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Jugendschutzgesetzt für Kino's - #1904157 - 19.12.2009, 20:03:06
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Hallo, ich (14) und meine beste freundin (13) wollten zu Saw 6 ins Kino gehen. Da ihr ja bestimmt auch alle wisst ist der ab 18. Da hatten wir uns gedacht gehen wir mit ihrem Bruder rein (21). Jetzt wollte ich fragen ob ich in Filme reinkomme die ab 18 sind, wenn ich jemanden der über 18 ist dabei habe? Wäre nett wenn ihr mir das mal hierrein schreibt. Ich hoffe ich habe die richtige kategorie gefunden =D.
Könnt mich auch im Chat per /m anschreiben.

MfG

WoB BoY 24
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: WoB BoY 24] - #1904166 - 19.12.2009, 20:24:16
Kall Mou Dei
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Also er Jugendschutz setzt keinen Oô + Deppenapostroph. Arg... mir dreht sich immer der Magen um wenn ich das lese. :-:

Nein, du kommst natürlich NICHT ins Kino rein. Das geht nur bei Filmen ab 12, wo man als U12 mit den Eltern oder so reingeht.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1904193 - 19.12.2009, 21:10:10
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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achsou =D weil ich habe von nem Kumpel gehoert das das gehn soll.....
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: WoB BoY 24] - #1904197 - 19.12.2009, 21:17:43
Wacken Open Air
Nicht registriert




Grundsätzlich nur dann, wenn du einen weniger regelgebildeten Kontrolleur triffst. Die Regeln sind aber so, wie Kall Mou Dei es schon sagte: ist ein Film ab 18, dann musst du auch 18 sein. Die sind echt nicht umsonst ab genau DEM Alter..meistens.

Manuel.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1904200 - 19.12.2009, 21:22:40
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Beiträge: 9.743
Ort: Wolfsburg
naja aber auf so bestimmten seiten im Internet kann man sie ja trotzdem gucken... naja im Cindemaxx in Wolflsburg kontrollieren die während des filmes desswegen geht das glaube ich eher nicht. =(
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: WoB BoY 24] - #1904462 - 20.12.2009, 11:57:31
LadyNo
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Antwort auf: WoB BoY 24
naja aber auf so bestimmten seiten im Internet kann man sie ja trotzdem gucken... naja im Cindemaxx in Wolflsburg kontrollieren die während des filmes desswegen geht das glaube ich eher nicht. =(


Jetzt mal etwas OT aber, die kontrollieren während des Films!?!?!?
Denen würd ich aber was erzählen, ich will doch nicht mitten im Film von so nem Idioten gestört werden der meinen Ausweis sehn will, soweit kommts noch!


Bearbeitet von LadyNo (20.12.2009, 11:57:55)

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1904715 - 20.12.2009, 17:01:26
Day
Nicht registriert


Geht es nicht einfach so, dass eure Brüder euch die Karten schon mal kaufen & den Verkäufern sagen das sie auf ihre Kumpels warten & die Karten schon mal im Vorraus kaufen wollen & dann nehmt ihr die Karten & geht in den Kinosaal rein?!

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1904720 - 20.12.2009, 17:06:49
Wacken Open Air
Nicht registriert



Gegenfrage, Day: musst du dafür sorgen, dass die Brüder sich strafbar machen? Das tun die nämlich, fürchte ich. Generell wird kontrolliert - wenn der Film ab 18 ist, dann wird man schon schauen, ob die Kunden ANNÄHERND 18 sind, wenn nicht, wird gefragt. Und dann haben sich die Käufer der Karten strafbar gemacht (also wenn die es an Jüngere WEITERGEBEN meine ich).

Manuel.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1904721 - 20.12.2009, 17:06:50
UnknownSubject
~ Uni​ted ~​

Registriert: 04.06.2008
Beiträge: 1.471
Ort: Schwabenland
Normalerweise hat vorher eine Kontrolle stattzufinden. Du solltest also gar nicht erst in den Saal kommen. Auch mit Ausrede nicht.

