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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: i have no mentor] - #2141888 - 13.12.2010, 14:43:26
Vicktori
​» Flupp

Registriert: 28.07.2008
Beiträge: 3.012
Ort: Niebüll
Heute 1. Schultag als AZUBI gehabt.

Klassenlehrer hat Eiskalt gesagt "Handy klingelt im Unterricht, 24 Stunden weg. Kopfhörer im Ohr, 24 stunden weg.
:x
_________________________
Dumme Frage, dumme Antwort :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2141890 - 13.12.2010, 14:46:58
i have no mentor
Forumuser

Registriert: 11.09.2010
Beiträge: 33
Ort: Deutschland, Brandenburg, Stra...
Antwort auf: Vicktori
Heute 1. Schultag als AZUBI gehabt.

Klassenlehrer hat Eiskalt gesagt "Handy klingelt im Unterricht, 24 Stunden weg. Kopfhörer im Ohr, 24 stunden weg.
:x


Das ist ja garnichts :-D
Wenn unsere Lehrer schlechte Laune haben,
dann müssen die Eltern extra in die Schule um die Sachen zu holen. :((
_________________________
Niveau liegt im Kopf des Denkers.
& nicht in der Cremetube eines Modepüppchens. :-]

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141901 - 13.12.2010, 14:59:32
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: Gismo the first
Zitat:
Lehrern die die Handys einkassieren geht es darum den Schüler zu demütigen.


Genau!

Hey, ich bin ja für eine drastischere Methode als Handys wegnehmen: Den Unterricht wegnehmen. Den Schüler der es nicht lernt, einfach permanent vom Unterricht ausschließen und statt dessen eine 6 zu erteilen - mal sehen wie sich das bei der Jobsuche macht!


Es ist vielleicht nicht genau in meinem Beitrag hervorgegangen, aber mir geht es um das allgemeine Verbot derartiger Geräte in der Schule. - also in den Pausen, Freistunden etc.
Dass es im Unterricht verboten ist und auch bleiben soll, sehe ich genauso. Aber ich und die Gesetze sehen es so, dass Handys nur bei Störung des Unterrichts und nur für diesen einen Schultag einbehalten werden dürfen. - Keine Sekunde länger. Und dies laut den Gesetzen in NRW. In Niedersachsen ist von Einbehalten von Gegenständen keinerlei Rede, wodurch ein Richter im Endeffekt nicht anders entscheiden würde, als das SchulG in NRW: Also maximal dieser eine Schultag.
_________________________
... parce que le temps qui court change les plaisirs.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Vicktori] - #2141923 - 13.12.2010, 15:41:50
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Heute 1. Schultag als AZUBI gehabt.


Und genau hier würd ich gepflegt die Backen halten, wenn mir das Handy abgenommen wird. Denn machst Du da noch groß Stress wird er sicher auch Deinen Chef anrufen. Denn der bezahlt Dich auch für die Schulzeit, das ist in der Ausbildung nichts anderes als Arbeit. Und für Fehlverhalten in der Berufsschule kann Dir Dein Chef durchaus auch ne Abmahnung schreiben. Besonders toll wirds in der Probezeit - da kann er Dich auch einfach rausschmeißen. Du wärst innerhalb von wenigen Tagen durch einen neuen Auszubildenen ersetzt.

Zitat:
Es ist vielleicht nicht genau in meinem Beitrag hervorgegangen, aber mir geht es um das allgemeine Verbot derartiger Geräte in der Schule. - also in den Pausen, Freistunden etc.


Ich hab Dich schon verstanden. Ich bezog mich eher auf die schwachsinnige Aussage des Hamsters.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141924 - 13.12.2010, 15:45:02
Truthähnchen
Nicht registriert


DIe Lehrer sind berechtigt unterricht fremdes bis zum Ende der Stunde (Ende des Unterrichtes) einzubehalten. Dabei spielt es keine Rolle ob der Schüler volljährig oder minderjährig ist. Anerfalls wäre es Diebstahl bzw Vorenthaltung von Eigentum.

