 1.524
Es ist erlaubt das Handy bis zum Schultagende zu behalten aber nicht länger. Also nicht über mehrere Tage. Das kam letztens noch bei RTL (Einspruch). Das wird ja wohl nicht länderabhängig sein sondern einheitlich?!^^


Bearbeitet von Jag (21.03.2011, 19:18:09)
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler korrigiert.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Colamonster] - #2200511 - 21.03.2011, 18:06:36
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.648
Wie von Colamonster schon gesagt - man darf es für eine gewisse Zeit einkassieren, es soll eine erzieherische Maßnahme sein - das heißt jedoch nur wenige Stunden, wenn man die Schule verlässt muss es einem wieder ausgehändigt werden.
Aber ein Lehrer darf es nicht wegnehmen, wenn man es nicht freiwillig hergibt. Er kann dann sicher andere Maßnahmen in die Wege leiten, man ist aber nicht verpflichtet es abzugeben. Und abnehmen darf er es auch nicht - nur auf freiwilliger Basis.

Jag

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Jag] - #2200517 - 21.03.2011, 18:10:28
danny58
Nicht registriert


Antwort auf: Jag
Wie von Colamonster schon gesagt - man darf es für eine gewisse Zeit einkassieren, es soll eine erzieherische Maßnahme sein - das heißt jedoch nur wenige Stunden, wenn man die Schule verlässt muss es einem wieder ausgehändigt werden.
Aber ein Lehrer darf es nicht wegnehmen, wenn man es nicht freiwillig hergibt. Er kann dann sicher andere Maßnahmen in die Wege leiten, man ist aber nicht verpflichtet es abzugeben. Und abnehmen darf er es auch nicht - nur auf freiwilliger Basis.

Jag


Gilt die für alle oder nur für volljährige?

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200570 - 21.03.2011, 19:13:06
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.648
Das gilt für alle, denn wenn die Hausordnung (in dem Fall die Schulordnung) Handys verbietet, dann gilt diese Regel (was man wie ein Gesetz sehen kann) für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.

Jag

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Jag] - #2200879 - 22.03.2011, 09:44:22
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.


Für jeden der sie kennt. Kenne ich so eine Ordnung nicht, dann gilt sie für mich auch nicht und nicht alles was da steht ist auch Gesetzeskonform. Ich kenn da so ein paar Läden die am Eingang ne AGB aushängen haben wo dann sowas steht wie "Wir nehmen keine zerdrückten Einwegflaschen zurück" oder "jeder Kunde erklärt sich bereit auf Aufforderung Handtaschen o.Ä an der Kasse vorzuzeigen", diese Regeln sind nicht gültig, weder bin ich verpflichtet meine Einwegflaschen im Top-Zustand abzugeben noch muss ich meine Tasche öffnen geschweige denn zeigen.

Und solche Regeln gelten (ausgenommen die normalen Gesetze) nur, wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200883 - 22.03.2011, 09:49:36
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Warnung! Spoiler!
wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.


Mag wohl stimmen. Allerdings werden die Regeln mit dem Aushängen bekannt gegeben. Sollten auf dem Zettel dann stehen:"Beim betreten des Supermarktes, haben sie die Regeln gelesen und sind mit diesen Einverstanden. Bei einem Regelbruch kann eine Hausordnung ausgesprochen werden." So was machst du denn dann? Du bist ja damit einverstanden gewesen, als du den Laden betreten hast. Zu mal gibt es keine Pflicht mit Pfeilen oder anderen Aufdrücken auf die Hausordnung hinzuweisen. Ein normaler A4 Zettel reicht auch.

Paul.
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2200888 - 22.03.2011, 10:03:49
Gismo the first
Nicht registriert


Wenn es Regeln sind, die nicht dem Gesetz entsprechen und ich mich deswegen nicht dran halte, was mein gutes Recht ist und man mir dann blöd kommt, dann komm ich noch blöder und ruf beim Ordnungsamt an und dann such ich mir anderen Laden. :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2200889 - 22.03.2011, 10:10:01
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Moinsen.
Keine schlechte Denkweise. Deshalb würde kein Laden solch eine Regel aufstellen, da sie sonst viele Kunden verlieren würde. Rechtlich wäre aber alles legitim.

Man hat also gesehen, dass es von den Lehrern meist eine Abschreckungsweise ist. Zu mal würde kein Schüler mit dem Lehrer in der Stunde die ganze Zeit diskutieren ob das Handy wegkommt oder nicht. Meiner Meinung nach ist es richtig was ihr erzählt. Dennoch würde kein Schüler sagen "Ich geb ihm mein Handy nicht, im Knuddelsforum haben mir Leute gesagt, sie dürfen mir nur freiwillig das Handy abnehmen und müssen es mir auch am Schultagsende wiedergeben!", wenn das einer von euch vor der ganzen Klasse sagt, mein Respekt! :-D

Gruß
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2200893 - 22.03.2011, 10:25:07
theblackdevil909851
​United States of America

Registriert: 05.08.2004
Beiträge: 6.388
Ich frage mich hier, ob der Lehrer berechtigt ist die Hausordnung durchzusetzen. Ist das nicht nur der Rektor?
_________________________
Das Lesen ist eine Tugend!

