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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1969897 - 03.04.2010, 11:50:37
WiNo2k
​Knuddelsteam

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Hi,

grundsätzlich hast du recht. Gem. § 11 II 1 Nr. 2 WPflG ist das möglich, dass du auf Antrag dich befreien kannst.

Dort steht ja: "Deren zwei Geschwister (...)" und dazu zählen dann auch die Halbgeschwister o. ä.

Zitat:
Geschwister sind weitere gemeinsame Kinder der Eltern oder Kinder der Mutter oder des Vaters mit einem anderen Partner (Halbgeschwister) oder auch Kinder von neuen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (Stiefgeschwister) der Eltern.


Demnach dürfte es da kein Problem geben.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: WiNo2k] - #1978322 - 14.04.2010, 20:16:21
Jannemann89
Blubb​idiBl​ubb​

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Aber um genaue Auskunft zu bekommen, wüsste ich 2 möglichkeiten.

1. Du rufst einen Wehrdienstberater an.

2.Oder du besuchst eine Messe wo die Bundeswehr vertretten ist.


MfG


p.s:Wenn du bei einem Wehrdienstberater anrufst musste ja ncith deinen Namen nennen.Sofern du Angst haben solltest,der würde dich dann direkt einziehen, wenn es gehen würde. :-P
_________________________
Was soll ich im Himmel ?
Da kenn ich eh keinen.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1979462 - 16.04.2010, 16:03:26
Lieblingsbär
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Antwort auf: Dragon2211
Ich habe mal eine Frage, wie das bei Halbgeschwistern aussieht. Meine Halbschwester, sowie Halbbruder waren beide schon bei der Bundeswehr.[img]http://j.imagehost.org/0803/00008183.gif[/img]
Wenn die zwei erstgeborenen schon bei der Bundeswehr waren, muss das dritte Kind ja nicht mehr gehen. Zählt das bei Halbgeschwistern auch oder müssen es die Kinder der leiblichen Eltern sein?

Lg


Hast Du überhaupt schon Post vom zuständigen KWEA (Kreiswehrersatzamt)? Wenn nicht, würd' ich mir darüber noch gar keine Gedanken machen.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1986670 - 27.04.2010, 12:21:28
Tidus90
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Mal drei kleine Fragen:

Ich würde gerne einen Antrag stellen, dass ich zu 'nem bestimmten Datum (1.Juli) (sofort) eingezogen werde. Habe zwar von mehreren schon gehört, dass das gehen soll, aber ich fand bislang nur (seriöse) Informationen, dass man mit 17 einen besonderen Antrag stellen kann, jetzt schon eingezogen zu werden. Aber auch dort konnte ich nicht entnehmen, wie/wo man diesen Antrag stellen kann. Hat davon jemand eine Ahnung?

Und meine zweite Frage ist, wie es während der AGA-Zeit bzw. während des gesamten Grundwehrdienstes eigentlich mit Arztterminen aussieht. Ich habe zum Beispiel eine meiner jährlichen Untersuchungen am 2. Juli. Wenn ich am 1. Juli gezogen wäre, würde der ja genau drin liegen. Einfach verschieben geht auch nicht, da man auf so einen Termin mehrere Monate warten muss und die sehr viel vorher festlegen muss. Muss ich da irgendwie auch einen Antrag (vor Einzug) stellen, dass ich da auch wirklich am 2. Juli zum Arzt kann? Ist nun mal kein Allgemeinarzt, sodass ich bezweifle, dass das einfach vor Ort gemacht werden kann. Außerdem muss ich ja alle paar Wochen zu Routineuntersuchungen. Muss ich dann das auch der Bundeswehr Bescheid geben und meinem Allgemeinarzt, damit das dann während der AGA (usw) dort übernommen werden kann beziehungsweise die Ergebnisse zu meiner Ärztin geschickt werden (reines Blutabnehmen) oder muss ich dann (auf Antrag) immer für einen Tag nach Berlin zu meiner Ärztin?

Und dann noch: Sofern ich nicht am 1. Juli gezogen werde, würde die Hochzeit meiner Schwester wahrscheinlich in der Zeit des Grundwehrdienstes liegen. Kann man sich für die Hochzeit eines Verwandten frei nehmen und wenn ja, wieviele Tage? Die Hochzeit ist nämlich nicht in Berlin und sie würde einen Tag vorher anreisen und ich sollte eigentlich auch einen Tag vorher mitanreisen. (Wie sieht es bei der eigenen Hochzeit, falls die in der Zeit des Grundwehrdienstes liegt, aus? Kriegt man da auch paar Tage mehr frei, wegen Planung/Organisation vor Ort und so weiter?!)