Solltest du dein Gerät nicht abgeben wollen, kannst du auch alternativ die Klasse verlassen ;)


Bearbeitet von Truthähnchen (13.12.2010, 15:45:45)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141930 - 13.12.2010, 15:52:35
Mann @ Mail
Nicht registriert


Antwort auf: Gismo the first
[quote]

Übrigens finde ich es erschreckend wie oft Man@Mail seine Lehrer angezeigt hat. Der schreibt ja fast in jedem 2. Beitrag "ich hab meine Lehrer angezeigt".... wie glaubwürdig das wohl ist?!


Ach wie Witzig wir doch heute wieder sind :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141935 - 13.12.2010, 16:03:35
Mann @ Mail
Nicht registriert


Entschuldige Bearbeitungszeit war Vorbei! :)


LiebeS Gismo dings, ich habe dies einmal Beschrieben, vor deiner Aussage, da ich SO OFT meine Lehrer Angeblich Angezeigt habe, hab ich dies EINMAL Geschrieben.
Auch danach nicht wiederholt.
Aber wenn du spaß dran hast, lies dir meinen Beitrag halt noch 5x durch, dann hast du schon das gefühl das ich dies oft erwähne :-D

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2141953 - 13.12.2010, 16:27:06
Silverstorm93
Forum​user​

Registriert: 11.09.2007
Beiträge: 1.282
Ort: Nimmerland
Huhu,

@ TE

Die Lehrer dürfen nichtmal minderjährigen ihr Handy einfach abnehmen, dass einzige was sie wirklich dürfen ist das Handy zu fordern wenn es stört, gibst du es aber nicht freiwillig ab, darf der Lehrer es dir auch nicht aus der Tasche, Hand, Federmappe etc. nehmen. Das einzige was ein Lehrer wirklich tun kann ist, dich aus dem Unterricht zu schmeißen bzw dich zur Schulleitung oder aber auch eine Nachricht an die Eltern schicken usw usw.

Ich habe sowas schon oft mitgemacht und bin mir zu 100% sicher, dass Lehrer das auf keinen Fall einfach so dürfen. Nichtmal dann, wenn du mitten im Unterricht telefonieren würdest. :-)


Liebe Grüße.
_________________________
Uns fällt auf, was nicht funktioniert. Was funktioniert, fällt uns nicht auf.

- Douglas Adams -

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Silverstorm93] - #2141974 - 13.12.2010, 17:13:23
DW2005
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Hallo :)

viele haben gesagt, dass die Lehrer einem das Handy nicht abnehmen dürfen, könnt ihr eure Aussagen irgendwie stützen?

Wir haben an unserer Schule das selbe Problem. Dort gilt auch ein striktes Handyverbot. Über Verwandte habe ich mal erfahren, dass dir das Handy abgenommen werden darf, aber es nach der letzten Unterrichtsstunde wieder ausgehändigt werden muss.


Wäre eben toll, wenn hier mal Paragraphen o. ä. genannt werden würde.

_________________________
DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: TobiasHH14] - #2141992 - 13.12.2010, 17:34:07
vW2

Registriert: 12.05.2004
Beiträge: 6.610
Antwort auf: TobiasHH14
Antwort auf: illuu

Antwort auf: TobiasHH14
also, ich würde das handy abgeben und wenn ich es nach schulschluss nicht wiederbekomme, die polizei rufen.
super vorschlag (Y) verschafft einem bestimmt massig sympathiepunkte bei der nächsten klausur oder abschlußprüfung

wenn dadurch punkte unterdrückt werden, ab zur schulleitung, wenn da auch nichts unternommen wird, ab zur schulbehörde ;)
und in der abschlussprüfung hat man 3 fremde prüfer, also da kann der lehrer/die lehrerin nicht schummeln ;)