OT:
Wegen Kiddies wie euch, die meinen, sie müssten auf Teufel komm raus SAW im Kino anschaun, werden mehr und mehr Filme geschnitten, zensiert und indiziert. Schauts auch später daheim auf DVD an un keinen interessierts.
Und lauft nicht grad Amok danach.

Sollte übrigens eine Kontrolle im Kino stattfinden, könnte es für die Betreiber zu Problemen kommen.


Bearbeitet von UnknownSubject (20.12.2009, 17:07:11)
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Es gibt genau 10 Arten von Menschen. Die, die binär verstehen, und die, die es nicht verstehen.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: UnknownSubject] - #1904778 - 20.12.2009, 18:43:19
Jonnylev
Rock'​n'Rol​l, Ba​by!​

Registriert: 19.11.2008
Beiträge: 603
Ort: Leverkusen
Kurz und knapp die volle Erklärung:

Bei Filmen ab 12 und ab 16 geht das mit der Begleitung.
Aber warum heißt es wohl korrekt keine Jugendfreigabe ?
Korrekt, weil keine Jugendliche diesen Film sehen sollen.

Schaut ihn euch im Internet an, verpassen tut ihr definitiv nichts (außer vielleicht den angenehmen Sitzplätzen).


Bei Filmen, die bis nach 24 Uhr laufen, muss man auch aufpassen.
Jugendliche dürfen lediglich bis 24 Uhr ins Kino (na gut, auf ne 1/4 oder 1/2 Stunde guckt da dann auch keiner, wenn der Film mal was länger ist). Aber wenn ihr dann vom Ordnungsamt erwischt werdet, Mahlzeit.
Bekommt der Kinobetreiber große Probleme und du erhältst ebenso ein Verbot fürs Kino.


Ich mein die Jugendfreigaben sind zwar öfters ein wenig komisch.
Aber ein Film ohne Jugendfreigabe erhält diese Titel schon zurecht.
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Jonnylev] - #1904790 - 20.12.2009, 18:53:31
Ringu
Nicht registriert


Zitat:
Jugendliche dürfen lediglich bis 24 Uhr ins Kino

Dürfen U16-jährige nicht sogar nur bis 22:00 Uhr überhaupt draußen sein?

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1904799 - 20.12.2009, 19:15:19
Jonnylev
Rock'​n'Rol​l, Ba​by!​

Registriert: 19.11.2008
Beiträge: 603
Ort: Leverkusen
Nein, du darfst draußen unterwegs sein wie du willst. Außer du randalierst :-D

Das gilt für Gaststätten, in denen auch Alkohol ausgeschenkt wird.
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Jonnylev] - #1904807 - 20.12.2009, 19:25:22
melmarc
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 30.06.2006
Beiträge: 518
Ort: Tortuga
Jugendlich U16 dürfen sich nur bis 22:00 Uhr ohne Aufsichtsperson auf öffentlichen Plätzen aufhalten.
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"Programming is like sex, one mistake and you have to support it for the rest of your life"

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: melmarc] - #1904839 - 20.12.2009, 20:18:04
Wacken Open Air
Nicht registriert




Jugendschutzgesetz sagt: Siehe hier

Zitat:
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,


Weiter also:


Zitat:
§ 11 Filmveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur
gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der
freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor
ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme
handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit
Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind,
auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten
Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen
Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art
der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme.
Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die
Filme nicht gewerblich genutzt werden.
(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke
werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr
vorgeführt werden.


Manuel.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Jonnylev] - #1904852 - 20.12.2009, 20:27:28
Day
Nicht registriert


Antwort auf: Jonnylev
ab 16 geht das mit der Begleitung.


Ich wollte mit 14 auch mit meiner Mutter in "I am Legend", der war auch ab 16. & ich durfte trotzdem nicht rein, auch als meine Mutter meinte es wäre okay.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1905002 - 21.12.2009, 00:04:49
Colamonster
​Zimtherzchen.

Registriert: 10.05.2008
Beiträge: 1.524
Zitat:
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit
Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind,
auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten
Person begleitet sind.