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: theblackdevil909851] - #2200894 - 22.03.2011, 10:27:31
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Hey,

bei uns auf der Hausordnung steht, dass sowohl das Lehrpersonal und auch der Hausmeister dazu berechtigt sind das durchzusetzen. Der Hausmeister aber nur begrenzt, sprich was das Schulgelände angeht & das rauchen auf diesem oder nicht in der vorgesehenen Zone.

Paul
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201365 - 22.03.2011, 23:11:28
Showmaster
Nicht registriert


Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
für jeden, der sich auf dem Gelände aufhält.

Für jeden der sie kennt. Kenne ich so eine Ordnung nicht, dann gilt sie für mich auch nicht und nicht alles was da steht ist auch Gesetzeskonform. Ich kenn da so ein paar Läden die am Eingang ne AGB aushängen haben wo dann sowas steht wie "Wir nehmen keine zerdrückten Einwegflaschen zurück" oder "jeder Kunde erklärt sich bereit auf Aufforderung Handtaschen o.Ä an der Kasse vorzuzeigen", diese Regeln sind nicht gültig, weder bin ich verpflichtet meine Einwegflaschen im Top-Zustand abzugeben noch muss ich meine Tasche öffnen geschweige denn zeigen.

Und solche Regeln gelten (ausgenommen die normalen Gesetze) nur, wenn mir diese Regeln bekannt gegeben wurden und ich sie auch akzeptiere.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". %-) Wenn in der Hausordnung der Schule steht, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt ist, dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls kann das Gerät -wie bereits erwähnt- zeitweise "eingezogen" werden. Wäre ja noch schöner, wenn diese Regeln nur einzuhalten sind, wenn man sie akzeptiert.

In Supermärkten ist es anders. Selbst die Polizei darf Taschen und Rucksäcke nur durchsuchen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Die Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind also nicht zulässig, weil der Gesetzgeber es so vorsieht.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201369 - 22.03.2011, 23:16:59
Dissozial
Nicht registriert


Antwort auf: Showmaster

Wenn in der Hausordnung der Schule steht, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt ist, dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls kann das Gerät -wie bereits erwähnt- zeitweise "eingezogen" werden.

Eingezogen kann es gar nicht werden!!!
Es kann aufbewahrt werden, wenn man es freiwillig abgibt.




Man kann das Telefon dann auch jeder Zeit zurück fordern ... Mein Lehrer wollte es mir nicht mehr aushändigen nach dem Unterricht, ich habe ohne Flax die Polzei gerufen und eine Anzeige wegen Unterschlagung gemacht. :-D (Ja ich bin Stolz drauf, ich mag Machtkämpfe ;D)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2201373 - 22.03.2011, 23:25:04
257ner
» Sup​port​

Registriert: 04.02.2010
Beiträge: 406
Ort: Deutschland
Zitat:
Eingezogen kann es gar nicht werden!!!
Es kann aufbewahrt werden, wenn man es freiwillig abgibt.




Man kann das Telefon dann auch jeder Zeit zurück fordern ... Mein Lehrer wollte es mir nicht mehr aushändigen nach dem Unterricht, ich habe ohne Flax die Polzei gerufen und eine Anzeige wegen Unterschlagung gemacht. :-D (Ja ich bin Stolz drauf, ich mag Machtkämpfe ;D)


Sorry für die eventuell etwas sinnlose Frage aber womit hast du die Polizei angerufen wenn dein Handy weg war :-D ?

Und was hast du bei der Polizei gesagt ?


Bearbeitet von 257ner (22.03.2011, 23:26:16)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: 257ner] - #2201376 - 22.03.2011, 23:31:50
Dissozial
Nicht registriert


Also .... Ich bin keiner ohne Freunde gewesen und jeder hat ein Handy (es wird ja nicht von 30 Schülern jedes Handy abgenommen) und es sind auch Telefonzellen im Umfeld ... :-D

Na ich hab angerufen und habe gesagt, mein Lehrer hat mein Handy (was ich abgegeben habe) nun will ich es wieder, aber er gibt es mir nicht und deswegen möchte ich das man mir zu dem Handy verhilft und ich möchte eine Anzeige stellen wegen Unterschlagung. :-]
Genauso habe ich eine Anzeige gemacht wo sie mir zu VIERT (!!!) Die Zigaretten abgenommen haben unter starker Gewalt :)
Weil bei uns in Berlin jedenfalls niemand außer die Polizei und das Ordnungsamt befugt ist, mir die Sachen abzunehmen, auch wenn es Zigaretten sind.


Bearbeitet von Dissozial (22.03.2011, 23:35:17)

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