Dann beweis mal, dass der Lehrer die in der mündlichen Leistung, die in einigen Bundesländern überwiegt, Punkte unterdrückt hat^^

Bei einigen Lehrern hatten wir es schon, dass die mal zu einer Mitschülerin meinten, sie solle mal schnell den Begriff übers iphone googlen, weil sie das selber gerade nicht wussten. Also bei uns ist man da nicht so streng. Aber manche Schulen & Lehrer leben halt noch hinterm Mond ;)


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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2142105 - 13.12.2010, 20:48:17
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: DW2005
Hallo :)

viele haben gesagt, dass die Lehrer einem das Handy nicht abnehmen dürfen, könnt ihr eure Aussagen irgendwie stützen?

Wir haben an unserer Schule das selbe Problem. Dort gilt auch ein striktes Handyverbot. Über Verwandte habe ich mal erfahren, dass dir das Handy abgenommen werden darf, aber es nach der letzten Unterrichtsstunde wieder ausgehändigt werden muss.


Wäre eben toll, wenn hier mal Paragraphen o. ä. genannt werden würde.



Hättest du den Thread von Anfang an gelesen, wäre dir folgender Beitrag von mir nicht entgangen, in welchem ich genau das getan habe, was du gerade forderst. Nämlich die Aussagen mit Paragraphen belegt, ich zitiere ihn einfach nochmal...


Antwort auf: Watermelon
Da ich das ganze auch in einem Rechtsforum gefragt habe, habe ich nun ein paar interessante Auszügen aus dem Schulgesetz des Landes NRW von den Usern da bekommen, die ich einfach mal zitiere:

Zitat:
Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, wann – zwingend jedoch am gleichen Tag - der Gegenstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.

und
Zitat:
die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht


Quelle: §53, 2g

Jetzt ist nur noch zu überlegen, ob eine "konkrete Störung des Unterrichts" gegeben ist, wenn ich in der Pause mal eben nen Wörtchen google oder eine SMS schreibe.

michael61s (recht.de):
Zitat:
Damit ist die Aufnahme des Handyverbotes in die Schulordnung nur ein pädagogisches Mittel, und hat rechtlich keinen Bestand, da den Lehrkräften zur Durchsetzung die rechtlichen Mittel fehlen.




Dies gilt für NRW. In Niedersachsen ist laut Gesetz als Ordnungsmaßnahme generell kein Einbehalten von Gegenständen vorgesehen sondern nur:

Zitat:
(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
Überweisung in eine Parallelklasse,
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
Androhung der Verweisung von allen Schulen,
Verweisung von allen Schulen.


Quelle hierfür: http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg42.htm
Wichtig bleibt aber weiterhin der Zusatz "eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein", was beim Nutzen der Geräte in Pausen nicht zutrifft.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142524 - 14.12.2010, 21:12:29
Kipo14
Dageg​en.​

Registriert: 04.05.2005
Beiträge: 2.281
Ort: Bielefeld
Warum hast du die Schulordnung denn unterschrieben wenn du eigentlich dagegen bist? X-)
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Antwort auf: Bayernfreak94
Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Kipo14] - #2142708 - 15.12.2010, 13:41:53
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: Kipo14
Warum hast du die Schulordnung denn unterschrieben wenn du eigentlich dagegen bist? X-)


Weil schulpflichtige Schüler gar keine andere Möglichkeit haben, als die Schulordnung zu unterschreiben. Zudem habe ich diesen Punkt nicht unterschrieben, da er nachträglich eingefügt wurde. - Eine neue Unterschrift wurde dort nicht gefordert.