Ich erwarte jetzt nicht, dass hier alle Fragen (100 % sicher) beantwortet werden können, da ich wahrscheinlich beim KWEA eh nocheinmal anrufen muss. Ich möchte nur nicht unbedingt mit 1000 Fragen am Telefon kommen, weshalb ich probiere soviele wie möglich vorher zu klären und zu oben genannten fand ich bisher einfach keine (zufriedenstellende) Antwort. :-)

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1986687 - 27.04.2010, 13:20:45
Tidus90
Nicht registriert


Ich nochmal:

Meine erste Frage hat sich schon erledigt. :-)

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1986781 - 27.04.2010, 15:35:22
WiNo2k
​Knuddelsteam

Registriert: 28.04.2006
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Ort: North Cost
Hi,

zu 1 kann ich noch nichts genaueres sagen... Was ich mich bei dir jedoch frage, ist, ob du überhaupt zugelassen wirst, den Grundwehrdienst abzuleisten, wenn du im stätig wiederkehrenden Rhythmus zum Arzt musst...

Ich frag mich grad auch, ob du überhaupt schon gemustert wurdest... sonst hätte der Amtsarzt beim Kreiswehramt eigtl. darüber hin unterrichtet werden sollen.

zu 2: Gem. § 5 I SUV (Soldatenurlaubsgesetz) hast du einen Anspruch in deiner Grundwehrdienstzeit auf Erholungsurlaub. Dieser beträgt i. d. R. 20 Werktage.

Darüber Hinaus sei es dir auch freigestellt, für den besonderen Anlass der Hochzeit Sonderurlaub, (ohne Verdienstbezügen also) gem. § 12 SUV, zu nehmen.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: WiNo2k] - #1987200 - 28.04.2010, 07:43:21
Tidus90
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Also ich hatte meine Musterung entweder vor einem oder vor 2 Jahren, weiß das nicht mehr so genau. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wusste zumindest der Internist vom KWEA Bescheid (also indirekt... sie kann sich ja denken, dass ich dann öfters hin muss^^). Das "alle paar Wochen" ist ja wie gesagt sowieso nur Blutabnehmen und kein großes Ding. ;-)

Und das es ein Soldaten(urlaubs)gesetz gibt... das hätte ich mir wohl denken müssen, danke. :-D

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1987449 - 28.04.2010, 15:59:19
WiNo2k
​Knuddelsteam

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Da ich auf deiner ersten Frage so ziemlich aufm Schlauch stehe und auch keine rechtlichen Grundlagen bzgl. Dessen finden kann, schlage ich dir vor, einfach mal eine Anfrage via Email an KWEABerlin@Bundeswehr.org zu schicken.

Sie müssen es dir ganz sicher sagen können.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: WiNo2k] - #1987489 - 28.04.2010, 17:02:42
Dave20009
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hmmz, also die vom Kreiswehrdings Koblenz haben mir Brief zurück geschickt das ich trotz ärztlichem Attest wo wiederkehrende Rückenschmerzen, wiedekehrende starke Bauchschmerzen aus ungeklärter ursache und wiederkehrende Nesselsucht bescheinigt wurde zur Musterung muss. In dem Brief war eine erlaubnis drin das ich mit 17 schon gemustert werden darf, dies unterschrieben meine eltern gottseidank nicht, eine 2 seitige KDV mit ausführlicher Begründung habe ich ebenfalls geschrieben, ausserdem sind noch folgende punkte bei mir zu beachten. Hatte noch keine kinderkrankheiten, wurde das erste und letzte mal als baby geimpft aber nicht gegen alles, dazu kommt noch pseudokrupp, röngtenbilder von einem radius köpfchen bruch, kann nicht schwimmen, bin nach ca. 1Km kaputt (nicht körperlich fit), angst in engen geschlossenen räumen, manchmal mikräne anfälle usw.