Dann hätte ich 'damals' ja so oder so den Film gucken dürfen, weil meine Eltern dabei waren und der Film ab 12 Jahren war.^^

Wollte als ich 11 war mit meinen Eltern und meiner Schwester 2Der Herr der Ringe" im Kino gucken und der war ab 12... Nja, mein Vater wurde gefragt wie alt ich bin, er hat gesagt, dass ich 11 bin und ich durfte nicht rein.^^
Wir haben den Film dann aber doch noch gucken können.. Sind zu 'ner anderen Kartenverkäuferin gegangen und die hat nicht nachm Alter gefragt. ;o

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Colamonster] - #1905025 - 21.12.2009, 00:38:55
süzZe@Bounty
Nicht registriert


Bei uns ist es so, dass man mit Erziehungsberechtigten schon in einen Film reinkommt, wo die FSK höher ist, als dass man alt ist. Mit meinem Vater kam ich auch in Horrorfilme ab 16, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch 15 Jahre alt war. Und meine beste Freundin kam damals auch in "Das Parfüm" rein, obwohl sie damals erst 11 war & wir keine Begleitung hatten..

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1906791 - 23.12.2009, 14:04:12
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Ort: Wolfsburg
Ohaa erstmal cool das so viele leute hir jetzt diskutieren weil ich finde das echt interessant. =D
naja ich war letztens in nem film ab 16 (bin 14) mit meinem bruder (19) und die haben mich reingelassen durften die das denn?
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: WoB BoY 24] - #1906815 - 23.12.2009, 14:26:45
Wacken Open Air
Nicht registriert


Nein, sie durften es nicht - das Gesetz habe ich ja bereits oben wörtlich zitiert - aber es war vemutlich reine Unachtsamkeit, wohl aber keine wirklich schlimme, denke ich ich.
Wurdet ihr denn am Einlass kontrolliert, oder hat der Kartenabreißer nur abgerissen? :-)

@süzZe@Bounty

Das ändert aber nicht an den geltenden Gesetzen, an die sich Kinobetreiber zu halten haben. ;-) Zumindest nicht solange, wie ich die Gesetze nicht falsch lese, was durchaus sein kann, ich bin kein Jurist, ich denke nur, ich kann ein wenig Deutsch. :-D

Manuel.


Bearbeitet von Wacken Open Air (23.12.2009, 14:29:54)
Bearbeitungsgrund: Etwas ergänzt.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1906849 - 23.12.2009, 15:06:58
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Ort: Wolfsburg
äääm der hat nur so geguckt ob wir wie 16 aussehen und dann hat der karten abgerissen.
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1906856 - 23.12.2009, 15:15:59
Bitter12
​The Legend of Beach

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Ort: Erfurt
geht alle sdie meisetn kontrolieren nur den ausweis beim kartenkauf am schalter nicht wenn du das kino betritst



mfg Bitter12
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Liebe Grüße Kai :-)

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Bitter12] - #1906869 - 23.12.2009, 15:25:34
Wacken Open Air
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Naja, in Hagen ist es genau andersrum, beim Kauf wir regulär nicht gefragt, aber beim Eintritt in den Kinosaal wird geschaut, ob man eine Karte hat.
WoB Boy24, dann hast du Glück gehabt, dass du (eventuell) ungefähr wie 16 aussiehst. Es ist ja nicht so, dass ich ein Refelfetischist wäre, vorallem nicht bei Filmen ab 16, aber ich denke, es ist zumindest wichtig die Regeln zu kennen, die gelten.

Manuel.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1907442 - 24.12.2009, 03:00:38
Jonnylev
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Also ich versuche es mal so zu deuten:

Führt das Ordnungsamt eine stichprobenartige Kontrolle durch, gibts große Probleme für den Besucher und den Betreiber.

Der Besucher hält sich bewusst im entsprechenden Film auf.
Der Betreiger hat die Möglichkeit geboten.