Im Prinzip geht es aber darum, dass dieser Punkt in der Schulordnung gegen Gesetze verstößt und somit sowieso ungültig ist.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142780 - 15.12.2010, 15:48:14
DW2005
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Danke Watermelon für die ausfürliche Beantwortung. :-)


Steht die Schulordnung über dem Schulgesetzt oder doch umgekehrt?
Darf die Schulordnung (= Hausordnung) das Schulgesetzt weiter eingrenzen? Im Grunde wird ja gesagt, dass nur das öffentliche Mitführen von elektronischen Geräten verboten ist.
Ich persönlich versteh das nicht. Unsere Schulleitung begründete das Verbot damit, dass angeblich soziale Kompetenzen nachgelassen hätten (sprich: die Kinder spielen nur noch mit ihren Handys), das sehe ich jedoch anders.

Wäre toll, wenn ihr eine Antwort auf die von mir oben gestellten Fragen hättet.



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DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2142794 - 15.12.2010, 16:19:01
Truthähnchen
Nicht registriert


Die Schulordnung darf das Schulgesetz weiter eingrenzen, aber nicht gegen geltende Gesetze (GG, JuschG, SchulGesetz etc.) verstoßen.
Das gleiche gilt für Lockerungen.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142814 - 15.12.2010, 16:53:10
Der Graf1987
Nicht registriert


Hey,

Zitat:
Steht die Schulordnung über dem Schulgesetzt oder doch umgekehrt?


Das Schulgesetz ist der Schulordnung überstellt, jedoch kann die Schulordnung das Schulgesetz ergänzen. Ist zum Beispiel im Gesetz die rede vom Verbot von einzelnen Geräten im Unterricht, kann die Schulordnung ergänzend dazu Handys oder ähnliches im Unterricht verbieten. Das Gesetz ist maßgebend, aber die Schulordnung bestimmt näheres zu den Pflichten und Rechten der Schüler.

Zitat:
Unsere Schulleitung begründete das Verbot damit, dass angeblich soziale Kompetenzen nachgelassen hätten (sprich: die Kinder spielen nur noch mit ihren Handys), das sehe ich jedoch anders.



Zwischen dem, was man selber sieht, und dem, was Tatsache ist, liegen manchmal Welten. Und ich denke auch, dass es immer schlimmer an den Schulen wird, was Aufmerksamkeit, Mitarbeit und sämtliche andere Grundregeln anbelangt.

Und eins muss ich hier wirklich mal loswerden. Ihr pocht so sehr auf eure Rechte als Schüler und Volljährigkeit, aber es werden die Pflichten und die möglichen Strafen vergessen. Gismo hat es zwar etwas seltsam formuliert, aber es ist nunmal so, dass die Lehrer die für euch harmlosesten Strafen einsetzen.

Ich frage mich, ob es für einen Schüler schlimmer ist, ohne Handy zu sein oder ob die anderen Strafen besser sind.

Antwort auf: D.A.S. Rechtsportal

Von zart ...
Bevor man dich aber ins Gefängnis steckt, wird man dich erst versuchen, mit so genannten Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Schulgesetze gefügig zu machen.

Dabei stehen als Erziehungsmittel deinem Lehrer oder Klassenlehrer, als pädagogische Maßnahmen nach dem Schulgesetz, zum Beispiel

* die mündliche Ermahnungen
* das Nachsitzen
* Briefe an die Eltern
* der Ausschluss vom Unterricht

zur Verfügung.

... bis hart
Treffen dich von der Klassenkonferenz verhängte Ordnungsmaßnahmen, wird es ernst.

In Niedersachsen konfrontiert man dich dann womöglich mit der

* Überweisung in eine Parallelklasse
* Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform
* das Nachsitzen
* Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten
* Verweisung vom Unterricht bis zu drei Monaten
* Androhung der Verweisung von allen Schulen und Verweisung von allen Schulen.


Die Lehrer ziehen sozusagen ersteinmal harmlose Maßnahmen durch, bevor sie zu ernsten Mittel greifen. Ihr habt die Chance, vergleichsweise harm- und schadlos durchzukommen, wenn ihr mit dem Handy im Unterricht stört. Stellt euch mal vor, was passiert, wenn ihr euren Lehrern mit Gesetzen kommen wollt. Ich denke, die wissen schon, was sie dürfen und was nicht. Und wenn ihr dann auf einmal mit so etwas ankommt, müsst ihr auch mit anderen Strafen leben.