Ich möchte meine zukunft anders gestalten OHNE Bundeswehr :-P

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1989165 - 01.05.2010, 19:16:30
Lieblingsbär
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Antwort auf: Dave20009
hmmz, also die vom Kreiswehrdings Koblenz haben mir Brief zurück geschickt das ich trotz ärztlichem Attest wo wiederkehrende Rückenschmerzen, wiedekehrende starke Bauchschmerzen aus ungeklärter ursache und wiederkehrende Nesselsucht bescheinigt wurde zur Musterung muss. In dem Brief war eine erlaubnis drin das ich mit 17 schon gemustert werden darf, dies unterschrieben meine eltern gottseidank nicht, eine 2 seitige KDV mit ausführlicher Begründung habe ich ebenfalls geschrieben, ausserdem sind noch folgende punkte bei mir zu beachten. Hatte noch keine kinderkrankheiten, wurde das erste und letzte mal als baby geimpft aber nicht gegen alles, dazu kommt noch pseudokrupp, röngtenbilder von einem radius köpfchen bruch, kann nicht schwimmen, bin nach ca. 1Km kaputt (nicht körperlich fit), angst in engen geschlossenen räumen, manchmal mikräne anfälle usw.


Ich möchte meine zukunft anders gestalten OHNE Bundeswehr :-P


Ich hatte auch vor, meine Zukunft ohne die Bundeswehr zu gestalten. Mittlerweile bin ich froh, bei der Bundeswehr gelandet zu sein, auch wenn ich 'nur' meinen Neunmonatigen Grundwehrdienst leiste.

Schön und gut, aber Impfungen werden beim Bund problemlos nachgeholt - kein Grund ausgemustert zu werden.
Kinderkrankheiten hatte ich auch keine - Also kein Grund ausgemustert zu werden
Dass Du nicht schwimmen kannst, ist auch kein Problem für die Bundeswehr
Die Fitness, das stört die bei der Tauglichkeitsfeststellung auch überhaupt nicht.....

Zu den anderen Gesundheitsbezogenen Angaben kann ich nichts sagen, klingt aber schon so, als wenns da zur Ausmusterung reicht. Nehm zur Musterung dann aber sämtliche ärztliche Atteste und Bescheinigungen mit...

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1989440 - 02.05.2010, 12:07:50
Mordor Ork

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Beiträge: 8.869
Dave20009, das Problem dabei ist, dass man bereits aus deinen Attesten erkennen kann, dass du dich einfach nur drücken möchtest. Ich kann es nachvollziehen - denn durch den Zivildienst konnte ich mein Studium auch erst ein Jahr später antreten. Fand ich damals auch nicht so klasse.

Nur welches deiner Symptome sollte dich denn nun wirklich so stark einschränken, dass du keinen Wehr- oder Zivildienst leisten könntest? Rückenschmerzen - wenn sie "wiederkehrend" sind, dann hat nicht mal dein Hausarzt angenommen, dass du wirklich beeinträchtigt bist, sonst hätte er sie "chronisch" genannt - das hätte dann auch zur Ausmusterung gereicht.
Wiederkehrende Bauchschmerzen werden vielleicht dazu führen, dass du dich öfter mal Krank meldest, aber beeinträchtigen dich ebenfalls nicht jeden Tag so massiv, dass du für den Dienst ungeeignet wärst.

Die Nesselsucht - ok, bei allergischen Themen (und da zähle ich es nun einfach mal dazu) sind die immer etwas empfindlicher, denn bei einer Wespenstichallergie ist es nicht unbedingt günstig jemanden lange durch den Wald laufen zu lassen. Nur ist die Nesselsucht keinesfalls lebensbedrohlich oder hinreichend beeinträchtigend.
Beim Pseudokrupp fehlt ebenfalls der chronische Verlauf. Denn der dürfte dich eigentlich nur betreffen, wenn du gerade einen Infekt hast. Nur bei dem Infekt ist jeder arbeitsunfähig - egal ob mit oder ohne Pseudokrupp.

Das mit der Radiusköpfchenfraktur glaubst du hoffentlich selbst nicht. ;-) Das hatte ich im Februar - 10 Tage später habe ich wieder gearbeitet. Deshalb ausgemustert zu werden, wäre wirklich übertrieben.