Und es ist im Gesetz auch so geregelt, dass nur dein Eltern/Erziehungsberechtigte dich begleiten dürfen.
Niemand anders zählt dazu (Beispiel wäre ein volljähriger Freund)
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Jonnylev] - #1907957 - 25.12.2009, 00:54:50
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Ohaa achso dankeschoen =D und frohe weihnachten.
Naja ich werde sowieso nicht mehr in filme gehen wo ich nicht reinkomme weil man sich nicht entspannen kann, weil man immer angst hat dabei erwischt zu werden.
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Bitter12] - #1908559 - 26.12.2009, 02:44:20
süzZe@Bounty
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Antwort auf: Bitter12
geht alle sdie meisetn kontrolieren nur den ausweis beim kartenkauf am schalter nicht wenn du das kino betritst


In dem Fall, kann man sich auch ein Ticket für einen anderen Film kaufen und dann in den gehen, wenn halt niemand davor steht.. am besten geht man rein, wenn die Werbung schon angefangen hat und am Eingang schon die karten eingerissen werden.. in großen kinos wie im Cinemaxx geht dass. ;D


Bearbeitet von süzZe@Bounty (26.12.2009, 02:44:52)

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1910290 - 28.12.2009, 18:57:46
Jonnylev
Rock'​n'Rol​l, Ba​by!​

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Ort: Leverkusen
Antwort auf: süzZe@Bounty
in großen kinos wie im Cinemaxx geht dass. ;D
Dir ist schon klar, dass Cinemaxx genau so eine riesige Kette ist wie Cineplex?

Leverkusen Wiesdorf - Kinopolis (Gehört zu Cineplex)
Köln Mediapark - CineDome (Gehört zu Cinemaxx)

Und glaub mir, wenn so etwas raus kommt, dann hast du Stress an der Backe kleben :-D
Denn dann verstößt du gegen die Gesetze des Hauses und bei den Anwälten von beiden Konzernen guckst du nur noch ganz dumm :-P
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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: Jonnylev] - #1910449 - 28.12.2009, 22:47:25
Phoebe-Piper 89
Nicht registriert


Ich denke das hängt immer vom Kino ab.

Ein halbes Jahr bevor ich 12 wurde wollten wir am Geburtstag meiner Mutter in 'Cast Away - Vershollen' gehen. Meine beiden Eltern und mein großer Bruder waren da, ich war nur ein halbes Jahr jünger, aber ich durfte trotzdem nicht rein. Meine Eltern haben sich da ziemlich aufgeregt, da sie ja meine Erziehngsberechtigten sind, haben rumdiskutiert, aber die Tante hinter dem Schalter hat trotzdem nicht nachgegeben.
Ich habe ja nichts dagegen, wenn man seinen Job ordnungsgemäß ausführt, aber das war schon übertrieben! Vorallem, weil das in den Falle ja auch alles im Rahmes des Gesetzes stattgefunden hätte...

Ein anderen mal war es in einer Kleinstadt in Thüringen bei einer Freundin, wo wir damals Fluch der Karibik 2 geguckt haben, der auch ab 12 war. Besagte Freundin und ich waren beide 17, dabei waren noch ihre kleine 14-jährige Schwester und der 10-jährige Bruder, der auch nicht wirklih älter aussah. Die Mutter der 3 hat uns auch noch zum Kino gefahren und die Karten gekauft. Vor dem Saal wurden dann die Karten kontrolliert, und der Typ hat irgendwie nur uns Mädels nach dem Alter gefragt und hat dann bei dem Bruder nur sowas in der Art von "...und 12 Jahre" gesagt, das also einfach so absichtlich übersehen.

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Re: Jugendschutzgesetzt für Kino's [Re: ] - #1910812 - 29.12.2009, 14:05:25
WoB BoY 24
​Tomorrowland!

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Jaa also ich finde das die wenn se schon kontrollieren dann bei allen und niemanden mit absicht übersehen. ICh habe letztens eine sehr Interessante Galileo Folge bei Pro7 gesehn, da ging es um genua das Thema das haben se 4 Kino's getestet und dann haben se dem Kinobetreiber den fehler gesagt den er gemacht hat und dann nen halbes jahr später haben se die gleichen kinos nochmal getestet und da hat sich nur eins verbesser von Jugendschutz her. Müssta mal bei Pro7 Online suchen und angucken =D
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