Und jede Schule hat eine Hausordnung (nochmal etwas anderes), wobei hier die Möglichkeit besteht, Handys komplett im Schulgelände zu verbieten (öffentlich tragen usw.). Es ist zwar eine drastische Regel, aber an einigen Schulen so verlangt. Und da mit einen Handyverbot keine Gesetze verletzt werden, ist das sogar vollkommen legitim. Ganz genau heißt es:

Zitat:
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Paragraphen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.


Und ich glaube, dass es kein Gesetz gibt, welches Besagt, dass man ein Recht auf die Handynutzung hat. Es gibt für jede Handyfunktion eine Alternative, welche die Schule zur Verfügung stellen kann bei Notfällen. Und sofern es kein Notfall ist, schränkt das Handyverbot keine Grundrechte ein.

Ich will einfach damit sagen, dass SMS wie "Was machst du heute abend?" usw. auch bis nach dem Unterricht warten können.

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: ] - #2142839 - 15.12.2010, 17:20:16
Watermelon
frisc​h & f​rucht​ig​

Registriert: 19.04.2006
Beiträge: 794
Ort: Hannover
Antwort auf: Der Graf1987

a) Und jede Schule hat eine Hausordnung (nochmal etwas anderes), wobei hier die Möglichkeit besteht, Handys komplett im Schulgelände zu verbieten (öffentlich tragen usw.). Es ist zwar eine drastische Regel, aber an einigen Schulen so verlangt. Und da mit einen Handyverbot keine Gesetze verletzt werden, ist das sogar vollkommen legitim. Ganz genau heißt es:

Zitat:
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Paragraphen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.


b) Ich will einfach damit sagen, dass SMS wie "Was machst du heute abend?" usw. auch bis nach dem Unterricht warten können.


a) Sie haben eine Hausordnung, welche es in meinem Fall ja verbietet, das Handy sichtbar und offen - egal ob in den Pausen, den Freistunden oder im Unterricht zu tragen und damit droht, dass das Handy für bis zu 1 Woche eingesammelt wird. Und genau DAS ist gegen geltende Gesetze, denn Gegenstände dürfen auf Grund eines Verstoßes gegen eine Hausordnung nicht eingesammelt werden. Dem Eigentümer des Hauses steht nur zu,
1) zu bitten, das Gerät einzupacken
2) des Hauses zu verweisen
wobei bei Punkt 2) wieder der Fall ist, dass die Schule staatlich ist und das SchulG in Niedersachsen es nicht vorsieht, Geräte einzusammeln. - Wären wir jetzt in NRW, so dürfen Geräte für max. einen Tag eingesammelt werden und NICHT für eine Woche!

b) Ich bestreite nicht, dass Maßnahmen für die Nutzung von Handys während des Unterrichts okay sind. Mir geht es darum, dass ich auch in Pausen / Freistunden mein Handy nicht nutzen darf. Somit kann ich auch bis nach dem Unterricht warten und darf noch immer mein Handy laut Schulordnung nicht nutzen!
Dass man sein Handy während des Unterrichts in der Tasche lässt, ist doch normal. Es geht um die Zeit zwischen dem Unterricht!



Bearbeitet von Watermelon (15.12.2010, 17:21:41)
Bearbeitungsgrund: RSfix: "tag" in "Tag" verändert.
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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142944 - 15.12.2010, 21:26:35
Der Graf1987
Nicht registriert


Es ist bei so einen Thema ein regelrechtes Schattenboxen, da es zum einen nur wenige wirklich brauchbare Gesetzesvorlagen im Internet gibt und dann noch, dass in jeden Bundesland es etwas anders gehandhabt zu werden scheint.

Ich kann nur einmal kurz im Raum werfen, was ich eben noch entdeckt habe.