Da sind sicherlich einige Dinge dabei, die möglicherweise zu einer Ausmusterung führen könnten, aber nichts davon ist so schlimm, dass man direkt anhand des Attests erkennen kann, wie stark beeinflusst jemand davon wirklich ist. Mit ein bisschen Glück bekommst du damit T3, womit du heutzutage quasi eh nicht mehr gezogen wirst. Aber das kommt auch darauf an, ob der Arzt bei deiner Musterungsstelle seine Quote schon erreicht hat, oder nicht.

Versuche lieber den Zivildienst als Chance zu sehen, Erfahrungen fürs Leben zu sammeln. Gerade wenn du später einmal medizinische oder soziale Berufe erlernen möchtest, kannst du schon mal eine Menge lernen, was dir deine Ausbildung oder dein Studium deutlich erleichtern wird.
Vor allem aber hast du bereits etwas gearbeitet, BEVOR es ernst wird. Im Zivildienst oder bei der Bundeswehr kannst du dir Fehler erlauben, ohne dass deine Zukunft davon abhängt. Wenn du aber bei der Ausbildung Mist baust und deine Stelle verlierst, kann es bös ausgehen.

Mordor Ork
_________________________
Nichts auf der Welt ist gerechter verteilt als der Verstand, denn jeder glaubt genug davon zu haben.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: Mordor Ork] - #1990079 - 03.05.2010, 14:05:54
Tidus90
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Antwort auf: WiNo2k
einfach mal eine Anfrage via Email an KWEABerlin@Bundeswehr.org zu schicken.



Kann man das einfach so? Wenn ja, muss ich da die Personenkennziffer und Vorgangsnummer mit nennen oder einfach nur die Frage stellen? Dann würde ich in Zukunft das eher vorziehen. ^^


Habe mal eine Frage, die eher weniger mit Formalien zu tun hat und das kann wohl auch nur jemand beantworten, der seinen GWD schon hinter sich hat/dabei ist:

Wie ist das beim GWD/bei der AGA mit Geburtstagen? Werden die "unter den Teppich gekehrt", wird da irgendetwas (morgens) kurz gemacht oder muss da der Geburtstaghabende sogar irgendetwas besonderes machen?!
Ich mag sowas nämlich gaaaaar nicht und wünschte, dass das total ignoriert wird. Habe am 5.10., als wäre das mein 2. Tag, wenn ich am 4.10 gezogen werde. Habe da echt keine Lust, schon am 2. Tag irgendwie besonders aufzufallen oder dann irgendetwas bestimmtes zu machen. Aus meinem Bekanntenkreis war leider keiner die letzten 20 Jahren beim Bund. ;-(

Achja: Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass man bei einer Einberufungsplanung für den 4.10. trotzdem noch kurzfristig zum 1.7. eingezogen wird? (Da 1.7. noch 9 Monate dauert und 4.10 6 Monate, bringt mir das nichts, weswegen ich doch erst zum 4.10. hinwill)
Wenn's nicht gerade unwahrscheinlich ist, würde ich das vorher alles regeln, etc., damit ich nicht unter Umständen innerhalb von 5 Tagen alles hetzend klären/besorgen/etc muss.
Und ist die Einberufung für spätstens 4.10. jetzt 100 % (99,9%) sicher? Ich arbeite nebenbei ja unter anderem als Nachhilfelehrer und würde dann jetzt endgültig bescheid geben, dass ich nächstes Jahr tatsächlich nicht zur Verfügung stehe. Man will sich dann ja auch bald um einen neuen Nachhilfelehrer bemühen.

Nicht, dass ich dann mein Studiumsplatz auf nächstes Jahr verschiebe und meinen Nachhilfelehrerjob absage und dann doch nicht gezogen werde. Wenn das nämlich passieren kann, dann würde ich da nochmal direkt hinschreiben, dass ich spätstens wirklich zum 4.10. eingezogen werde. Wenn das aber sowieso klar ist, brauch ich das ja nicht extra formal nochmal machen.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1990813 - 04.05.2010, 18:29:26
Lieblingsbär
Nicht registriert


Moin,

zu der Sache mit der E-Mail - kann ich Dir leider keinen Rat geben. Aber da ich gerade meinen Wehrdienst ableiste, kann ich Dir zu den anderen Punkten was beisteuern.

Und zu deinem Geburtstag: Mach Dir da mal keine Sorge, in der Regel wissen deine Ausbilder nicihtmal, dass Du Geburtstag hast - und besonders in den ersten Tagen ist denen das auch Scheiss egal. Das Programm in den ersten Wochen der Allgemeinen Grundausbildung werden recht hart vom Programm, so dass da gar keine Zeit für ein kleines Geburtstagsvergnügen ist. Deine Kameraden werden das in der Regel auch nicht wissen, ausser aber du erzählst es oder sie erfahren deine PK.

Bei mit in der Stammeinheit ist es aber so, dass beim Morgendlichen Kompanieantreten den Geburtstagskindern gratuliert wird, vor versammelter Mannschaft. Aber keine Sorge - das wird bei Dir sicherlich nicht passieren.
Und selbst wenn's so wäre, bist du selbstverständlich nicht verpflichtet, da irgendwas zu machen. Das wird nicht mal bei mir in der Stammeinheit gemacht. Da trinkt man Abends unter den Kameraden eventuell mal auf Stube das eine oder andere Bierchen, mehr aber auch nicht.


Und zum Einberufungszeitraum: Mein Oberfeldwebel hat mir mal gesagt, dass man in der Regel (!!!) bis spätetestens einem Monat zum Einzugstermin einberufen wird, d.h. Einberufung zum 1.7: Man bekommt die Einberufung bis spätestens 31.5. Zugestellt. Ist aber leider nicht immer so, das sich teilweise der Bedarf an Soldaten in den einzelnen Streitkräften und Kasernen ändert.

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen :)


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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1991036 - 05.05.2010, 07:59:52
Tidus90
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Ohja, konntest du, danke. ^^
Dann kann ich ja froh sein, dass ich unter Umständen schon gleich am zweiten Tag Geburtstag hab. *fg*

Das mit dem einem Monat finde ich jetzt aber wieder verwirrend. Bei meinem Schreiben stand nämlich ausdrücklich Einzug für 1.07. bis spätstens zum 26.06. Aber vllt. ist das dann ja wirklich nur die Ausnahme. (Absicherung, damit sich dann danach keiner beschweren kann) :-)
Habe mich jetzt sowieso erstmal schon für die Geburtstagsfeiern in dem Zeitraum unter Vorbehalt angemeldet, beim Rest warte ich noch. Wenn ich doch zum 1.07. eingezogen werde, werde ich schon nicht so einen Pech haben und kurz vorher Bescheid kriegen. :-D

Ich weiß nur, als mein Schwager damals wenige Tage vor Weihnachten seine Einberufung für 01.01. bekam und erst am letzten Tag die Bestätigung, dass er nicht hin muss (wegen Ausbildung) zurück bekam. Meine Schwester hatte sich schon von ihm verabschiedet. :-D

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #1991153 - 05.05.2010, 15:10:59
WiNo2k
​Knuddelsteam

Registriert: 28.04.2006
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Ort: North Cost
Antwort auf: Tidus90
Antwort auf: WiNo2k
einfach mal eine Anfrage via Email an KWEABerlin@Bundeswehr.org zu schicken.



Kann man das einfach so? Wenn ja, muss ich da die Personenkennziffer und Vorgangsnummer mit nennen oder einfach nur die Frage stellen? Dann würde ich in Zukunft das eher vorziehen. ^^


Klar, warum denn auch nicht. Es handelt sich um eine unverbindliche Anfrage, die aber schon detailliert genug sein sollte, so dass sie auch den Sachverhalt verstehen.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: WiNo2k] - #1993986 - 09.05.2010, 20:18:27
Jonnylev
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Ganz ehrlich, ich verstehe gar nicht so wirklich wo das Problem bei der Bundeswehr ist.
Die Mütter freuen sich doch eigentlich, wenn ihre Kinder endlich die Betten selbst beziehen %-)

Spaß beiseite, man kann meines Wissens selbst angeben, ob man auch ins Ausland möchte.
Und wenn man irgendetwas gegen Waffen hat, na gut, arbeitet man halt in der Küche.

Ich sehe es an sich fast wie beim THW (Kannst du dich übrigends für 6 Jahre verpflichten und hast damit automatisch die Bundeswehr weg. Das könntest du dann auch bei der Musterung erwähnen.