Antwort auf: Schulgesetz Baden-Württenberg

- Mitbringen eines Handys kann nicht verboten werden (Erreichbarkeit vor und nach der Schule, Schulweg ...)
- Im Unterricht muss das Handy ausgeschaltet bleiben
- Einschränkungen der Handynutzung in Pausen sind durch die Schulordnung möglich
- Bei Zuwiderhandlung (d. h. wenn das Handy schulordnungswidrig gebraucht wird) kann das Handy auch eingezogen werden => Aushändigung zeitnah an Schüler/innen oder Eltern
- Mitnahme von Handys in Prüfungen gilt als Täuschungsversuch


Quelle

Zwangsläufig landen wir bei der nächsten Frage. Was ist zeitnah?
Zeitnah bedeutet für das Gesetz, dass es in einer Relation zum Vergehen stehen muss und das keine weitere Zuwiderhandlung stattfinden kann.

Jetzt kommen wir zur entscheidenden Frage:
Warum darf ein Handy abgenommen werden?

Handys (zumindest die Mehrzahl davon) enthalten Aufnahmemöglichkeiten in Ton und Bild. Dadurch, dass die auch immer kleiner werden, ist so etwas schwer zu entdecken.

Hier wird die damit auftretende Problematik erlärt. Folgende Verstöße können mit einen Handy begangen werden, ohne zu telefonieren und SMS zu schreiben.
Ich füge die hier einmal bei, zusammen mit der Erklärung und der Auswirkung, welche entstehen können.

Heimliche Bildaufnahmen
Zitat:
Persönlichkeitsrechtsverletzung
Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufnahmen mit der Absicht erstellt werden, sie später der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Erfährt der Betroffene von der heimlichen Aufnahme, kann er hiergegen zivilrechtlich vorgehen.


Warnung! Spoiler! (Veröffentlichung (Zu groß, daher im Spoiler)
Veröffentlichen der Fotos oder Filme
Dagegen liegt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) erst vor, wenn eine Aufnahme ohne Einwilligung des Betroffenen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird. Ein Verbreiten ist zum Beispiel anzunehmen, wenn von den mit dem Fotohandy erstellten digitalen Bildern Papierabzüge angefertigt und diese anschließend dritten Personen zur Verfügung gestellt werden. Ein Verbreiten setzt also stets die Weitergabe in körperlicher Form voraus, sodass insbesondere der elektronische Versand nicht das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens erfüllt. Hier kann allerdings ein öffentliches Zurschaustellen vorliegen. Ein öffentliches Zurschaustellen ist zum Beispiel zu bejahen, wenn die digitalen Bilder auf einer Homepage frei zugänglich zum Abruf bereitgestellt würden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein bloßes "Herumzeigen" heimlich gemachter Personenfotos im nicht-öffentlichen Bereich keinen Verstoß gegen § 22 KunstUrhG darstellt. Eine Abgrenzung des öffentlichen vom nicht-öffentlichen Bereich - etwa wenn heimlich mit dem Handy erstellte Personenfotos per MMS an Mitschüler weitergeschickt werden -, hat dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 15 Absatz 3 Urheberrechtsgesetz zu erfolgen, das heißt es kommt darauf an, ob der Empfänger eines Bildes mit dem Ersteller persönlich verbunden ist. Eine persönliche Verbundenheit ist bei Verwandten und engen Freunden gegeben und wird wohl auch für die Mitglieder einer einzelnen Schulklasse zu bejahen sein. Die Einzelheiten sind insoweit aber in der Rechtsprechung nicht geklärt beziehungsweise umstritten. Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild löst insbesondere zivilrechtliche Rechtsfolgen aus (vor allem einen Unterlassungsanspruch). Liegt eine vorsätzliche Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor, kann dies sogar zu einer Strafbarkeit nach § 33 KunstUrhG führen.



Heimliche Tonaufnahmen


Antwort auf: Persönlichkeitsrechtsverletzung und Straftat
Wesentlicher klarer ist die Rechtslage, wenn mittels digitaler Aufzeichnungsgeräte heimlich das im Unterricht gesprochene Wort einer Lehrkraft aufgezeichnet oder die Aufzeichnung anderen Personen zur Verfügung gestellt wird. Denn nach § 201 StGB ist es strafbar das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder die Aufnahme gebraucht (zum Beispiel vorgespielt) beziehungsweise Dritten zugänglich zu machen (zum Beispiel Überlassen des Tonträgers). Das Gesetz sieht dabei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Eine Nichtöffentlichkeit im Sinne des § 201a StGB liegt immer dann vor, wenn das Wort nicht an die Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis, der etwa aufgrund der sachlicher Beziehungen miteinander verbunden ist, gerichtet ist. Damit erfolgt wohl auch der Vortrag einer Lehrkraft vor der Schulklasse in der Nichtöffentlichkeit, zumal § 201 StGB gerade keine Vertraulichkeit voraussetzt. Rechtsprechung zu dem speziellen Fall der heimlichen Tonaufnahme im Unterricht gibt es aber - soweit ersichtlich - bislang nicht. Im Übrigen scheidet eine Strafbarkeit nach § 201 StGB aus, wenn der Täter befugt eine Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes erstellt. Eine Befugnis ist insbesondere zu bejahen, wenn der Betroffene (auch stillschweigend) einwilligt oder Rechtfertigungsgründe, wie Notwehr, vorliegen. Schließlich können sich insoweit noch komplizierte Abwägungsfragen im Einzelfall ergeben, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Im Übrigen ist zu beachten, dass auch das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt und zum anderen Personen erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig sind.


Anders gesagt, man versucht Gesetzesverstöße vorbeugend zu verhindern. Vor allem bei den unter 14-jährigen ist also ein Handyverbot vollkommen okay, da diese ansonsten gar nicht belangt werden können. Und darüber hinaus, sprich ab 14 aufsteigend, macht es Sinn, Handys auch in den Pausen zu verbieten, zum einen zur Gleichberechtigung, und zum anderen zum Schutz der Schüler. Denn Unwissenheit schütz nicht vor Strafe und ich denke mit 15 oder (in diesem Fall hier) mit 18 braucht man keinen Prozess am Hals.
Voraussetzung ist, dass die Hausordnung ein Handyverbot vorschreibt.

Warnung! Spoiler! (Inhalt der Hausordnung)

In der Hausordnung sollten zum einen Vorgaben gemacht werden, ob und in welchem Umfang Handys und digitale Abspiel- und Aufzeichnungsgeräte in die Schule mitgebracht sowie dort verwendet werden dürfen. Hier sehen die meisten heute an Schulen existierenden Hausordnungen für Handys vor, dass diese zumindest im Unterricht vollständig ausgeschaltet zu sein haben (Stummschalten reicht also nicht). Dies ist rechtlich unproblematisch. Es gibt aber auch Schulen, deren Hausordnungen generell verlangen, dass solche Geräte während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben (was rechtlich wohl ebenfalls noch zulässig ist). Ob im Übrigen schon das bloße Mitbringen solcher Geräte (im ausgeschalteten Zustand) untersagt werden kann, erscheint fraglich.

Weiterhin empfiehlt sich die Festlegung, welche Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen. Dabei muss beachtet werden, dass zunächst Erziehungsmaßnahmen (auch pädagogische Maßnahmen oder erzieherische Einwirkungen genannt) in Betracht zu ziehen sind. Dies gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW). Zu den Erziehungsmaßnahmen gehört die Ermahnung, aber auch die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht stören ( § 53 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz NRW). In der Hausordnung kann also problemlos vorgesehen werden, dass etwa ein Handy der betreffenden Schülerin oder dem Schüler durch eine Lehrkraft wegzunehmen ist, wenn es entgegen den Regelungen der Hausordnung verwendet wird.