Wenn du noch Fragen zu diesem Weg über das THW haben möchtest kannst du mich gerne im Chat mal anschreiben :-)
_________________________
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Re: Bundeswehr Musterung [Re: Jonnylev] - #1995918 - 12.05.2010, 15:43:05
Lieblingsbär
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Antwort auf: Jonnylev
Ganz ehrlich, ich verstehe gar nicht so wirklich wo das Problem bei der Bundeswehr ist.
Die Mütter freuen sich doch eigentlich, wenn ihre Kinder endlich die Betten selbst beziehen %-)

Spaß beiseite, man kann meines Wissens selbst angeben, ob man auch ins Ausland möchte.
Und wenn man irgendetwas gegen Waffen hat, na gut, arbeitet man halt in der Küche.

Ich sehe es an sich fast wie beim THW (Kannst du dich übrigends für 6 Jahre verpflichten und hast damit automatisch die Bundeswehr weg. Das könntest du dann auch bei der Musterung erwähnen.

Wenn du noch Fragen zu diesem Weg über das THW haben möchtest kannst du mich gerne im Chat mal anschreiben :-)


Tschuldige, wenn ich das so salopp sage...

Aber in 99,9% der Fälle handelt es sich hier um Grundwehrdienstleistende, die einfach nur um Rat und Auskunft bitten, und Du wirfst hier einfach mal so einen Auslandseinsatz hinein....

Und keine Sorge, ich konnte auch vor der Bundeswehrzeit mein Bett selber beziehen und meinen Kleiderschrank aufräumen und aufgeräumt lassen....

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #2019162 - 06.06.2010, 13:43:01
Jannemann89
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Ort: Mülheim a.d.Ruhr,Germany
Wegen dem Auslandseinsatz nochmal.

Ob man sich bereit erklärt und einen Auslandseinsetzt mit machen würde, muss man nur bejaen wenn man sich länger verpflichtet. (Ab Soldat auf Zeit für 4 Jahre mindestens meines Wissens)

Für Grundwehrdienstleistende, was die meisten sein werden am Anfang zumindest, kommt die Frage gar nicht, weil Grundwehrdienstleiste nie in einen Auslandseinsatz kommen werden.

Janni.
_________________________
Was soll ich im Himmel ?
Da kenn ich eh keinen.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: Jannemann89] - #2019707 - 06.06.2010, 22:59:58
Data
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Antwort auf: Jannemann89
Wegen dem Auslandseinsatz nochmal.

Ob man sich bereit erklärt und einen Auslandseinsetzt mit machen würde, muss man nur bejaen wenn man sich länger verpflichtet. (Ab Soldat auf Zeit für 4 Jahre mindestens meines Wissens)

Für Grundwehrdienstleistende, was die meisten sein werden am Anfang zumindest, kommt die Frage gar nicht, weil Grundwehrdienstleiste nie in einen Auslandseinsatz kommen werden.

Janni.


Auch freiwillig länger Wehrdienstleistende (FWDL 23) können durchaus in den Auslandseinsatz geschickt werden und um überhaupt zu verlängern, sei es auch nur einen Monat, musst du dich dazu bereiterklären auch ins Ausland geschickt zu werden.

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Re: Bundeswehr Musterung [Re: ] - #2020416 - 07.06.2010, 18:49:25
Lieblingsbär
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Antwort auf: Data
Antwort auf: Jannemann89
Wegen dem Auslandseinsatz nochmal.

Ob man sich bereit erklärt und einen Auslandseinsetzt mit machen würde, muss man nur bejaen wenn man sich länger verpflichtet. (Ab Soldat auf Zeit für 4 Jahre mindestens meines Wissens)

Für Grundwehrdienstleistende, was die meisten sein werden am Anfang zumindest, kommt die Frage gar nicht, weil Grundwehrdienstleiste nie in einen Auslandseinsatz kommen werden.

Janni.


Auch freiwillig länger Wehrdienstleistende (FWDL 23) können durchaus in den Auslandseinsatz geschickt werden und um überhaupt zu verlängern, sei es auch nur einen Monat, musst du dich dazu bereiterklären auch ins Ausland geschickt zu werden.


Richtig. Um den Wehrdienst freiwillig zu verlängern ist es Voraussetzung, sich bereit zu erklären an einem Auslandseinsatz der Bundeswehr teilzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit, als FWDL 23er in den Auslandseinsatz geschickt zu werden, ist aber aufgrund der benötigten Zusatzausbildung und der zu geringen Restdienstzeit nach Rückkehr (sollten aufgrund von Urlaub, Auskleidung & Co mindestens 2 Monate betragen) sehr gering.

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