Warnung! Spoiler! (Längerfristiges Einziehen von Geräten problematisch)

Da von den Schülerinnen und Schüler mitgebrachte Handys oder Aufnahme- beziehungsweise Abspielgeräte aber weiterhin in deren Eigentum beziehungsweise im Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten stehen, dürfen diese nicht dauerhaft eingezogen werden, sondern sind zurückzugeben, sobald durch sie keine Störung mehr zu befürchten ist. Letzteres dürfte in der Regel bei den hier genannten Geräten zumindest mit Ablauf des Schultages der Fall sein. Entsprechendes sollte die Hausordnung vorsehen. Darüber hinausgehende pauschale Regelungen in der Hausordnung (etwa Einziehung für mehrere Wochen oder sogar bis zum Ende eines Schuljahrs) sind dagegen in der Regel wohl nur schwer mit dem stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) zu vereinbaren. Aus dem gleichen Grund erscheinen auch Regelungen in der Hausordnung problematisch, die von vornherein die Rückgabe von bestimmten formalen Anforderungen, wie einem schriftlichen Antrag, abhängig machen. Insoweit ist aber im Detail mangels ergangener Rechtsprechung noch vieles rechtlich ungeklärt.


Einfach gesagt: Es ist möglich nach der Gesetzeslage ein Handy einzuziehen, egal ob es in der Pause oder im Unterricht zu sehen ist, wenn es in der Schulordnung verboten ist. Die Dauer ist variabel und muss im Verhältnis zum Vergehen stehen. Wobei hier wieder ein Problem auftritt. Jeder findet etwas anderes als verhältnismäßig passend.

Ich fasse ganz kurz zusammen:
Handy wegnehmen im Unterricht- grundsätzlich ja, wenn dadurch Betrug bei Test´s oder Störungen im Unterricht stattfindet
Handy wegnehmen in Pausen - ja, wenn die Hausordnung ein Handyverbot vorsieht
Dauer der Einbehaltung des Handys richtet sich nach dem Verhältnis des Verstoßes oder, wenn in der Hausordnung eine Dauer angegeben ist, nach der vorgegebenen Zeit.

Nachposter: Ja sind sie, wie ich hier jetzt erklärt habe.


Bearbeitet von Der Graf1987 (15.12.2010, 21:29:20)

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: Watermelon] - #2142945 - 15.12.2010, 21:27:01
DW2005
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 04.06.2005
Beiträge: 517
Gut, die Schulordnung darf also Regeln ergänzen. Jetzt wird gesagt, dass das offene Tragen von elektronischen Geräten verboten ist. Auch während Freistunden und Pausen.
Sind die Lehrer dann dazu berechtigt (nicht nur befugt) diese einzusammeln?

Liebe Grüße
_________________________
DW2005

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Re: Dürfen Lehrer volljährigen Schülern Handys abnehmen? [Re: DW2005] - #2143449 - 16.12.2010, 19:21:00
Caramelbonbon
Nicht registriert


Hey,

ich finde Der Graf1987 hat bereits gut dargestellt und erläutert, warum es legitim ist, wenn Lehrer das Handy von Schülern einfordern, wenn du dich damit nun immer noch nicht zufrieden geben kannst, Watermelon, dann solltest dich einfach an Leute vom Fach (Juristen) wenden, die dir da vielleicht noch besser Auskunft geben können, als es uns möglich ist.

Des Weiteren ist mir immer noch nicht klar, was daran so schlimm ist, sein Handy in den Pausen nicht zu benutzen und zur Verfügung zu haben, du hast das Internetargument angebracht, aber verfügt eure Schule über keinen Computerraum und du wirst wohl kaum für all deine Hausaufgaben Internet benötigen und falls es euch nicht möglich ist, von der Schule aus ins Internet zu gehen, kannst du diese Aufgaben immer noch Zuhause erledigen.

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